Es bleibt einem doch aber frei, wenn man den Verlust weiter haben möchte, eine GbR zu gründen, die den Strom produziert und verkauft.........
Dann gibts wieder eine EÜR......
Wenn die PV-Anlage z.B. Eheleuten gehört, dann haben diese ja bereits eine GbR. Ansonsten ganz einfach die o.g. § 3 Nr. 72 EStG i.V.m. § 3c Absatz 1 EStG lesen, denn da steht alles drin.
Für mehr steht Dir sicherlich ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe gerne zur Verfügung.