Heizkostenzähler wird in der Abrechnung anscheinend nicht berücksichtigt


  • Hallo zusammen!

    Der Anfänger benötigt noch mal eure fachmännische Hilfe. Ich habe für unser Zweifamilienhaus inzwischen nur noch eine Heizung. Die Heizung verfügt über zwei Wärmemengenzähler, die an den jeweiligen Rohren für die beiden Wohnungen installiert sind. Darüber hinaus gibt es einen Wärmemengenzähler für die Warmwassererzeugung. Beide Wohnung haben einen Zähler für den Warmwasserverbrauch. Unsere Mieterin kommt auf einen Warmwasserverbrauch von sage und schreibe 1,99m³

    Dieser Zählerstand von 1067 kW/h wird zwar in der Abrechnung für unsere Mieterin aufgezählt. Bei der Abrechnung wird anscheinend aber nur der Wärmemengenzählerstand der Heizung berechnet.

    Was ist hier falsch?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Heizkostenzähler wird in der Abrechnung anscheinend nicht berücksichtig“ zu „Heizkostenzähler wird in der Abrechnung anscheinend nicht berücksichtigt“ geändert.
  • Du hast eine Buchung Stromkosten vom 15.1.23 gebucht, wir haben heute den 12.1.23, da muss ebenfalls ein Fehler vorliegen.

    Jetzt ist es mir wieder eingefallen: Ich habe die Rechnungen tatsächlich noch nicht, sondern nur auf Grundlage der Zählerstände bei Gas und Strom eine Hochrechnung vorgenommen.

  • Hochrechnung vorgenommen.

    Das ist erlaubt, das mache ich manchmal, um zu erreichen, dass ich eine komplette Abrechnung bekomme.


    Wenn dann die Rechnung da ist, ändere ich das. Also ruhig mal so das ausprobieren. Nur wenn du hier eine Frage stellst, dann schaue ich ganz genau, was da steht.

    Dann hätte ich mir den Wärmemengenzähler an der Heizung sparen können?

    Nein, denn du kannst jetzt nach Vorschrift abrechnen. Ich habe ein Zweifamilienhaus, da wäre es nicht erforderlich, doch auch ich habe einen einbauen lassen und kann so genau wie möglich, alles ausrechnen lassen.


    Alles muss natürlich richtig angelegt werden, denn für WMZ gibt es 2 (3) Versionen!!