Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Thema; Ich habe ein wirtschaftlich nicht komplett unbrauchbares Gebäude in Abrissabsicht in 2021 erworben. In 2021 bekam ich die Baugenehmigung und habe das Gebäude im August 2022 abgerissen und erstelle ein MFH, welches nach Fertigstellung in 2023 komplett vermietet wird. Aus meiner Sicht lassen sich sowohl Abrisskosten als auch die Restabschreibung des Gebäudes als Herstellungskosten des Neubaus bewerten. Der Bau wird durch das BEG KFW 55 gefördert. Nun meine Fragen:
Wir trage ich das im Steuerprogramm ein? Habe keine Schalter für Abriss und Neubau gefunden. Ich könnte in der Anlage V des abgerissenen Gebäudes angeben, dass es verkauft wurde und somit die Abschreibung zum Abrissdatum beenden. Dann würde ich eine neue Anlage V anlegen, und auch Kosten der Finanzierung des Neubaus dort angeben. Das ist die einzige Krücke, wie ich es hinbekommen könnte. Allerdings scheint mir das nicht ganz sauber.
Die Förderung der BEG plane ich von den Neubaukosten abzuziehen. Ist das richtig?
Für fachkundige Hinweise wäre ich dankbar.