Überführung Anlagegut (PKW)

  • Hallo zusammen und erst mal allen ein gesundes und vor allem friedliches neues Jahr :)


    Ich habe 2 kleine Gewerbetriebe parallel zu laufen wo sich in einem auch mein Firmen PKW als Anlagegut befindet. Ab diesem Jahr ändern sich auf Grund einiger Umstände meine Prioritäten. Ich möchte deshalb den PKW von dem einen Gewerbetrieb als Anlagegut in den anderen überführen und dort die Abschreibung weiter fortsetzen. Das ist auch laut meiner Recherchen problemlos möglich. Wichtig dabei, dass der Buchwert bei Wiederanlage im 2. Gewerbebetrieb als Einlagesumme festgelegt wird. Und das Ganze muss als Privatentnahme bzw. Privateinlage vollzogen werden.


    Ich habe nun erst mal den PKW mit in 2023 als Anlagegut genommen und mal die Herausnahme zum 01.01.23 simuliert (siehe Bild Anhang). Das Programm gibt mir hier einen festen Buchwert vor, den ich auch nicht verändern kann. Dieser stimmt aber nicht mit dem Abschreibungsplan überein (es fehlen 299EUR). Wenn ich jetzt aber den PKW noch in 2022 zum: 31.12.22 heraus nehme, dann stimmt der vorgegebene Buchwert exakt überein. Ich werde daher letztere Variante durchführen wobei es mir unklar ist, warum auf Grund nur eines Tages die Summe abweicht (Die Abschreibungssummen verringern sich dadurch um ca. 40EUR pro Jahr über die Restabschreibung gesehen bei Herausnahme am: 01.01.23).


    Unabhängig davon möchte ich mich noch mal vergewissern, ob ich überall das richtige Konto ausgewählt habe (siehe Bild Anhang). Falls nicht, wäre ich über einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Besten Dank schon mal im Voraus :)

  • Die Überführung geht, aber am 1.1. wird für einen Monat AfA gerechnet! Du überführst am 31.12. von dem einen Betrieb in den anderen (ohne Privatentnahme und wieder Einlage, denn bei einer Privatentnahme müsstest du zum Marktwert entnehmen und hast dann einen Gewinn oder Verlust aus dem Abgang).

  • Die Überführung geht, aber am 1.1. wird für einen Monat AfA gerechnet! Du überführst am 31.12. von dem einen Betrieb in den anderen (ohne Privatentnahme und wieder Einlage, denn bei einer Privatentnahme müsstest du zum Marktwert entnehmen und hast dann einen Gewinn oder Verlust aus dem Abgang).

    Hallo Neuling, Danke für Deine Antwort. Laut Haufe Steuer und auch auf anderen Portalen, muß die Herausnahme per Privatentnahme erfolgen wenn man das Anlagegut überführen will. Wobei Du natürlich recht hast mit der Bewertung, das ist mir halt auch etwas unklar. Allerdings gäbe es dann bei der Wahl des Grundes für den Abgang nur noch eine Option: Anlagenabgang ohne Verkauf (zb. Diebstahl)

  • Ich kenne den Artikel von Haufe nicht, kann mir aber nur vorstellen, dass dies möglciherweise rein technische Gründe hat. Du musst bei der Entnahme ja ein Finanzkonto angeben. Aber die ganze Transaktion findet in einer logischen Sekunde statt, so dass ich nicht über Privatentnahme buchen würde, sondern über z. B. Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG. Damit wird auch klarer, dass es ein ergebnisneutraler Übertrag ist.

  • Ich kenne den Artikel von Haufe nicht, kann mir aber nur vorstellen, dass dies möglciherweise rein technische Gründe hat. Du musst bei der Entnahme ja ein Finanzkonto angeben. Aber die ganze Transaktion findet in einer logischen Sekunde statt, so dass ich nicht über Privatentnahme buchen würde, sondern über z. B. Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG. Damit wird auch klarer, dass es ein ergebnisneutraler Übertrag ist.

    Wenn ich die Option: Anlagenabgang ohne Verkauf wähle muss ich trotzdem ein Abgangskonto angeben. Wäre dann die Frage, ob es die 2310 oder die 2315 ist??

    • Offizieller Beitrag

    Aber die ganze Transaktion findet in einer logischen Sekunde statt, so dass ich nicht über Privatentnahme buchen würde, sondern über z. B. Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG. Damit wird auch klarer, dass es ein ergebnisneutraler Übertrag ist.

    War auch mein Gedanke. Zumal der Vorgang dem FA ja ohnehin gesondert zu erläutern ist.

  • Aber die ganze Transaktion findet in einer logischen Sekunde statt, so dass ich nicht über Privatentnahme buchen würde, sondern über z. B. Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG. Damit wird auch klarer, dass es ein ergebnisneutraler Übertrag ist.

    War auch mein Gedanke. Zumal der Vorgang dem FA ja ohnehin gesondert zu erläutern ist.

    Dann wäre die Frage halt welches Konto?? Und wieso muss das dem FA gesondert erläutert werden?? Bei einer eventuellen Prüfung das ist klar, aber doch nicht generell nehme ich mal an.

    • Offizieller Beitrag

    Und wieso muss das dem FA gesondert erläutert werden?? Bei einer eventuellen Prüfung das ist klar, aber doch nicht generell nehme ich mal an.

    Weil ein Anlagegut nicht ins Nichts verschwindet bzw. aus dem Nichts auftaucht.


    Ab diesem Jahr ändern sich auf Grund einiger Umstände meine Prioritäten.

    Für die sich dann das FA ggf. ebenfalls interessiert, da es u.U. ja auch gewisse Auswirkungen haben kann.

  • Es verschindet ja nicht, es wird nur von der gleichen Steuerpflichtigen Person (Ich) in den 2. Gewerbebetrieb übernommen, da ab diesem Jahr dort der Haupschwerpunkt meiner Aktivitäten liegen wird. Und so eine Übergabe ist ja auch möglich und vorgesehen.


    Die Hauptfrage ist aber, wie der Abgang verbucht werden soll (Privatentnahme oder Anlagenabgang ohne Verkauf)

  • Privatentnahme

    weil Du ihn ja auch in das andere Geschäft als Privateinlage einbringen willst.

    Wäre dann die Frage, ob es die 2310 oder die 2315

    kommt darauf an wie er im AV steht und lt. Gutachten noch bringen würde.

    Bei der Wiedereinlage gibt es die Option im WISO Sparbuch, ob der Buchwert für die weitere Abschreibung heran gezogen werden soll mit Auswahl der Jahreszahl (siehe Screenshot). Dann stimmt auch die Abschreibungssumme überein. Man muss nur das Datum der realen Anschaffung ansetzten, also nicht den Tag der Einlage in den 2. Gewerebetrieb.

    Und wie gesagt, es geht nur um den Buchwert bei so einer Übernahme. Der Wert des Autos spielt in dem Fall keine Rolle da ja nix veräußert wird.

    Habe dazu noch mal 2 Screenshots mit angehangen.

    • Offizieller Beitrag

    Es verschindet ja nicht, es wird nur von der gleichen Steuerpflichtigen Person (Ich) in den 2. Gewerbebetrieb übernommen, da ab diesem Jahr dort der Haupschwerpunkt meiner Aktivitäten liegen wird. Und so eine Übergabe ist ja auch möglich und vorgesehen.

    Die Möglichkeit bestreitet ja niemand. Nur ist es eben keine Privatentnahme. Das Anlagegut wird buchungstechnisch zum Buchwert von dem BV des einen Unternehmens in das BV des anderen Unternehmens verbracht. Da spielt auch keinerlei Rolle, wie ein etwaiger Verkehrswert zu diesem Zeitpunkt ist. Und dieser Vorgang ist absolut steuerneutral abzuwickeln.

    ..... sondern über z. B. Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG.


    kommt darauf an wie ... lt. Gutachten noch bringen würde.

    Der Verkehrswert ist bei diesem Sachverhalt, wie oben schon gesagt, absolut irrelevant.

  • Da sind wir uns ja einig ;) Wenn Du mir jetzt nur noch das betreffende Abgangskonto sagst was ich Auswählen soll, wäre meine Frage beantwortet :) Eigentlich bleibt dann nur noch: Anlagenabgang ohne Verkauf. Bei allen anderen Optionen muss ein Zahlungsvorgang zusätzlich ausgelöst werden (zb. bei Verkauf).

  • Der Verkehrswert ist bei diesem Sachverhalt, wie oben schon gesagt, absolut irrelevant.

    wenn der PKW mit 14.407,-- im AV steht muss dieses entlastet werden also wohin.

    Nach 2310 oder 2315?

    und dann ist auch noch die Entnahme von Gegenständen zu buchen.

    Die Hauptfrage ist aber, wie der Abgang verbucht werden soll (Privatentnahme oder Anlagenabgang ohne Verkauf)

    wozu die Frage? verkauft wird er nicht, er wird in den anderen Betrieb von privat eingebracht. Folglich...

  • Also doch eine Privateinlage und demzufolge ein: Anlagenabgang durch Privatentnahme?! Wobei ich ja weder einen Buchverlust noch einen Buchgewinn habe.

    • Offizieller Beitrag

    Also doch eine Privateinlage ... .

    Definitiv nein.


    Du überführst am 31.12. von dem einen Betrieb in den anderen

    Verrechnungskonto § 4 Abs. 3 EStG

    Das Anlagegut wird buchungstechnisch zum Buchwert von dem BV des einen Unternehmens in das BV des anderen Unternehmens verbracht.

    = 1371

  • Das Konto 1371 steht abe nur zur Auswahl, wenn ich oben: Abgang durch Verkauf auswähle. Was ja auch wieder nicht korrekt ist. Und dann wäre noch die Frage des Sachkontos?! (siehe Screenshot)

  • Das ist im Sparbuch tatsächlich etwas kompliziert zu erfassen - das Konto 1371 wird nicht akzeptiert beim Abgang, habe ich eben versucht. Es sind also zwei Buchungen notwendig - Anlagenabgang ohne Verkauf über 2310 und Anlagenkonto 320. Danach in der Buchhaltung per freier Buchung umbuchen von 2310 auf 1371.


    in der anderen Buchhaltung buchst du dann 320 an 1371.

  • Das ist im Sparbuch tatsächlich etwas kompliziert zu erfassen - das Konto 1371 wird nicht akzeptiert beim Abgang, habe ich eben versucht. Es sind also zwei Buchungen notwendig - Anlagenabgang ohne Verkauf über 2310 und Anlagenkonto 320. Danach in der Buchhaltung per freier Buchung umbuchen von 2310 auf 1371.


    in der anderen Buchhaltung buchst du dann 320 an 1371.

    Ok, das ist doch mal ne Aussage :) Besten Dank! Probiere ich gleich mal aus.

  • So geht es leider auch nicht... Bei der Erzeugung der Freien Buchung von 2310 auf 1371 zieht er die 14.636EUR direkt von meinem Gewinn automatisch ab, Und dann noch mal bei der Ausbuchung: Anlagenabgang ohne Verkauf.


    Wenn ich zuerst eine freie Buchung erzeuge (2310 an 1371) bevor ich über den Anlagenverkauf (2310) gegangen bin, dann öffnet sich automatisch ein Assistent mit der Auswahl, welches Anlagegut man verkaufen oder entfernen will. Ich habe da drüber testweise 2 Buchungen erzeugt. Jetzt gibt es zumindest keine Veränderung bei meiner Gewinn/Verlust Anzeige, was ja auch so sein muss. In der Übersicht der EÜR stehen jetzt die 14.636EUR zwei mal drinnen. Einmal Einkommensseitig (8900) und einmal Ausgabenseitig (2315). Ich habe mal die beiden Buchungen mit angehangen als Datei. Wäre das auch so korrekt??


    Ich habe jetzt auch alle Varianten durchprobiert. Über die Privatentnahme ist die einzige Möglichkeit, dass die Aktion in der Gewinn/Verlust Rechnung unberücksichtigt bleibt. Ich hatte das wie gesagt auch gelesen, das eine Übergabe eines Wirtschaftsgutes von einem Gewerbe in ein anderes der selben steuerpflichtigen Person, dies über eine Privatentnahme gemacht werden muß (siehe auch letzten Screenshot)