Nutzungsdauer bei 1% Privatnutzung über FA konformes Fahrtenbuch akzeptiert?

  • Hallo, es geht um die 1% Regelung bei Privatnutzung eines Wohnmobils. Wenn man das Fahrzeug aufgrund z.B. Krankheit, Urlaub etc. in einem vollen Kalendermonat nicht nutzen kann, kann für diesen die Besteuerung durch das FA unterbleiben (Zumindest ist das ei Dienstwagen im Zusammenhang mit der 1% Versteuerung so) D.h. man gibt z.B. nur 11 anstatt 12 Monate Privatnutzung an. Gilt dies auch wenn man das Wohnmobil z.B. 8 Monate nicht privat genutzt hat und dies über ein nach FA konformen Regeln geführtes Fahrtenbuch nachweist, oder erkennt dies das FA nicht an?

    Danke euch.

  • Gelten für ein Wohnmobil überhaupt die Regelungen für Dienstwagen? Da solltest du eine Person befragen, die zur steuerlichen Beratung befugt ist.

    Warum 1% Regelung, wenn Fahrtenbuch geführt wird?

    Ist das wirklich ein Dienstwagen, also für dienstliche Zwecke notwendig (im Betriebsvermögen aktiviert)?

    • Offizieller Beitrag

    Gilt dies auch wenn man das Wohnmobil z.B. 8 Monate nicht privat genutzt hat und dies über ein nach FA konformen Regeln geführtes Fahrtenbuch nachweist, oder erkennt dies das FA nicht an?

    Entweder 1%-Regelung, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, oder ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Ein Wechsel der Methode während des Jahres ist nicht zulässig.

  • Gelten für ein Wohnmobil überhaupt die Regelungen für Dienstwagen? Da solltest du eine Person befragen, die zur steuerlichen Beratung befugt ist.

    Warum 1% Regelung, wenn Fahrtenbuch geführt wird?

    Ist das wirklich ein Dienstwagen, also für dienstliche Zwecke notwendig (im Betriebsvermögen aktiviert)?

    Gelten.

    Weil 1% Regel in bestimmter Konstellation günstiger wäre

    Ja da das Wohnmobil i.d.R. zu 90% vermietet ist

  • Gilt dies auch wenn man das Wohnmobil z.B. 8 Monate nicht privat genutzt hat und dies über ein nach FA konformen Regeln geführtes Fahrtenbuch nachweist, oder erkennt dies das FA nicht an?

    Entweder 1%-Regelung,…Ein Wechsel der Methode während des Jahres ist nicht zulässig.

    Ist klar. Geht ausschließlich um die 1% Regelung und da um den Nutzungszeitraum. Dieser beträgt bei der 1% Regelung nicht immer zwingend 12 Monate. Gibt mehrere Ausnahmen: z. B. wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr zugelassen ist; wenn der Mitarbeiter keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat z. B. wenn er im Ausland dienstlich oder privat ist; sich das Fahrzeug über einen oder mehre Kalendermonate in der Werkstatt befindet etc.

    Bei einer Wohnmobilvermietung ist es ja so dass das Fahrzeug für ca. 6-8 Monate vermietet ist und mir in dieser Zeit nicht zur Privatnutzung zur Verfügung steht. Da jetzt aber die Vermietungen nicht immer lückenlos durchgehen ist die Frage ob das FA das Fahrtenbuch als Nachweis anerkennt das das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde und ich so diese Zeiträume bei der 1% Regelung abziehen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Geht ausschließlich um die 1% Regelung und da um den Nutzungszeitraum. Dieser beträgt bei der 1% Regelung nicht immer zwingend 12 Monate. Gibt mehrere Ausnahmen: z. B. wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr zugelassen ist; wenn der Mitarbeiter keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat z. B. wenn er im Ausland dienstlich oder privat ist; sich das Fahrzeug über einen oder mehre Kalendermonate in der Werkstatt befindet etc.

    Das sind ganz andere Sachverhalte. Entweder oder.


    Da jetzt aber die Vermietungen nicht immer lückenlos durchgehen ist die Frage ob das FA das Fahrtenbuch als Nachweis anerkennt das das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde und ich so diese Zeiträume bei der 1% Regelung abziehen kann.

    Nein. Entweder oder.


    Und ansonsten:

    Da solltest du eine Person befragen, die zur steuerlichen Beratung befugt ist.

    Warum 1% Regelung, wenn Fahrtenbuch geführt wird?

  • Geht ausschließlich um die 1% Regelung und da um den Nutzungszeitraum. Dieser beträgt bei der 1% Regelung nicht immer zwingend 12 Monate. Gibt mehrere Ausnahmen: z. B. wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr zugelassen ist; wenn der Mitarbeiter keinen Zugriff auf das Fahrzeug hat z. B. wenn er im Ausland dienstlich oder privat ist; sich das Fahrzeug über einen oder mehre Kalendermonate in der Werkstatt befindet etc.

    Das sind ganz andere Sachverhalte. Entweder oder.

    Klar sind das andere Sachverhalte. Die Liste erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Die Ursache dahinter ist aber immer die selbe: Das Fahrzeug steht nicht zur Privatnutzung zur Verfügung.

    Mal kann man das mit vielleicht einer Urlaubsbuchung beweisen, mal dadurch dass das Fahrzeug über Winter abgemeldet ist und warum dann nicht über ein anerkanntes Fahrtenbuch?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte gehe zu einem/Deinem Steuerberater, das ist Dein Ansprechpartner. Unsere Meinung haben wir Dir erläutert. Du hast das Wahlrecht 1%-Regelung oder eben Fahrtenbuchmethode.