Verlustvortrag nach Datenerfassung im Erklärungsvordruck nicht vorhanden

  • Hallo liebe Community,


    folgende Situation: Ich bin für das Jahr 2021 aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit steuerpflichtig. Ich habe einen Antrag auf Fristverlängerung bis 31.01. gestattet bekommen.

    Ich möchte bis dahin gerne die Erklärungen aus dem Jahr 2019 und 2020 (nicht abgabepflichtig) machen, um einen Verlustvortrag aus meinem Masterstudium anzuführen.


    Nun habe ich die Erklärung für 2019 abgegeben aber finde im HV keine entsprechende Angabe zum Verlustvortrag. Müsste das dort nicht stehen? Oder muss ich jetzt den Bescheid abwarten und kann dann den Verlustvortrag bei 2020 angeben? Und dann das gleich Spiel nochmal für 2021?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Lieben Gruß :)

    • Offizieller Beitrag

    ... aber finde im HV ...

    Was soll denn HV bitte sein?


    Ansonsten solltest Du einfach mal das Stichwort Verlustvortrag oder Verlustrücktrag in die erweiterte Forumssuche oder in Dein Programmhilfe/-suche oben rechts eingeben. In beiden Fällen ist alles leicht auffindbar und ggf. auch gut erläutert.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn HV bitte sein?

    H ilfe V erzeichnis? :/

    Ehrlich gesagt habe ich die Bezeichnung und erst recht die Abkürzung in Zusammenhang mit einer Software noch nie gehört. Man sollte sich schon an die üblichen Abkürzungen halten, aber, falls möglich, immer ausschreiben.

    Ansonsten solltest Du einfach mal das Stichwort Verlustvortrag oder Verlustrücktrag in die erweiterte Forumssuche oder in Dein Programmhilfe/-suche oben rechts eingeben. In beiden Fällen ist alles leicht auffindbar und ggf. auch gut erläutert.

    • Offizieller Beitrag

    die Bezeichnung und erst recht die Abkürzung in Zusammenhang mit einer Software noch nie gehört

    Ich auch noch nicht. War nur eine Annahme. Der Schreiber wird es sicher erklären

    Mal schauen. ;)

  • Vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten.


    Zunächst einmal: HV = Hauptvordruck. Nächstes mal werde ich es ausschreiben :)


    Es geht mir darum, dass wenn ich die Steuererklärung über Elster mache, habe ich zu Beginn des Hauptvordrucks die Möglichkeit das Häkchen für den Verlustvortrag anzukreuzen.


    Laut Hilfe-Funktion der WISO-Software beantragt das Programm das automatisch, wenn sich der entsprechende Fall ergibt. Nun habe ich mir den Hauptvordruck, den WISO an das Finanzamt schickt angeschaut und kein entsprechenden Vermerkt gefunden.


    Die Tätigkeit hatte nichts mit meinem Studium zu tun.


    Gruß und danke

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich mir den Hauptvordruck, den WISO an das Finanzamt schickt angeschaut und kein entsprechenden Vermerkt gefunden.

    Dann ist das Programm auf Grund Deiner Angaben zu dem rechnerischen Schluß gekommen, daß kein Verlust vorliegt und demzufolge auch nichts beantragt werden muß. Was sagt denn die Berechnung - resultiert da ein negatives Einkommen?

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst einmal: HV = Hauptvordruck. Nächstes mal werde ich es ausschreiben :)

    Besser wäre es, denn da kam niemand drauf.


    Laut Hilfe-Funktion der WISO-Software beantragt das Programm das automatisch, wenn sich der entsprechende Fall ergibt. Nun habe ich mir den Hauptvordruck, den WISO an das Finanzamt schickt angeschaut und kein entsprechenden Vermerkt gefunden.

    Das macht es bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.) i.S.d. § 10d EStG in der Tat. Du hast nur darauf zu achten, dass vorrangig ein Verlustrücktrag erfolgt. Wünschst Du einen Verlustvortrag, musst Du den Rücktrag betragsmäßig begrenzen, damit auch ein verbleibender Verlustabzug (Verlustvortrag) gesondert festgestellt werden kann. Und bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr landen die entsprechenden Daten dann auch im Folgejahr an der richtigen Stelle.


    Das ganze Prozedere haben wir aber wirklich schon dutzende Male erläutert. Also bitte auch einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit Stichworten wie Verlustrücktrag oder Verlustvortrag nutzen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag in HV nicht vorhanden“ zu „Verlustvortrag nach Datenerfassung im Erklärungsvordruck nicht vorhanden“ geändert.
  • Wenn du 2021 einen Verlustvortrag haben möchtest aus dem Masterstudium, musst du schon die Erklärungen 2019 und 2020 vorher abgeben. Wobei eben auch die Frage ist, ob diese dann anerkannt werden. Da ist die Frage, ob das Masterstudium als Erst- oder Zweitstudium gilt, wo du das Ganze dann einträgst .....

    Erst dann wirst du auch vom Finanzamt einen Bescheid zur Feststellung von vortragsfähigen Verlustvorträgen bekommen, die dann anerkannt werden.

    Im WISO Steuer:Steuersparbuch gibt es unter Sonstige Angaben den Punkt Verlustvortrag, dort kannst du den Verlust eintragen.