Du hast aber schon gesehen, in welchem sachlichen Zusammenhang dieser Satz im Gesetz steht, oder?
na sicher, und den Teil absichtlich nicht ins Zitat mit aufgenommen, weil der bisherigen Diskussion nach zu urteilen, die wenigsten auch noch den § 3 ansehen möchten.
Es muss sich eben nicht immer um Internethandel mit irgendwelchen Amazonbrocken handeln, und zeitnah nicht unbedingt 14 Tage sein. Man kann auch noch nach 2 Jahren eine Rechnung schreiben solange der Kunde nichts dagegen hat.