Referenzpreis bei Privatentnahme

  • Hallo zusammen,


    ich möchte gerne zum Ende des Jahres ein Smartphone aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Buchung erfolgt auf folgende Konten 1800/8910. Ich habe mir hierfür drei beendete und verkaufte Ebay Angebote (Privatverkäufer) als PDF gespeichert sowie ein Preisvorschlag auf einer gängigen Ankaufsseite. Da ich die Entnahme mit 19% Mwst buche stellt sich mir die Frage ob der eBay Preis Brutto oder Netto anzugeben ist.


    Beispiel:


    Das Smartphone wurde auf eBay für 200 Euro verkauft. Gebe ich nun als Nettowert 200 Euro an sodass 238 Euro insgesamt entstehen oder 168,07 € sodass insgesamt 200 € Brutto entstehen?


    Folge Frage:


    Bei der Ankaufsseite habe ich leider kein Datum mit auf der Seite - kann das zu Problemen führen?


    Danke und viele Grüße,


    Kuku

  • Ich würde eine Markpreis ermitteln – was sind fremde Dritte bereit, für das Gerät zu bezahlen?


    Wenn das 200 € sind, dann ist das in deinem Fall einschließlich der USt., also 168,07 € Privatentnahme und 19 % Ust.

  • Dafür gibt es doch die Konten Gewinn bzw. Verlust aus Anlagenabgängen

    Es gibt kein Restwert - aus meiner Sicht reicht es hier aus die Privatentnahme zum aktuellen Preis als "Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt" zu buchen.

  • Das Smartphone wurde GWG bis 800€ (2021) gebucht und hat keinen Restbuchwert.

    ist doch ok.

    Oft steht ein WG halt noch mit X Eüro oder dem Erinnerungswert im Anlageverzeichnis, so dass es (das Anlagekonto) über die Abgrenzungskonten 2315 oder 2310 ohne USt. entlastet werden müsste. Also würde 1 Buchung mehr anfallen. Wenn Du den kurzen Weg gehst ist das auch ok. nur würde ich evtl. 8820 wählen, da es sich ja nicht um "Waren" handelt.

  • Das Smartphone wurde GWG bis 800€ (2021) gebucht und hat keinen Restbuchwert.

    ist doch ok.

    Oft steht ein WG halt noch mit X Eüro oder dem Erinnerungswert im Anlageverzeichnis, so dass es (das Anlagekonto) über die Abgrenzungskonten 2315 oder 2310 ohne USt. entlastet werden müsste. Also würde 1 Buchung mehr anfallen. Wenn Du den kurzen Weg gehst ist das auch ok. nur würde ich evtl. 8820 wählen, da es sich ja nicht um "Waren" handelt.

    Wenn ich im Programm (Betriebsvermögen > Anlagevermögen) "Anlagenabgang durch Privatentnahme" auswähle bekomme ich das Konto 8820 nicht als Sachkonto vorgeschlagen. Hierfür müsste ich "Anlagenabgang durch Verkauf" auswählen" was aber denke ich nicht korrekt wäre. Das Konto was am ehesten passt ist meiner Meinung nach tatsächlich 8910.

  • auswähle bekomme ich das Konto 8820 nicht als Sachkonto vorgeschlagen.

    8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)

    wenn Buhl mit dem SKR 03 wirbt, gibt es das auch. Gibt es sogar im EKR 03 Ist es denn auch aktiviert?

    wenn nicht, folge den Vorschlägen. Letztlich wird wird es der gleichen EÜR Kennziffer zugeordnet und keiner guggt um was es da ging

  • auswähle bekomme ich das Konto 8820 nicht als Sachkonto vorgeschlagen.

    8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn)

    wenn Buhl mit dem SKR 03 wirbt, gibt es das auch. Gibt es sogar im EKR 03 Ist es denn auch aktiviert?

    wenn nicht, folge den Vorschlägen. Letztlich wird wird es der gleichen EÜR Kennziffer zugeordnet und keiner guggt um was es da ging

    Wie gesagt: Wenn ich Anlagenabgang durch Verkauf auswähle gibt es das Konto 8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn). Wenn ich Anlagenabgang durch Privatentnahme auswähle dann nicht. Hier habe ich nur folgendes:


    Interessanterweise gibt es Entnahmen von Gegenständen ohne Ust 8905 was am besten passen würde aber ohne USt ist nicht korrekt und eins mit gibt es nicht.