Hallo, es geht um die 1% Regelung bei Privatnutzung eines Wohnmobils. Wenn man das Fahrzeug aufgrund z.B. Krankheit, Urlaub etc. in einem vollen Kalendermonat nicht nutzen kann, kann für diesen die Besteuerung durch das FA unterbleiben (Zumindest ist das ei Dienstwagen im Zusammenhang mit der 1% Versteuerung so) D.h. man gibt z.B. nur 11 anstatt 12 Monate Privatnutzung an. Gilt dies auch wenn man das Wohnmobil z.B. 8 Monate nicht privat genutzt hat und dies über ein nach FA konformen Regeln geführtes Fahrtenbuch nachweist, oder erkennt dies das FA nicht an?
Danke euch.