Korrekte Buchung von Blogger Testprodukten

  • Hallo Zusammen,


    wenn ich nun auf meinem Portal Testberichte zu z.b. Fahrrädern veröffentliche.

    Manche Fahrräder kaufe ich mit 30-50% Rabatt von den Herstellern, teste sie und veröffentliche einen Testbericht.

    Meist teste ich in den kommenden Monate noch ein paar mal für Vergleiche oder Haltbarkeit.


    Danach im nächsten Jahr zur Saison verkaufe ich die Fahrräder wieder gebraucht weiter.


    Wie buche ich das als Einzelunternehmer (Ust-Pflichtig) korrekt.

    Bisheriger Gedankengang:


    Das Fahrrad als GWG (wenn <800€) Betriebsausgabe anhand der Rechnung buchen.

    Im nächsten Jahr, das Rad verkaufen und als Einnahme verbuchen inkl. Ust.


    Ist das falsch? Oder muss ich das Rad schon beim ersten Kauf als eine Sacheinnahme buchen?