Hallo zusammen,
Ich beschäftige mich gerade mit meiner ersten Steuererklärung als Vermieter und stolpere über folgenden Punkt.
Im September 2020 habe ich eine ETW gekauft und selbst bewohnt bis Januar 2022. Seit März 2022 ist die Wohnung vermietet.
Meinen Recherchen nach, kann man die erste Abschreibung nach Eigennutzung so angeben, wie wenn man von Anfang an abgeschrieben hätte,
also quasi seit September 2020. Wie kann ich das aber angeben? Geht das überhaupt über steuer:Web?
Momentan bekomme ich nur die Abschreibung für das Jahr 2022 hin. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
ZitatWird ein Gebäude/eine Wohnung im Anschluss an eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vermietet, so kann ab diesem Zeitpunkt die Abschreibung vorgenommen werden, die möglich gewesen wäre, wenn das Gebäude/die Wohnung von Anfang an vermietet worden wäre.
Vielen Dank für eure Hilfe!