Mehrere Heizungsanlagen in einem Objekt - wie erfolgt die Zuordnung auf die Wohnungen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Objekt mit 3 Mietwohnungen. In dem Objekt befinden sich 2 Heizungsanlagen. Eine Heizungsanlage versorgt 2 Wohnungen mit Wärme und Warmwasser. Die Aufteilung erfolgt über separate Wärmemengen- und Warmwasserzähler. Die dritte Wohnung im Objekt hat eine separate Heizungsanlage für Wärme und Warmwasser.

    Nun meine Herausforderung/Frage:

    Wie ordne ich die Heizungsanlagen und damit auch die zugehörigen Zähler (Gas, Wärmemenge, Warmwasser für die ersten beiden Wohnungen sowie Gas für die dritte Wohnung) denn den entsprechenden Wohnungen zu?

    Ich habe beide Heizungsanlagen angelegt finde aber nicht den Weg der Zuordnung auf die jeweiligen Wohnungen.

    Bin echt raus und würde mich über einen Tipp sehr freuen

    GLG

  • Bin echt raus und würde mich über einen Tipp sehr freuen

    Da müssen wir alle streiken, denn das geht in keiner Software. Man kann nicht für EIN Objekt zwei Heizkostenabrechnungen machen.


    So wie du angibst, hat eine Wohnung eine eigen "Etagenheizung", da wird doch sicherlich auch das Warmwasser mit erwärmt, ein Warmwasserzähler liegt sicherlich dann nicht vor. Und warum bezahlt der Mieter seine Gaskosten nicht direkt, das würde ich umstellen.


    Ob es im Vermieter überhaupt möglich ist, weiß ich nicht, denn ich nutze den Hausverwalter. Dort kann man eine Heizung anlegen und den einen Mieter mitz einer ET-Heizung ausschließen.


    Einen Gaszähler kannst du weder beim Vermieter noch HV anlegen, um Gaskosten zu berechnen. Du bekommst doch eine Gasrechnung wo drinsteht, von wann bis wann der Verbrauch ermittelt und dann mittels m³ und kWh berechnet wird. Diese Kosten gibst du als Brennstoffkosten ein und damit ist gut.

    Den Verbrauch der einzelnen WMZ mit dem Gasverbrauch wird dann vom Programm berechnet.

    Also Gaszähler bitte nicht verwenden, geht nicht.

  • Klar für Gas kommen Rechnungen. Da die Wohnung mit der separaten Heizungsanlage keine Aufteilung der kosten braucht würde ich diese dann auch gar nicht anlegen. Da hab ich dann Glück, dass ich nicht im Objekt 2 Heizungsanlagen für 4 Wohnungen habe ;)

    Die Zuordnung muss doch aber eigentlich möglich sein, sonst macht es doch keinen Sinn in einem Objekt überhaupt mehrere Heizungsanlagen anlegen zu können....

    Trotzdem besten Dank

  • Da hab ich dann Glück, dass ich nicht im Objekt 2 Heizungsanlagen für 4 Wohnungen habe

    Stimmt, und genau das hatte ich einmal bei einem Objekt mit 24 Wohneinheiten, 4 Hausnummern....


    Das war schon eine Menge Arbeit, dieses korrekt abzurechnen. Es blieb kein anderer Weg, als das Objekt zu teilen und alle Umlageschlüssel entsprechend neu zu "gestalten".

    Sei froh sowas nicht zu haben ;)