AfA Wohnung nach mehrjähriger Eigennutzung

  • Hallo zusammen,


    Ich beschäftige mich gerade mit meiner ersten Steuererklärung als Vermieter und stolpere über folgenden Punkt.

    Im September 2020 habe ich eine ETW gekauft und selbst bewohnt bis Januar 2022. Seit März 2022 ist die Wohnung vermietet.


    Meinen Recherchen nach, kann man die erste Abschreibung nach Eigennutzung so angeben, wie wenn man von Anfang an abgeschrieben hätte,

    also quasi seit September 2020. Wie kann ich das aber angeben? Geht das überhaupt über steuer:Web?

    Momentan bekomme ich nur die Abschreibung für das Jahr 2022 hin. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?


    Zitat

    Wird ein Gebäude/eine Wohnung im Anschluss an eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vermietet, so kann ab diesem Zeitpunkt die Abschreibung vorgenommen werden, die möglich gewesen wäre, wenn das Gebäude/die Wohnung von Anfang an vermietet worden wäre.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Du kannst sie aber nicht bei deiner Vermietung und Verpachtung ansetzen! Du musst die Anschaffungskosten (abzüglich Anteil Grund und Boden) erfassen zum Kauf- bzw. Bezugsdatum, absetzen kann man die AfA aber erst mit Beginn der Vermietung. Eine (nachträgliche) Berücksichtigung findet nicht statt - dieser Betrag ist ein für allemal privat verbraucht.

    • Offizieller Beitrag

    Momentan bekomme ich nur die Abschreibung für das Jahr 2022 hin.

    Passt doch. Zum einen kann man sowieso keine AfA nachholen. Und bei Eigennutzung gibt es sowieso keine abziehbare AfA (Außer Arbeitszimmer etc.).


    Zitat

    Wird ein Gebäude/eine Wohnung im Anschluss an eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vermietet, so kann ab diesem Zeitpunkt die Abschreibung vorgenommen werden, die möglich gewesen wäre, wenn das Gebäude/die Wohnung von Anfang an vermietet worden wäre.

    Das bedeutet nur, dass die AfA-Bemessungsgrundlage sich nach den Anschaffungskosten im Anschaffungszeitpunkt richtet. Von Nachholung einer AfA steht auch da nichts. ;)