Arbeitszimmer richtig eintragen

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich sitze aktuell an meiner Einkommenssteuererklärung für 2021, bin mir aber sehr unsicher, wie mein Arbeitszimmer korrekt einzutragen ist. Ich erfülle alle Vorgaben für ein Arbeitszimmer, in dem ich in 2021 coronabedingt gearbeitet habe. Ich hatte in den Monaten Jan bis April sowie im Juli den Mittelpunkt meiner Tätigkeit im Home Office (mehr als 3 Tage pro Woche). So habe ich es auch in der entsprechenden Maske eingetragen. In den übrigen Monaten habe ich teilweise gar nicht (Mai und Juni) bzw. weniger als 2 Tage im HO gearbeitet (August bis Dezember).


    Wie trage ich dies jetzt korrekt in der Maske "Berufliche Tätigkeit - Nichtselbständige Arbeit" ein?

    Folgendes habe ich eingetragen:


    Wurde das Arbeitszimmer das gesamte Jahr für die berufliche Tätigkeit genutzt? -> Nein, da ich ja in einigen Monaten gar nicht dort gearbeitet habe


    Monate der Nutzung:

    01 bis 04

    07

    -> je 100 %


    Oder trage ich hier z.B. 80 % ein, wenn ich nicht alle 5 Tage sondern z.B. im Schnitt nur 4 Tage im HO gearbeitet habe?


    Monate der Nutzung:

    05 bis 06

    -> 0 % (da ich in dieser Zeit nicht gearbeitet habe und das Arbeitszimmer auch entsprechend nicht gestutzt habe, ist das korrekt so?)


    Wie trage ich die restlichen Monate ein (August bis Dezember), in denen ich weniger als 3 Tage im HO gearbeitet habe?


    Für die Monate, in denen ich keine berufliche Nutzung angegeben habe bekomme ich eine Fehlermeldung (siehe Screenshot) mit dem Hinweis, ob ich hier nicht die Home Office Pauschale anweden sollte.


    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    Zebra

  • Ich sehe bei deinen Angaben noch nicht, dass die Anforderungen an ein Arbeitszimmer erfüllt sind. Da solltest du dich zunächst doch noch etwas belesen, denn es reicht nicht aus, in einigen Monaten überwiegend dort tätig zu sein. Der Mittelpunkt deiner Tätigkeit dürfte dennoch der Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber sein. Suche einmal mit dem Begriff "Home-Office-Pauschale", die kann man in der Anlage N - Werbungskosten m. E. sogar gesondert eingeben.

    Links zum Nachlesen: Arbeitszimmer absetzen + Steuererklärung ✔️ So geht's richtig (buhl.de)

    LStH 2021 - Häusliches Arbeitszimmer (bundesfinanzministerium.de)

    Arbeitszimmer absetzen: Diese Steuerregeln gelten | Steuern.de

  • Hallo Neuling 50, mein Arbeitszimmer erfüllt die Anforderungen und wurde bereits im letzten Jahr vom Finanzamt anerkannt. Meine Frage bezieht sich vor allem darauf, dass ich in diesem Jahr sehr unterschiedlich im HO gearbeitet habe (Anfang des Jahres war der Mittelpunkt meiner Tätigkeit das HO, dann habe ich es 2 Monate nicht genutzt, und gegen Ende des Jahres war ich im HO, aber der Mittelpunkt lag nicht mehr im HO). Meine Frage bezieht sich also darauf, wie ich diese unterschiedlichen Szenarien eintrage.


    Vielen Dank,

    Zebra

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage bezieht sich also darauf, wie ich diese unterschiedlichen Szenarien eintrage.

    Ggf. vielleicht die Zeiträume über "Neuer Eintrag" jeweils getrennt anlegen.

  • Die Frage des Prozentsatzes bezieht sich immer nur auf die Nutzung des Arbeitszimmer. Wenn du dort also auch z. B. deine privaten Geldgeschäfte tätigst oder auch andere Tätigkeiten machst, wird es nicht zu 100% dienstlich genutzt! Deine Eintragungen in den Monaten mit 100% sind daher zumindest zu belegen.

    Die Eintragungen für die Monate sehen sonst plausibel aus.


    PS: bold = fett auf deutsch. Man muss nicht immer mit Anglizismen um sich werfen