Hallo, kurze Frage - wenn man für das Jahr 2021 keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben / bezahlt hat (weil die USt-Last <1000EUR / Jahr liegt), ist es dann korrekt, dass das Vorauszahlungssoll für 2021 bei 0 liegt?
Ist dies dann auch der Fall, wenn man im Jahr 2021 U-St. Rückzahlungen der Vorjahre erhalten hat (oder muss ich hier dann die Erstattung für die Vorjahre eintragen), so dass es zu einem negativen Vorauszahlungssoll kommt?.
Hier meine USt. Zahlungen, die ich in 2021 geleistet habe - aber eben keine Vorauszahlung für das J2021. Somit sollte der V-Soll für 2021 immer noch bei 0 liegen - korrekt?
04.01.2021 | Ust. 2015-2018 an das FA bezahlt: | 7747,97 |
13.01.2021 | USTVA Q4/2020, an das FA bezahlt | -72,33 |
24.02.2021 | Ust 2019, Erstattung vom FA | -706,76 |
05.11.2021 | Ust 2020, Erstattung vom FA | -1923,67 |