Eintragung von Rechnung Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser und Frage zu Allgemeinstromzähler

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich von wenigen Tagen dazu entschlossen die Software Wiso Vermieter anzuschaffen und habe es bis jetzt geschafft die Objekte und Wohnungen (in meinem Fall ein 2- und 3-Familienhaus) erfolgreich anzulegen.

    Die Zähler und Zählerstände habe ich (hoffentlich) auch richtig angelegt und eingetragen.


    Hierzu die erste Frage auf die ich im Forum keine Antwort gefunden habe:

    In dem 3-Familienhaus wurde letztes Jahr ein eigener Stromzähler für den Allgemeinstrom installiert (die Wohnungen selbst haben einen eigenen Zähler vom Stromversorger) und ich musste in der Software einen Hauptzähler und einen Allgemeinzähler anlegen. Ist das korrekt so???

    Wie trage ich nun die Rechnung des Stromversorgers ein? Muss ich hier die Rechnung splitten in Grundgebühr und Stromverbrauch oder nur den Gesamtbetrag und das wird dann auf die Wohnungen umgelegt?


    Nun zur zweiten Frage:

    Wie trage ich die Rechnung der Stadt (WasserWerk) in die Software ein?

    Die Rechnung teilt sich in die Bereiche Grundgebühr, Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser auf.

    Die Zuordnung von Wasser/Abwasser wird über den Verbrauch abgerechnet und das Niederschlagswasser soll über die Wohnfläche umgelegt werden.

    Muss ich die Rechnung "splitten" und separate Rechnungen für Grundgebühr, Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser erfassen (mit entsprechender Umlageschlüssel) oder geht das auch einfacher?


    Ich krieg da irgendwie den Knoten nicht in meinem Kopf gelöst und wäre über Eure Hilfe sehr dankbar.


    Verzweifelte Grüße

    Armin

  • ich musste in der Software einen Hauptzähler und einen Allgemeinzähler anlegen. Ist das korrekt so???

    Das ist richtig.

    Wie trage ich nun die Rechnung des Stromversorgers ein? Muss ich hier die Rechnung splitten in Grundgebühr und Stromverbrauch oder nur den Gesamtbetrag und das wird dann auf die Wohnungen umgelegt?

    Den Gesamtbetrag und die Umlegung gem. Mietvertrag

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hierzu die erste Frage auf die ich im Forum keine Antwort gefunden habe:

    In dem 3-Familienhaus wurde letztes Jahr ein eigener Stromzähler für den Allgemeinstrom installiert (die Wohnungen selbst haben einen eigenen Zähler vom Stromversorger) und ich musste in der Software einen Hauptzähler und einen Allgemeinzähler anlegen. Ist das korrekt so???

    Nein das ist nicht korrekt. Allgemeinstrom wird nur als Summe eingetragen mit dem Verteilerschlüssel "Allgemeinstrom", die Kosten werden in der Regel über Wohnfläche abgerechnet. Stromzähler gehören nicht in eine Nebenkostenabrechnung.



    Nun zur zweiten Frage:

    Wie trage ich die Rechnung der Stadt (WasserWerk) in die Software ein?

    Die Rechnung teilt sich in die Bereiche Grundgebühr, Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser auf.

    Die Zuordnung von Wasser/Abwasser wird über den Verbrauch abgerechnet und das Niederschlagswasser soll über die Wohnfläche umgelegt werden.

    Muss ich die Rechnung "splitten" und separate Rechnungen für Grundgebühr, Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser erfassen (mit entsprechender Umlageschlüssel) oder geht das auch einfacher?

    Ich arbeite mit dem Hausverwalter, daher versuche ich es mit den Möglichkeiten beim Vermieter anzugeben.

    Wasser und die jeweiligen Grundkosten kannst du zusammen unter "Wasser" buchen. Das Schmutzwasser, dieses würde ich unter Kanalkosten (so beim HV) evtl. auch mit Zusatzkosten einbuchen.


    Das Oberflächenwasser ebenfalls evtl. ein Umlagschlüssel anlegen und dort diese Kosten einbuchen.


    Eigentlich ist damit alles erledigt.

  • Dann trage ich die Rechnung für den Stromzähler also in Summe (Grundgebühr und Verbrauch) ein und lasse nach Umlageschlüssel verteilen.


    Den Umlageschlüssel "Niederschlagswasser" habe ich schon in der Software. Dann muss ich also die Rechnung von der Stadt aufschlüsseln?


    Danke für Eure Rückmeldungen und Gruß

    Armin

  • (Grundgebühr und Verbrauch) ein und lasse nach Umlageschlüssel verteilen

    Genau, in der Regel werden diese Kosten nach Wohnfläche umgelegt.

    Dann muss ich also die Rechnung von der Stadt aufschlüsseln?

    Das kommt auf die Rechnungsstellung an. Wenn du auf deiner Abrechnung der Stadt das Oberflächenwasser kostenmäßig stehen hast, gibst du nur diese Summe bei der Buchung ein.