Unterschiedliche St.-Nr. für EÜR und Umsatzsteuer?

  • Hallo, gibt es die Möglichkeit, für die EÜR und die zugehörigen Umsatzsteuererklärungen/Voranmelungen unterschiedliche Steuernummern einzugeben? Ich habe das bisher nicht gefunden.

    Hintergrund ist, dass ich bisher zwei selbstständige Tätigkeiten hatte mit unterschiedlichen St.-Nrn. Über die erste habe ich bisher auch immer alle (konsolidierten) Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Nun habe ich diese erste Tätigkeit aber vollständig aufgegeben, muss aber dennoch unter dieser St.-Nr. weiterhin meine Umsatzst. deklarieren. Von daher müssten bei der verbleibenen Tätigkeit unterschiedliche Steuernummern geführt werden.

    Oder wäre hier eine Bereinigung/Klärung über das FA erforderlich?


    Danke für sachdienliche Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Über die erste habe ich bisher auch immer alle (konsolidierten) Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Nun habe ich diese erste Tätigkeit aber vollständig aufgegeben, ... .

    Und das FA auch entsprechend informiert?


    Oder wäre hier eine Bereinigung/Klärung über das FA erforderlich?

    Wäre sinnvoll.

  • Ja, das FA wurde über die Einstellung der ersten Tätigkeit informiert (bereits Anfang 2022).


    Du bist also der Meinung, dass eine Änderung der St.-Nrn. über das FA erforderlich wäre?

    Und dass meine Idee mit den beiden St.-Nrn. für eine Tätigkeit so nicht funktionieren wird?

    Habe ich das richtig verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Du bist also der Meinung, dass eine Änderung der St.-Nrn. über das FA erforderlich wäre?

    Würde ich sagen, da ja nun EÜR und USt des einzig noch bestehenden Unternehmens über eine Steuernummer ablaufen sollten.


    Und dass meine Idee mit den beiden St.-Nrn. für eine Tätigkeit so nicht funktionieren wird?

    Das geht m.E. mit dem gesonderten EÜR-Modul und seinen Auswertungen nicht.

  • Okay, dann will ich mal kurz berichten, was das FA dazu meint:

    Das FA wird eine Änderung vornehmen, aber nicht jetzt, sondern vermutlich im Nachgang zur Ekst-Veranlagung für 2022 - also irgendwann im Laufe des Jahres 2023 und dann mit Gültigkeit ab 2024. Bis dahin soll die bestehende Vorgehensweise beibehalten werden. Die Änderung soll dann vermutlich dahingehend stattfinden, dass die St.-Nr. für die weiter bestehende Tätigkeit auch für die UmSt. gelten wird.


    Ist natürlich machbar, ist aber mit den mir bekannten Möglichkeiten der WISO-Software etwas "umständlich". Denn einerseits müsste ich bei den UmSt-Voranmeldungen immer eine Zusammenführung von zwei Unternehmen durchführen, wobei das erste immer ohne jegliche Umsätze wäre. Und (was ich als noch schlechter empfinde): Mir fehlen dann in dem ersten Unternehmen am Ende des Jahres die Buchungen für die Voranmeldungen (die ich ja im zweiten Unternehmen verbuche), so dass ich die anschliessende Umsatzsteuererklärung dann irgendwie manuell zusammenstellen muss.

    Irgendwie alles unschön. Aber eine bessere Idee habe ich da nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das FA wird eine Änderung vornehmen, aber nicht jetzt, sondern vermutlich im Nachgang zur Ekst-Veranlagung für 2022 - also irgendwann im Laufe des Jahres 2023 und dann mit Gültigkeit ab 2024. Bis dahin soll die bestehende Vorgehensweise beibehalten werden.

    Das habe ich für Dich fast befürchtet. Die möchten sich schlicht und einfach die Umspeicherungen in der Festsetzung sowie die Umbuchungen in der Erhebung ersparen. Aber warum dann nicht jetzt zum 01.01.2023 richtig reagiert wird, ist mir ein Rätsel.


    Aber eine bessere Idee habe ich da nicht.

    Ja, da bleibt nur "tricksen". ;)