Erste Einkommensteuererklärung von Absolvent der Uni nach Vollzeitstelle

  • Hallo zusammen,


    ich wohne noch bei meinen Eltern und bin über 25 Jahre alt. Anfang 2022 habe ich meine erste Ausbildung (Studium) abgeschlossen. Anschließend war ich ca. 2,5 Monate in Vollzeit Tätig. Darnach war ich im Masterstudium angemeldet und habe den Semesterbeitrag gezahlt. 2023 werde ich den Master in Vollzeit in der Uni aufgrund eines Traumjobs, den ich antreten werde, nicht weiter machen.


    Muss ich im Programm angeben, dass ich bei den Eltern wohne und wie bzw. wo gebe ich das an?


    Für die Zahlungen der Krankenversicherung der Studenten und freiwilligen Krankenversicherung für Arbeitslose (ohne Krankengeldanspruch, 14,0% ermäßigter Beitragssatz) habe ich von meinen Eltern Unterstützung von über 800€ in Teilüberweisungen gelegentlich über Monate verteilt bekommen. Muss ich dies angeben? Wie gebe ich das an?


    Unter dem Punkt gesetzliche Beiträge zur Krankenversicherung, die nicht in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 stehen habe ich alle Beiträge, die ich ohne das Geld der Eltern bezahlt habe, angegeben. Ist das so korrekt, da das Finanzamt eine Bescheinigung der Zahlungen von der Krankenversicherung bekommt? Die sehen ja, dass ich deutlich mehr an die Krankversicherung über mein Bankkonto gezahlt habe.


    Muss man auch privat geliehenes und zurück bezahltes Geld über das Bankkonto angeben?


    Kann ich wegen zinslosem Darlehen der Eltern Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn ich diese zurückgezahlt habe und diese Kontobewegungen nie gemeldet habe? Ich frage wegen der Schenkungssteuer.


    Vielen Dank schon mal :)


    Viele Grüße

    User001

  • User001

    Hat den Titel des Themas von „Erste Einkommenssteuererklärung von Absolvent der Uni nach Vollzeitstelle“ zu „Erste Einkommensteuererklärung von Absolvent der Uni nach Vollzeitstelle“ geändert.
  • Du gibst doch deinen Wohnsitz an - ob das bei den Eltern ist, spielt nur eine Rolle, wenn du z. B. ein Arbeitszimmer geltend machen wolltest.

    Bei den Versicherungsbeiträgen wird immer unterschieden zwischen dem, was man gezahlt hat und dem, was man erstattet bekommen hat. So ist auch einzutragen (es werden ohnehin die Meldunge der Kassen über Elster übernommen, dann wäre es blöd, wenn du die Erstattungen nicht gesondert eintragen würdest).

    Geliehenes Geld ist Vermögensverwaltung und gehört nicht in eine Einkommensteuererklärung. Wie weit hier Fragen bezüglich Schenkungsteuer entstehen könnten, hängt von der Höhe des Betrages und weiteren Vorgängen in den nächsten 10 Jahren ab. Hier müsstest ihr bei Bedarf fachlichen Rat einholen.


    Alles weitere wäre uns hier verbotene Steuerberatung.

  • Du gibst doch deinen Wohnsitz an - ob das bei den Eltern ist, spielt nur eine Rolle, wenn du z. B. ein Arbeitszimmer geltend machen wolltest.

    Bei den Versicherungsbeiträgen wird immer unterschieden zwischen dem, was man gezahlt hat und dem, was man erstattet bekommen hat. So ist auch einzutragen (es werden ohnehin die Meldunge der Kassen über Elster übernommen, dann wäre es blöd, wenn du die Erstattungen nicht gesondert eintragen würdest).

    Geliehenes Geld ist Vermögensverwaltung und gehört nicht in eine Einkommensteuererklärung. Wie weit hier Fragen bezüglich Schenkungsteuer entstehen könnten, hängt von der Höhe des Betrages und weiteren Vorgängen in den nächsten 10 Jahren ab. Hier müsstest ihr bei Bedarf fachlichen Rat einholen.


    Alles weitere wäre uns hier verbotene Steuerberatung.

    Hallo Neuling50,


    vielen Dank für deinen Beitrag. Also soll ich alle Beiträge, die ich selber über mein Bankkonto an die Krankenversicherung gezahlt habe angeben? Auch dann wenn meine studentische Krankversicherung quasi von meinen Eltern bezahlt wurde?


    Die Unterstützung der Eltern während des Studiums und Arbeitslosigkeit (im gleichen Haushalt) für Kinder über 25 Jahre braucht man dann nicht angeben richtig? Das hatte ich in einem anderen Beitrag im Forum für ein Kind über 25 Jahre alt (nicht im gleichen Haushalt lebend) gelesen.


    Ich habe noch eine Frage:


    WISO Steuer 2023 (Steuerjahr 2022) berechnet mir zusätzlich 300 Energiepauschale. Werde ich das wirklich für ca. 2,5 Monate Arbeit im Sommer 2022 bekommen?


    Damals hatte ich beim Arbeitsgeber nachgefragt und die meinten nein Sie zahlen Garnichts an die Mitarbeiter und sind auch nicht in der Pflicht. Der Chef selber könnte aus seinem eigenem Geld was zahlen aber der Staat muss diese 300€ Energiepauschale nicht übernehmen, dass meinte die rechte Hand des Chefs zu mir nach meiner Kündigung.


    Dann habe ich noch ne Frage:


    Meine Vollzeit Beschäftigung war für 3 Monate befristet, um anschließend einen unbefristeten Vertrag zu vereinbaren. Muss ich das irgendwie bei WISO Steuer 2023 (Steuerjahr 2022) angeben?


    Viele Grüße und vielen Dank

    User001

    • Offizieller Beitrag

    Die Unterstützung der Eltern während des Studiums und Arbeitslosigkeit (im gleichen Haushalt) für Kinder über 25 Jahre braucht man dann nicht angeben richtig? Das hatte ich in einem anderen Beitrag im Forum für ein Kind über 25 Jahre alt (nicht im gleichen Haushalt lebend) gelesen.

    Ja.


    Bitte ansonsten keine Themen mischen und in Endlosthreads verfallen. Ich schließe den Thread daher. Bitte ggf. auch einmal die Forumssuche nutzen oder die Programmhilfe/-suche. Wenn dann wirklich noch eine Frage offen bleiben sollte, was ich nicht glaube, bitte für jedes Thema einen eigenen Thread eröffnen

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.