Moin,
mein Finanzamt hat mir ein verspätetes Weihnachtsgeschenk gemacht. Für 2021 war eigentlich schon alles fertig, aber nun habe ich noch mal eine gesondeerte Feststellung zugeschickt bekommen. Der Herr von FA hat eine Differenz gefunden. In der EÜR ist der Wert der Entnahme geringer als in der Umsatzsteuererklärung. Daraufhin setzt er den höheren Wert an und schwupps muss ich nachzahlen. (was zuviel entrichtet wurde).
Nun meine Frage: warum weicht der Wert ab?
Es wird ja auch explizit drauf hingewiesen. Aber ist das richtig so? Wer hat hier den Denkfehler, ich oder der Herr vom FA? Und bearbeiten kann ich das Feld in der Umsatzsteuererklärung auch nicht, weil ich diese automatisch mit erstellen lasse....
ZitatAbweichungen zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer möglich
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (1.221,10 €) von dem für die Einkommensteuer maßgeblichen Wert (561,46 €) bei Photovoltaikanlagen abweichen kann.
VG
Schmidti