Pflicht zur Steuererklärung wg Renteneintritt, Säumniszuschlag?

  • Hallo,

    mein Name ist Christian, und ich habe in diesem Jahr erstmals ein Problem.

    Und zwar ist es so, dass ich traditionell kurz vor Jahresende meine Steuererklärung abgebe, so auch diesem Jahr für das Jahr 2018. Dieses Mal ist es jedoch so, dass bei Fertigstellung, beim Übermitteln ein rotes Fenster sich öffnet mit dem Hinweis, dass die Steuererklärung bereits im Juli 2019 verpflichtend hätte abgegeben werden müssen.

    Ich bin verheiratet, beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied im Jahr 2018 zu den Vorjahren liegt darin, dass meine Frau bis 30.4.2018 gearbeitet hat, danach regulär in Altersrente gegangen ist. Nun vermute ich, daß Steuersparbuch darin eine Lohnersatzleistung erkennt.

    Meine Befürchtung ist nun, Säumniszuschläge bis zum Abwinken zählen zu müssen, obwohl eigentlich eine deutliche Rückerstattung unserer gezahlten Steuern erfolgen müsste. Ich denke, das Zurückhalten der Steuererklärung ist auch keine gute Idee, auch im Falle der eventuell fällig werdenden Säumniszuschläge.

    Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall und kann vielleicht Entwarnung geben?

    Ich bedanke mich schon mal im voraus.

    Viele Grüße fürs Erste.

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Meine Befürchtung ist nun, Säumniszuschläge bis zum Abwinken zählen zu müssen

    Es gibt da feste Regeln: Steuererklärung Frist verpasst – Was passiert jetzt? (buhl.de)

    Ich denke, das Zurückhalten der Steuererklärung ist auch keine gute Idee, auch im Falle der eventuell fällig werdenden Säumniszuschläge.

    Gar keine gute Idee.

  • Vielen Dank zunächst mal für die schnelle Antwort.

    Mich irritiert, daß ich die Steuererklärung für 2019 wieder normal, ohne diesen Hinweis auf Fristverletzung, absenden kann. 2019 hat meine Frau ganzjährig Altersrente bezogen.

    Ich möchte vor allem ausschließen, einen Fehler bei der Eingabe der Daten gemacht zu haben.

    Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung habe ich vom Finanzamt nicht bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin verheiratet, beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied im Jahr 2018 zu den Vorjahren liegt darin, dass meine Frau bis 30.4.2018 gearbeitet hat, danach regulär in Altersrente gegangen ist. Nun vermute ich, daß Steuersparbuch darin eine Lohnersatzleistung erkennt.

    Rente ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine eigene Einkunftsart i.S.d. § 22 EStG! Das ist eine Pflichtveranlagung i.S.d. § 46 EStG.

    Meine Befürchtung ist nun, Säumniszuschläge bis zum Abwinken zählen zu müssen, obwohl eigentlich eine deutliche Rückerstattung unserer gezahlten Steuern erfolgen müsste.

    Was meinst Du mit "müsste"? Die Rente ist mit dem steuerlichen Ertragsanteil zu versteuern, was sich zum Teil erheblich steuerlich auswirkt. Vor allem, wenn im Veranlagungszeitraum auch noch andere Einkünfte, wie z.B. auch Arbeitslohn § 19 EStG, erzielt wurden.


    Ich denke, das Zurückhalten der Steuererklärung ist auch keine gute Idee, auch im Falle der eventuell fällig werdenden Säumniszuschläge.

    Wie gesagt, es liegt eine Pflichtveranlagung vor. Und es handelt sich nicht um "Säumniszuschläge, sondern um einen Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe bzw. verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung. Und da ist es erst einmal unbeachtlich, ob die Erklärung selber zu einer Steuererstattung führen sollte, was aber nicht zwingend der Fall sein muss.


    Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung habe ich vom Finanzamt nicht bekommen.

    Die Aufforderung erfolgt regelmäßig durch öffentliche Bekanntmachung über Funk und Presse.


    Mich irritiert, daß ich die Steuererklärung für 2019 wieder normal, ohne diesen Hinweis auf Fristverletzung, absenden kann. 2019 hat meine Frau ganzjährig Altersrente bezogen.

    Dann vermute ich mal, dass Du die Rente nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Einkünfte i.S. § 22 EStG erklärt haben könntest.

  • Ich bin verheiratet, beide Steuerklasse 4. Der einzige Unterschied im Jahr 2018 zu den Vorjahren liegt darin, dass meine Frau bis 30.4.2018 gearbeitet hat, danach regulär in Altersrente gegangen ist. Nun vermute ich, daß Steuersparbuch darin eine Lohnersatzleistung erkennt.


    Dann vermute ich mal, dass Du die Rente nicht ordnungsgemäß im Rahmen der Einkünfte i.S. § 22 EStG erklärt haben könntest.

    2018 oder 2019. Und wo oder wie kann man es Steuersparbuch falsch erklären? Stehe gerade richtig auf dem Schlauch...

    • Offizieller Beitrag

    2018 oder 2019. Und wo oder wie kann man es Steuersparbuch falsch erklären? Stehe gerade richtig auf dem Schlauch...

    Woher sollen wir ohne bereinigte Screenshots wissen, was Du wo angegeben hast? Auf jeden Fall sind Renteneinkünfte Einkünfte i.S.d. § 22 EStG und nicht "nur" dem Progressionsvorbehalt i.S.d. § 32b EStG unterliegende Lohnersatzleistungen.