Ich wiederhole mich zum besseren Verständnis etwas, sorry, aber habe jetzt Probleme bei der Eingabe meiner Daten in Wiso Steuer.
Ich habe 2023 mit Datum 24.04.23 die Entnahme der PV-Anlage zum Nullsteuersatz gemeldet. Im 1. Quartal habe ich eine Umsatzsteuerrückvergütung für die verspätete Endabrechnung der PV-Anlage erhalten und die unentgeltliche Wertabgabe entrichtet. Das habe ich unnötigerweise auch in den restlichen Quartalen des Jahres getan.
D.h. doch für die Jahresveranlagung für 2023, dass ich bis zum 23.4.23 die unentgeltliche Wertabgabe zahlen muss, dann nicht mehr.
Ich habe daher in Wiso Steuer bei der Umsatzsteuererklärung für 2023 die ueWA bis zum 23.04.23 eingegeben (Kennziffer 178) und weil ich ab 24.4. die Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen erklärt habe, bei Lieferungen zu 0 Prozent in Kennziffer 158 einen Zeitwert der Anlage von 21 tsd €. Ich erhalte dann die Fehlermeldung "Sie haben Lieferungen zum Steuersatz von 19% angegeben und gleichzeitig Nullwerte erklärt."
Gebe ich in Kennziffer178 „0“ ein, erhalte ich keine Fehlermeldung. Allerdings würde ich dann voraussichtlich auch keine Umsatzsteuerrückvergütung erhalten, weil ja dann die Regelung für das ganze Jahr 2023 gültig wäre. Das will ich aber nicht, sondern eben erst ab 24.4.23.
Die Fehlermeldung kann ich übergehen. Soll ich das tun?. Oder muss ich eventuell bei den allgemeinen Angaben den Zeitraum der Unternehmerschaft aufteilen, in einen Bereich vom 1.1. - 23.4.23 mit ueWA und einen zweiten vom 24.4.23 ohne ueWA?
Oder wie kann man diesen Wechsel während des Jahres darstellen?