Häufige, kurze, dienstliche Reisen = Doppelter Haushalt?

  • Seit Beginn 2022 arbeite ich nahezu 100% remote. Nur ca. alle 3 Wochen muss ich für wenige Tage in die Firma fahren, die nach meinem Umzug jedoch über 400km entfernt liegt. Dementsprechend fallen hohe Reisekosten und natürlich auch Übernachtungskosten an, die mein Arbeitgeber nicht trägt (der Umzug war aus privaten Gründen, keine Entsendung des Arbeitgebers).


    Nun frage ich mich, wie ich die Reise- und Unterkunftskosten in WISO Steuer Web eintragen soll. Nach einiger Recherche hier im Forum und bei Google bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass es sich wohl um einen doppelten Haushalt handelt. Und nicht nur um einen sondern um viele, weil ich im Grunde mit dem Antritt jeder Reise einen zweiten Haushalt an meinem Tätigkeitsort gründe und ihn mit meiner Abreise wieder auflöse. Dass dieser "Haushalt" nur wenige Tage Bestand hat, ist dabei unerheblich. Ist das soweit richtig?

    So kommt es nun, dass ich für das Jahr 2022 mehr als 10 Einträge beim Doppelten Haushalt habe. WISO Steuer Web beschwert sich darüber wie folgt:


    Sollte ich nicht für jede Reise einen eigenen Eintrag anlegen? Gehören die Daten evtl. doch nicht zu "Doppelter Haushalt"? Oder soll ich meine Steuererklärung nun ausdrucken und schriftlich einreichen, weil die elektronische Schnittstelle überfordert ist? Ich bin etwas ratlos und wäre für jede Hilfe dankbar. 🤷‍♀️

  • Wo liegt denn hier ein doppelter Haushalt vor? Du hast nur einen Haushalt, nämlich 400 Kilometer vom Arbeitgeber entfernt. Lies dich einmal über Reisekosten ein - ein doppelter Haushalt bedingt immer zwei vollständige Haushalte, einen am Wohnort und einen am Arbeitsort. Zu einem Haushalt gehört das Innehaben einer Wohnung auf Dauer.


    Vielleicht gehst du nächste Woche einmal zu einem Lohnsteuerhilfeverein, bevor du zig doppelte Haushalte einträgst.

  • Wo liegt denn hier ein doppelter Haushalt vor? Du hast nur einen Haushalt, nämlich 400 Kilometer vom Arbeitgeber entfernt. Lies dich einmal über Reisekosten ein - ein doppelter Haushalt bedingt immer zwei vollständige Haushalte, einen am Wohnort und einen am Arbeitsort. Zu einem Haushalt gehört das Innehaben einer Wohnung auf Dauer.


    Vielleicht gehst du nächste Woche einmal zu einem Lohnsteuerhilfeverein, bevor du zig doppelte Haushalte einträgst.

    Naja, mag sein, dass du recht hast. Ich dachte auch zuerst nicht an den doppelten Haushalt, aber hier im Forum gibt es z.B. diese beiden Beiträge, die das anders auslegen:

    * Übernachtung am Arbeitsort - wo hinterlegen?

    * Fahrtkosten bei 1 Woche vor Ort 300km vom Wohnort mit Übernachtung und der Rest Homeoffice

  • Naja, wir müssen uns nicht darüber streiten, aber ich bilde mir ein, das bereits hinreichend recherchiert zu haben:

    haufe.de: Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

    Im ersten Absatz steht dort schon alles wesentliche, insbesondere, dass auch ein Hotelzimmer sich als Zweitwohnung im Sinne der doppelten Haushaltsführung qualifiziert. Anders wäre auch schwer zu erklären warum WISO Steuer Web beim doppelten Haushalt Hotels und Pensionen als mögliche Unterkunftsarten führt:



    Und den Link, den du anführst, habe ich auch angeschaut und sehe keinen Widerspruch.

  • Du überliest hier ein entscheidendes Wörtchen "zur jederzeitigen Verfügung".

    Das liegt sicher nicht vor, wenn du jedes Mal eine andere Unterkunft hast (reicht schon anderes Zimmer).

    Frage doch einfach einmal einen Lohnsteuerhilfeverein, wenn du uns hier nicht glauben willst.

  • Bitte. Es ist nicht so, dass ich euch nicht glauben will. Im Gegenteil, ich bin euch sehr dankbar für eure Beiträge. Es ist bloß so, dass ich noch nicht restlos überzeugt bin, dass es sich hier wirklich um Reisekosten und nicht vielleicht doch um einen Doppelten Haushalt handelt. Und deshalb möchte ich die Diskussion gerne konstruktiv weiterführen.


    Bislang habe ich noch keinen stichhaltigen Hinweis bekommen, warum es kein doppelter Haushalt sein sollte. Du führst z.B. den Passus "zur jederzeitigen Verfügung" als Begründung an, aber während meines Aufenthalts steht mir das angemietete Hotelzimmer durchaus "zur jederzeitigen Verfügung".


    Gegen die Reisekosten-Hypothese spricht hingegen folgendes:

    Haufe.de: "Die Reisekostendefinition ist damit untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte verbunden. Nur wenn die tatsächliche Arbeitsstätte nicht zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers darstellt, ist die Gewährung von Reisekosten möglich."


    Und ich fahre schließlich zur ersten Tätigkeitsstätte. Eigentlich hat der Fiskus hierfür die Pendlerpauschale vorgesehen. Bloß stammt die eben aus einer Zeit wo man am selben Tag hin zur Arbeit und auch wieder zurück nach Hause gefahren ist. Dass hierbei auch Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung anfallen können ist ein post-pandemisches Novum und in den Eingabemasken schlicht nicht vorgesehen.


    P.S. Danke für den Tipp mit dem Lohnsteuerhilfeverein. Die Mitgliedschaft in einem solchen Verein schlägt üblicherweise mit einem beträchtlichen Sümmchen zu Buche - dieses Sümmchen würde ich mir gerne sparen, zumal ich schon die Steuer-Software zahle und damit im Grunde auch alles selbst mache.


    P.P.S. Frohes Neues!

  • Nach deiner Schilderung hast du aber keine erste Tätigkeitsstätte. Denn die Definition hierzu bedeutet, dass du diese sehr viel häufiger aufsuchen müsstest. Die Aussage "100% remote" und nur "alle drei Wochen" wiedersprechen einer 1. Tätigkeitsstätte bei deinem Arbeitgeber. Hier ist eher deine Wohnung deine 1. Tätigkeitsstätte.


    Hier solltest du einmal den Reisekostenerlass sehr genau studieren (findest du auf den Seiten des bundesfinanzministeriums). Gleich in den ersten Randziffern wird die erste Tätigkeitsstätte mit vielen Beispielen erläutert. Was hat denn dein Arbeitgeber festgelegt? Unter 4. Unterkunftskosten wird dann auch auf die doppelte Haushaltsführung eingegangen. Allerdings rechtlich bindende Auskunft kann dir nur ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater geben - ich bin der Meinung, dass wegen der wechselnden Unterkünften keine doppelte Haushaltsführung vorliegt und Dienstreisegrundsätze angewandt werden können (diese sind im Gegensatz zu den Kosten einer doppelten Haushaltsführung nicht begrenzt).

  • Hallo liebe Community!


    Ich arbeite derzeit außerhalb von Berlin 147km entfernt. Bisher hatte ich dort eine eigene Wohnung und konnte die Kosten per doppelter Haushaltsführung absetzen.


    Im neuen Jahr werde ich allerdings meine Arbeitszeit reduzieren und deswegen dort nur 2 Nächte übernachten, weswegen ich meine dortige Zweitwohnung gekündigt habe.


    Für die nächsten 5 Monate fallen also pro Woche Übernachtungskosten im airBNB oder Pension an.


    Wie kann ich diese absetzen? Die Kriterien für die doppelte Haushaltsführung sind ja einen eigenen Hausstand zu haben.


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Mit freundlichen Grüßen


    Tilman:)

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich diese absetzen?

    Mal in im Prinzip gleichlautenden Sachverhalt verschoben. Ansonsten hilft auch die erweiterte Forumssuche.