Wo bzw. wie sind in der USt-Jahreserklärung für PV-Anlage Vorsteuererstattungsbeträge einzutragen?

  • Leider bin ich bei der Suche nicht fündig geworden, daher diese Anfrage hier im Forum:

    wo bzw. wie kann ich in der nun bevorstehenden Umsatzsteuer-Jahresklärung (UStErkl) 2022 im WISO-Steuersparbuch, die bereits in 2022 vom Finanzamt (FA) erhaltenen Vorsteuererstattungsbeträge eintragen?


    Folgende Situation liegt vor:

    • Errichtung der PV-Anlage im März 2022
    • Verzicht auf Kleinunternehmerregelung (KUR) wurde erklärt (dadurch Abzug der Vorsteuer möglich)
    • Istversteuerung (dadurch keine Steuervorauszahlungen, Versteuerung nur nach tatsächl. Einnahmen)
    • Vereinfachungsregel wird in Anspruch genommen (dadurch keine Einkommenssteuerpflicht und keine EÜR notwendig)
    • somit sind nur die vierteljährl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UStVA) sowie eine (endgültige) Jahres-UStErkl abzugeben
    • im Rahmen der UStVA 2022 wurde die Vorsteuer für den Bau der PV-Anlage vom Finanzamt bereits erstattet


    Wo kann ich nun genau diese Vorsteuererstattungsbeträge in der anstehenden Jahres-UStErkl eintragen?


    Ich finde weder unter „Berichtigung des Vorsteuerabzugs“ noch sonst wo die Möglichkeit im WISO-Steuersparbuch diese Erstattungen einzutragen.


    Oder mache ich etwa einen Gedankenfehler, weil ich die im Rahmen der UStVA 2022 bereits deklarierten Beträge in der Jahres-UStErkl dann gar nicht mehr angeben muss, sondern nur evtl. Änderungen oder Ergänzungen dazu?


    Bin offen gestanden jetzt etwas ratlos….. :/

    WISO-Hausverwalter / WISO-Steuer-Sparbuch / REINER SCT cyberJack RFID komfort / WINDOWS 11 PRO

  • Es gibt das Kennzeichen 66 für die gezahlten Vorsteuerbeträge. Berichtigung der Vorsteuer ist etwas ganz anderes - lies hierzu den § 15a UStG.


    In der Umsatzsteuererklärung werden alle eingenommenen Umsätze aufgeführt (daraus wird dann die zu zahlende Umsatzsteuer errechnet), alle im Jahr gezahlten Vorsteuerbeträge, falls vorhanden EU-Lieferungen/Leistungen etc. Ganz am Schluss werden die gezahlten oder erhaltenen Beträge aus den UStVAen Januar bis Dezember abgezogen und der Rest ergibt die noch zu zahlende Restzahlung bzw. Erstattung.

  • Bitte um Entschuldigung, dass ich mich erst heute melde: war leider einige Tage „außer Gefecht“ gesetzt…..


    @Neuling50

    Vielen Dank für deinen Beitrag.


    Mir ist auch schon klar wie das alles berechnet wird. Ich frage mich nur: wo genau kann ich im WISO-Steuersparbuch bei der UStErkl die bereits erhaltenen Rückerstattungen der Vorsteuer eintragen??


    Denn ich gehe doch davon aus, dass ich alles, was ich in den UStVA 2022 dem FA gegenüber erklärt habe, nochmals in der USt-Jahreserklärung explizit aufführen muss. Oder liege ich da falsch?


    Und in dem Zusammenhang fehlt mir die Möglichkeit die mir schon (nach Abgabe der UStVA 2022) erstatteten Vorsteuern angeben (= abziehen) zu können.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die vom Finanzamt schon erhaltene Rückerstattung hier nicht nochmals irgendwo eintragen muss -insofern bin ich echt ratlos :/

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    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich nur: wo genau kann ich im WISO-Steuersparbuch bei der UStErkl die bereits erhaltenen Rückerstattungen der Vorsteuer eintragen??

    Das wird doch konkret abgefragt. Einfach mal Zeile für Zeile vorgehen. Wird auch nicht das erste Mal gefragt. ;)


    Und in dem Zusammenhang fehlt mir die Möglichkeit die mir schon (nach Abgabe der UStVA 2022) erstatteten Vorsteuern angeben (= abziehen) zu können.

    Was möchtest Du abziehen, was doch vereinnahmt wurde?

  • miwe4

    Danke für deinen Beitrag und vor allem für deine Geduld mit mir.

    Inzwischen glaube ich fast, dass ich da ein „Problem“ sehe, wo evtl. gar keines ist.


    Und zwar habe ich folgendes (gedankliches) Problem:

    nach Abgabe der UStVA für das 1. Quartal 2022 habe ich im April 2022 u.a. eine Vorsteuer-Rückerstattung bzgl. meiner PV-Anlage in Höhe von 3.800 EUR erhalten.


    Ich gehe davon aus, dass ich alle in den 4 UStVA-en für 2022 bereits gemeldeten Zahlen u. Beträge auch in vollem Umfange wieder in die demnächst anstehende USt-Jahreserklärung für 2022 übernehmen muss (wobei ich mich schon wundere, warum das Steuerprogramm nicht anbietet diese Daten automatisch von den UStVA-en in die UStErkl zu übernehmen) .


    Dadurch rechnet mir natürlich das Steuerprogramm nun bei der UStErkl erneut eine Erstattung der schon erhaltenen Vorsteuer in Höhe von 3.800 EUR aus.


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir nun, dass ich daher bei der Abgabe der bevorstehenden USt-Jahreserklärung 2022, irgendwo diese schon im April 2022 erhaltenen 3.800 EUR als „bereits erstattete Vorsteuer“ angeben müsste….


    Oder liege ich da gedanklich vollkommen falsch? Das würde dann aber tatsächlich bedeuten: bei der Ausfüllung der UStErkl weniger logisch denken und einfach Zeile für Zeile „abarbeiten“.


    Dachte aber, das FA könnte mir dann vorwerfen die bereits erhaltene Vorsteuer-Rückerstattung in der UStErkl 2022 zu "verschweigen".


    Deswegen meine „Ratlosigkeit“ :/ :/

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    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass ich alle in den 4 UStVA-en für 2022 bereits gemeldeten Zahlen u. Beträge auch in vollem Umfange wieder in die demnächst anstehende USt-Jahreserklärung für 2022 übernehmen muss .....

    Ja.


    ..... (wobei ich mich schon wundere, warum das Steuerprogramm nicht anbietet diese Daten automatisch von den UStVA-en in die UStErkl zu übernehmen)

    Weil das Programm nicht weiß, ob den USt-VA seitens des FA entsprochen wurde und wann ggf. die Erstattungen/Nachzahlungen erfolgten. Das muss ja nicht zwingend alles in demselben Veranlagungszeitraum erfolgen.


    Mein gesunder Menschenverstand sagt mir nun, dass ich daher bei der Abgabe der bevorstehenden USt-Jahreserklärung 2022, irgendwo diese schon im April 2022 erhaltenen 3.800 EUR als „bereits erstattete Vorsteuer“ angeben müsste….

    Was möchtest Du abziehen, was doch vereinnahmt wurde?


    Wie schon gesagt, Du stößt automatisch auf alles, wenn Du nur wirklich mal Zeile für Zeile vorgehst und liest. ;)

  • Ojehhh, aufgrund deiner nun hoch geladenen Ausschnitte aus dem WISO-Steuersparbuch wird mir jetzt erst klar, dass wir die ganze Zeit vermutlich total aneinander vorbei geredet haben:


    während du offensichtlich immer die „Einkommensteuererklärung“ meintest, habe ich dagegen immer nur von der „Umsatzsteuererklärung (UStErkl)“ gesprochen bzw. mich auf diese bezogen:




    Die „Einkommensteuer“ i.V. mit der PV-Anlage ist für mich nämlich kein Thema mehr, weil ich (siehe mein Beitrag # 1) die „Vereinfachungsregel“ in Anspruch genommen habe und auch vom FA genehmigt bekam, mit der Folge, dass ich bzgl. PV-Anlage

    • von der Einkommensteuer befreit bin und
    • keine EÜR machen muss

    Im Gegenzug kann ich dann natürlich aber auch keine Abschreibungen vornehmen.



    Daher ging und gehe ich auch jetzt noch davon aus, dass ich meine PV-Anlage bei meiner Einkommensteuererklärung überhaupt nicht mehr angeben muss, sondern lediglich verpflichtet bin für die PV-Anlage eine UStErkl abzugeben.


    Und genau in dieser Umsatzsteuererklärung finde ich eben keine Möglichkeit die „vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer“ eintragen zu können wie es im Formular bei der Einkommensteuer der Fall ist.


    Hier der Auszug aus der UStE


    Oder muss ich etwa trotz Befreiung von der Einkommensteuer die PV-Anlage auch in der Einkommensteuererklärung angeben?

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    • Offizieller Beitrag

    Die „Einkommensteuer“ i.V. mit der PV-Anlage ist für mich nämlich kein Thema mehr, weil ich (siehe mein Beitrag # 1) die „Vereinfachungsregel“ in Anspruch genommen habe und auch vom FA genehmigt bekam, mit der Folge, dass ich bzgl. PV-Anlage

    von der Einkommensteuer befreit bin und
    keine EÜR machen muss

    Im Gegenzug kann ich dann natürlich aber auch keine Abschreibungen vornehmen.

    Was aber nicht bedeutet, dass Du das PV-Modul nichts nutzen kannst, denn mit diesem wird Deine dennoch abzugebende USt-Erklärung zutreffend erstellt.


    Und genau in dieser Umsatzsteuererklärung finde ich eben keine Möglichkeit die „vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer“ eintragen zu können wie es im Formular bei der Einkommensteuer der Fall ist.

    Auch dort findet man alles, wenn man Zeile für Zeile vorgeht. ;)


    Bei vorhandenem grünen Haken hast Du es ausgefüllt, aber bei angezeigtem VZ-Soll von 0,00€ dann wohl anscheinend mit den falschen Beträgen.

  • Was aber nicht bedeutet, dass Du das PV-Modul nichts nutzen kannst, denn mit diesem wird Deine dennoch abzugebende USt-Erklärung zutreffend erstellt.

    Oh, danke super Hinweis! Bedeutet das, dass ich dann auch keine eigene UStErkl mehr zusätzlich abgeben muss?


    Bei vorhandenem grünen Haken hast Du es ausgefüllt, aber bei angezeigtem VZ-Soll von 0,00€ dann wohl anscheinend mit den falschen Beträgen.

    Genau das hatte ich gesucht und den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen! Ich muss hier nur die erhaltenen Vorsteuer-Erstattungen mit negativem Zeichen eingeben und sofort reduziert sich die Steuererstattung entsprechend.

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    • Offizieller Beitrag

    Was aber nicht bedeutet, dass Du das PV-Modul nichts nutzen kannst, denn mit diesem wird Deine dennoch abzugebende USt-Erklärung zutreffend erstellt.

    Oh, danke super Hinweis! Bedeutet das, dass ich dann auch keine eigene UStErkl mehr zusätzlich abgeben muss?

    Das PV-Modul erstellt Dir Deine "eigene" USt-Jahreserklärung, die Du dann im Rahmen des Abgabevorgangs abgeben kannst. Genau deshalb kannst Du in dem Modul ja auch ankreuzen, dass die EÜR für die ESt hinfällig ist. Dann wird Dir eine Anlage/Berechnung erstellt, damit das FA ggf. Deine USt-Erklärung prüfen kann.

  • Super toll -meine Probleme sind Dank deiner Unterstützung gelöst!


    Danke nochmals, dass du mich hier mit so viel Geduld zur Problemlösung geführt hast! :thumbup:

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  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Wo bzw. wie sind in der Jahres-UStErkl für PV-Anlage Vorsteuererstattungsbeträge einzutragen?“ zu „Wo bzw. wie sind in der USt-Jahreserklärung für PV-Anlage Vorsteuererstattungsbeträge einzutragen?“ geändert.
  • Meine Frau hat 2022 erstmals unter ihrem Namen eine PV-Anlage betrieben. Dazu musste ich zu den ersten drei Quartalen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Diese habe ich mit Wiso Steuer Sparbuch 2022 erstellt.

    Jetzt stand die Umsatzsteuererklärung an.

    Mit der 22er Version geht die nicht, also habe ich die 23er Version eher gekauft und wollte die Daten übernehmen.

    Leider habe ich keinen Weg dazu gefunden. Sowohl die Angaben zur Fa., als auch die Steuerdaten zum Finanzamt, wie auch die Höhe der Vorauszahlungen hätten übernommen werden können.

    Wie gesagt, ich habe keinen Weg gefunden. Im kommenden Jahr kann ich wenigstens die Firmendaten übernehmen aber das ist schon schwach oder habe ich die Option nur nicht gefunden?

    EÜR habe ich keine gemacht, da kleine PV-Anlagen ja nicht mehr versteuert werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich habe keinen Weg gefunden. Im kommenden Jahr kann ich wenigstens die Firmendaten übernehmen aber das ist schon schwach oder habe ich die Option nur nicht gefunden?

    Wie schon zigfach im Forum erläutert können die nicht übernommen werden. Es wird im ESt-Modul eben nicht mit Konten gebucht, weshalb da keine Zuordnungen stattfinden können.


    EÜR habe ich keine gemacht, da kleine PV-Anlagen ja nicht mehr versteuert werden müssen.

    Du musst aber Angaben in der vereinfachten EÜR der PV-Anlage machen, da aus diesem ja die USt-Erklärung erstellt wird und die deren Daten erläuternde Anlage. Und deshalb habe ich es in einen nahezu gleichlautenden Thread mit Lösung verschoben.