BaWü: Rechnerische Grundfläche 0 (Null) qm

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich durchs gesamte Forum gequält, aber keine wirklich passende Lösung für mein Problem gefunden... :(


    Mich plagt, wie so viele hier, diese Meldung:


    "Die Summe der unter "2.1 Eigentum und Lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter "2.2 Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens."


    Rahmendaten:

    - Bebautes Grundstück in Baden-Württemberg

    - Eigentum ist ausschließlich ein Tiefgaragenstellplatz im betreffenden Wohnkomplex (rechnerischer Eigentumsanteil 1/10000)

    - Fläche des Flurstücks in m2: 3761 (37 a / 61 m2) -> Eingabe in 2.1: "3761"

    - anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Zähler -> Eingabe in 2.1: "1"

    - anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Nenner -> Eingabe in 2.1: "10000"


    Das ergibt einen rechnerischen Anteil (3761/10000) von 0,3761 m2

    Unter 2.2 stellt das Programm rechnerisch korrekt fest, dass 0,3761 m2 abgerundet 0 m2 ergibt ("Sie haben im Abschnitt “Eigentum und Lage” bisher 0 m² erfasst. Die Flächenangaben im Bereich "Grund und Boden" sollten daher ebenfalls insgesamt 0 m² entsprechen.") - und trägt auch automatisch die "0" ins Datenfeld ein.


    Die Null wird jedoch sofort als Fehler markiert - und ich komme nicht mehr weiter. :cursing:


    Wo habe ich dabei etwas falsch gemacht?


    Oder hat einfach das Programm ein Problem mit Ergebnissen unter 1 m2?


    Und vor allem: Wie geht's dann irgendwie weiter?

    - Nachkommastellen gehen nicht

    - Aufrundung ist nicht vorgesehen (die "1" würde ja gehen, aber ist nun mal falsch)


    Bin echt ratlos...

    Danke für Eure Hilfe! :thumbup:




  • Hallo zusammen,


    die Lösung zu oben genanntem Problem(chen) hat sich dann auf verschlungenen Pfaden finden lassen.


    Diese Antwort teile ich hier noch mit, falls es - außer mir - doch noch jemanden gibt, der sich mit einem "Mikro-Grundstücksanteil" abplagen muss.


    Also:


    Es ist nicht die BUHL-Software, die die "Null" nicht mag, sondern ELSTER.


    Daher habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt unter Angabe der Zahlen und Fakten per Kontaktformular angefragt, wie die Erklärung abgegeben werden kann.


    Die freundliche Antwort-Mail kam innerhalb einer Stunde - mit dem Ergebnis, dass ich den Vordruck nicht mal abholen müsse, sondern dass man mir einen Papiervordruck zusenden werde. Diesen hatte ich zwei Tage später in der Post. Nebenbei bemerkt: Ein toller Service, den ich so nicht erwartet hätte.


    Es grüßt der

    Tintenheld :)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist nicht die BUHL-Software, die die "Null" nicht mag, sondern ELSTER.

    Die freundliche Antwort-Mail kam innerhalb einer Stunde - mit dem Ergebnis, dass ich den Vordruck nicht mal abholen müsse, sondern dass man mir einen Papiervordruck zusenden werde. Diesen hatte ich zwei Tage später in der Post. Nebenbei bemerkt: Ein toller Service, den ich so nicht erwartet hätte.

    Das würde ich in Zweifel stellen, denn, entgegen der üblichen Vorgehensweise im Steuerrecht, wo eigentlich immer zu Gunsten gerundet wird, sind die errechneten Quadratmeter aufzurunden! So ist das übrigens auch in den Berechnungsmodellen der anderen Bundesländer bei der Wohnungsgröße. ;)

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „BaWü: Rechnerische Grundfläche 0 (Null) qm - Problem?“ zu „BaWü: Rechnerische Grundfläche 0 (Null) qm“ geändert.
  • ... sind die errechneten Quadratmeter aufzurunden! So ist das übrigens auch in den Berechnungsmodellen der anderen Bundesländer bei der Wohnungsgröße.

    Auszug aus der Hilfe für Baden-Württemberg:

    Hinweis: Ergeben sich bei der Fläche Nachkommastellen entweder aufgrund des Anteils in Zeile 11 (Gemarkung beziehungsweise Flurstück) im Hauptvordruck (GW1) oder aufgrund einer Zurechnung zu unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so ist die anteilige Fläche grundsätzlich auf volle m² abzurunden. Die Mindestfläche beträgt hierbei 1 m². Ergeben sich bei der Fläche Nachkommastellen sowohl aufgrund des Miteigentumsanteils, als auch aufgrund einer Zurechnung zu unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, so ist erst das rechnerische Endergebnis entsprechend zu runden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.