Nebenkostenabrechnung der Mietswohnung mit Wiso Vermieter Web

  • Hallo,
    ich vermiete seit neustem eine kleine Wohnung und versuche sie übder die Buhl Software zu verwalten. Das Mietshaus mit 7 Parteien wird von einem Hausverwalter verwaltet und einmal im Jahr gibt es für mich die Jahresabrechnung. Wie übernehme ich diese mit allen Nebenkostenposten in Wiso Vermieter Web. Führe ich für den Jahreszeitraum z.B. 01.07.2021 bis 30.06.2022 Wasser 126€ auf? Für die Entwässerung 01.07.2021 30.06.2022 264€ usw? Also für jeden Posten eine neue Rechnung? Oder nehme ich den Gesamtbetrag für die einzelne Ausgabe fürs Jahr? Wie macht man es am Besten?

    Danke und Gruß

  • Einfach vom Verwalter die Jahresrechnung (umlagefähige Kosten) nehmen + Grundsteuer

    Dafür bräuchte ich kein WISO Vermieter

    Führe ich für den Jahreszeitraum z.B. 01.07.2021 bis 30.06.2022 Wasser 126€ auf? Für die Entwässerung 01.07.2021 30.06.2022 264€ usw?

    Ist das nicht in der Abrechnung enthalten ? Verstehe ich nicht.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Hilfe und Frage zu Nebenkostenabrechnung der Mietswohnung mit Wiso Vermieter Web“ zu „Nebenkostenabrechnung der Mietswohnung mit Wiso Vermieter Web“ geändert.
  • Hausverwalter verwaltet und einmal im Jahr gibt es für mich die Jahresabrechnung.

    Auf dieser "Jahresabrechnung" sind einmal die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Positionen, meistens auf einem Blatt, aufgeführt. Da ich ausgehe, dass das eine WEG ist, wird es so sein.

    Diese Abrechnung kann man nicht komplett an den Mieter geben.


    In diesem Fall würde ich eine Excel-Datei anlegen und die Kosten der Mieterabrechnung so übernehmen wie sie dort aufgeführt sind. Zusätzlich natürlich die Grundsteuer noch dazu, denn die hat in einer WEG nichts zu suchen.


    Wofür willst du dann noch eine separate Abrechnung machen?

  • Ich sehe hier noch ein anderes Problem - wenn im Mietvertrag der Abrechnungszeitraum nicht genannt wird, ist vom 1.1. bis 31.12. abzurechnen. Danach ist dann die Abrechnung für 1.7.2021 bis 30.6.2022 aufzuteilen, da nur ein halbes Jahr in der Abrechnung gegenüber dem Mieter berücksichtigt werden kann.

  • Danach ist dann die Abrechnung für 1.7.2021 bis 30.6.2022 aufzuteilen, da nur ein halbes Jahr in der Abrechnung gegenüber dem Mieter berücksichtigt werden kann.

    Das ist ein andere herangehensweise, das kann WISO-Vermieter taggenau ausrechnen. Für die Abrechnung 2022 fehlt dann noch die Abrechnung 30.6.22 bis 1.7.23, um abschließen 2022 abrechnen zu können.

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  • Ich sehe hier noch ein anderes Problem - wenn im Mietvertrag der Abrechnungszeitraum nicht genannt wird, ist vom 1.1. bis 31.12. abzurechnen.

    Wie kommst du denn da drauf? Im Mietvertrag steht in der Regel, dass einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung erfolgen muss. Da steht aber nicht, dass das in einem bestimmten Zeitraum erfolgen muss, sondern nach den örtlichen Gegebenheiten.

    Örtliche Gegebenheit wäre der Abrechnungszeitraum, den der Verwalter macht. Und wenn in dessen Zeitraum z.B. Lieferanten einen anderen Zeitraum ihrer Verbrauchsabrechnung machen, dann werden diese auch vom HV entsprechend eingehalten.


    Ich finde, hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht, denn der Abrechnungszeitraum wird vom Hausverwalter vorgegeben, danach haben sich die WEGler zu halten.

  • Woher weißt du, was im Mietvertrag steht? Einfach eine Behauptung aufstellen kann jeder. In den Standardmietverträgen steht nämlich sehr häufig das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum und dann ist es Mist mit der Verwalterabrechnung! Und Heizkosten (die in den Verwalterabrechnungen in der Regel enthalten sind), sind noch einmal gesondert zu betrachten.


    Aber natürlich: dein Wort ist Gesetz, vergesse ich doch tatsächlich immer wieder