Innengemeinschaftlicher Erwerb richtig buchen

  • Hallo,


    ich kämpfe gerade mit folgendem:


    Ich habe auf Amazon Ware gekauft, die ich zur Weiterverarbeitung meiner Kunstwerke benötige. Leider steht auf der Rechnung eine Steuer-ID von Luxemburg, also muss ich ja innergemeinschaftlicher Erwerb buchen.


    Die Rechnung läuft auf 19% MwSt, was mich schon irritiert, richtig wären doch 17% oder?


    Also, ich habe es jetzt folgendermaßen gebucht:


    Ausgabe - Betrag Netto (weil, wenn ich den Bruttobetrag nehme, schlägt das Programm auf den Bruttobetrag 19% drauf und dann stimmen die MwSt nicht überein beim Abschluss), also:


    Ausgabe €13,02

    Sachkonto 3000 S

    Steuersatz EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%

    Geldkonto 1200 H


    Mit dieser Buchung passen die Konten 1574 und 1774 mit der richtigen Vorsteuer.


    Nur leider passt mein Kontostand nun nicht mehr, weil die MwSt fehlt....


    Was mache ich falsch?????


    Danke für eure Hilfe!!!


    Sandy

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „innengemeinschaftlicher Erwerb richtig buchen“ zu „Innengemeinschaftlicher Erwerb richtig buchen“ geändert.
  • Dann muss ich aber den Bruttobetrag eingeben - denn auch bei Ihrer Buchung steht bei der Bank lediglich 100,- somit übernimmt er die MwSt nicht mit in die Bank.

    Somit ist es egal, ob ich Konto 3000 wähle oder 3425...


    ???

  • Hast du denn deine UStID angegeben? Der Ausweis von 19% USt weist darauf hin, dass der Verkäufer dich als Privatperson angesehen hat und damit die deutschen 19% ausgewiesen. Dumm - denn nach § 13b UStG musst du nun auf diese 19% noch einmal 19% abführen und dann diese als Vorsteuer abziehen, während die 19% auf der Rechnung Aufwand bleiben und nicht abziehbare sind.

    Bei Amazon immer mit UStID arbeiten - dann passiert das nicht.

  • Da irrst du dich - denn der Verkäufer darf nur ohne Umsteuer Rechnungen schreiben, wenn er sich über die Abfrage der UStID davon überzeugt hat, dass der Käufer ein Unternehmer ist. Deshalb hat der TE ja eine Rechnung mit USt-Ausweis erhalten und muss jetzt nach § 13b UStG auf das Brutto noch einmal USt und VSt rechnen und buchen.


    Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie gilt für alle, also auch für Amazon und dort tätige Verkäufer aus der EU.

  • Da irrst du dich

    Zitat: Die fehlende Aufzeichnung der USt-IdNr. des Erwerbers ist unschädlich, wenn der Lieferer – nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat – diese nicht mitteilen kann und andere Angaben hinreichend belegen, dass der Erwerber als Unternehmer gehandelt hat.

  • Weißt du denn, welche Maßnahmen hier der Lieferer überhaupt ergriffen hat? In den Informationen des TE steht nirgends, dass dieser nachgefragt hätte (was die erst zumutbare Maßnahme des Lieferers hätte sein müssen). Nein, er ist davon ausgegangen, dass es sich um eine Privatperson handelt. Dies hätte der TE leicht vermeiden können, indem es seine UStID mitgeteilt hätte.

    Deine Erläuterung gilt eher für den Lieferanten, wenn er ohne Ausweis der Umsatzsteuer berechnet hätte, was hier ja gerade nicht der Fall ist.

  • Danke für eure Hilfe, ich habe versehentlich alle Einkäufe über mein privates Konto und nicht über mein Businesskonto laufen lassen - Anfängerfehler - ich danke euch