Verpflegungspauschale

  • Das ist keine Abwesenheitspauschale, sondern eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen und diese entstehen bei Dienstreisen. Das bedeutet, du musst deine Dienstreisen bei den Werbungskosten (einzeln) eintragen, da der Zeitraum hier wichtig ist (Tage und Uhrzeit). Dann müssen ev. Erstattungen des AG angegeben werden, sofern diese nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind.