Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Ich wiederhole mich zum besseren Verständnis etwas, sorry, aber habe jetzt Probleme bei der Eingabe meiner Daten in Wiso Steuer.

    Ich habe 2023 mit Datum 24.04.23 die Entnahme der PV-Anlage zum Nullsteuersatz gemeldet. Im 1. Quartal habe ich eine Umsatzsteuerrückvergütung für die verspätete Endabrechnung der PV-Anlage erhalten und die unentgeltliche Wertabgabe entrichtet. Das habe ich unnötigerweise auch in den restlichen Quartalen des Jahres getan.

    D.h. doch für die Jahresveranlagung für 2023, dass ich bis zum 23.4.23 die unentgeltliche Wertabgabe zahlen muss, dann nicht mehr.

    Ich habe daher in Wiso Steuer bei der Umsatzsteuererklärung für 2023 die ueWA bis zum 23.04.23 eingegeben (Kennziffer 178) und weil ich ab 24.4. die Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen erklärt habe, bei Lieferungen zu 0 Prozent in Kennziffer 158 einen Zeitwert der Anlage von 21 tsd €. Ich erhalte dann die Fehlermeldung "Sie haben Lieferungen zum Steuersatz von 19% angegeben und gleichzeitig Nullwerte erklärt."

    Gebe ich in Kennziffer178 „0“ ein, erhalte ich keine Fehlermeldung. Allerdings würde ich dann voraussichtlich auch keine Umsatzsteuerrückvergütung erhalten, weil ja dann die Regelung für das ganze Jahr 2023 gültig wäre. Das will ich aber nicht, sondern eben erst ab 24.4.23.

    Die Fehlermeldung kann ich übergehen. Soll ich das tun?. Oder muss ich eventuell bei den allgemeinen Angaben den Zeitraum der Unternehmerschaft aufteilen, in einen Bereich vom 1.1. - 23.4.23 mit ueWA und einen zweiten vom 24.4.23 ohne ueWA?

    Oder wie kann man diesen Wechsel während des Jahres darstellen?

  • Da liegt wohl ein Rechtsirrtum bei dir vor! Deine Lieferungen (Eigenverbrauch und Lieferung an E-Werk) sind nicht umsatzsteuerbefreit, es sei denn, du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt. Dann ist aber kein Vorsteuerabzug möglich, also musst du mindestens fünf Jahr lang ganz "normal" Umsatz legen für die Umsatzsteuererklärung. Nur für die Einkommensteuererklärung hast du keinen Umsatz mehr, da Privatvermögen.

  • hat jemand eine Antwort auf meine zugegeben etwas lange Frage???

    Oder habe ich was falsch gemacht??

    In den Thread verschoben, den Du ja bereits kennst. Hier ist alles beantwortet und alle Quellen sind verlinkt.

  • Zitat von G5011

    Da liegt wohl ein Rechtsirrtum bei dir vor! Deine Lieferungen (Eigenverbrauch und Lieferung an E-Werk) sind nicht umsatzsteuerbefreit, es sei denn, du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt. Dann ist aber kein Vorsteuerabzug möglich, also musst du mindestens fünf Jahr lang ganz "normal" Umsatz legen für die Umsatzsteuererklärung. Nur für die Einkommensteuererklärung hast du keinen Umsatz mehr, da Privatvermögen.


    Nach dem neuen BMF-Schreiben zu Abschn. 12.18 UStAEAbschn. 12.18 UStAE kann unter best. Bedingungen die PV-Anlage aus dem Unternehmen entnommen werden. Dadurch ändert sich nichts an der Regelbesteuerung, d.h. der Übergang zur Kleinanlegerbesteuerung ist weiterhin erst nach frühestens 5 Jahren möglich. Aber der selbst verbrauchte Strom unterliegt dann eben nicht mehr der USt..

    So habe ich das jedenfalls verstanden und die Entnahme meiner Anlage im April 2023 dem Finanzamt gemeldet. Daraus entstand dann die Problematik bei der Eingabe der Daten in Wiso Steuer (s.o.).


    An miw4: Sei mir nicht böse, aber du verschiebst meine Texte in einen anderen Thread und ich bin leider zu beschränkt, um zu verstehen, wie ich dahin komme und das zukünftig richtig mache. Kannst du mir dazu noch einen Tip geben? Ich weiss, das nervt, aber ....


    miwe4 in das öffentliche Netz. Ein Wechsel in die Kleinunternehmerbesteuerung ist nur nach Ablauf der 5-jährigen Bi

  • Hallo zusammen,



    ich hoffe ich bin hier richtig.


    Gemäß dem BMF-Schreiben 2023/0197236 vom 27.2.2023 (GZ: III C 2 - S 7220/22/10002 :010) und 2023/0981392 vom 30.11.2023 (GZ: III C 2 - S 7220/22/10002 :013) haben wir rückwirkend zum 01.01.2023, erklärt dass wir mehr als 90 % Photovoltaikanlage incl. Batteriespeicher BYD für nicht unternehmerische Zwecke nutzen. Wir nutzen den erzeugten Strom privat für die Einspeisung unseres Batteriespeichers sowie zur Ladung unseres privaten E- Autos via Wallbox. Hauptabnehmer des erzeugten Stroms ist unsere Wärmepumpe. Aus den genannten Gründen haben wir unsere Photovoltaikanlage aus dem Unternehmensvermögen entnommen und zu 100 % unserem Privatvermögen zugeordnet


    Nun die Frage: Wie buche ich denn jetzt korrekt in WISO Steuer den Eigenverbrauch aus der PVA für das Jahr 2023.


    Die Entnahme habe ich


    Konto 8900 an Konto 1800 jeweils ohne Steuer gebucht


    Bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärung erhalte ich leider einen Fehler Bemessungsgrundlage nicht ohne Steuer und umgekehrt.


    Details bitte dem Anhang entnehmen.



    Vielen Dank für die Unterstützung

  • Wie buche ich denn jetzt korrekt in WISO Steuer den Eigenverbrauch aus der PVA für das Jahr 2023.

    Warum willst du den Eigenverbrauch weiter buchen ? Du hast doch die Anlage zum 01.01.2023 aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen entnommen.

    Umsatzsteuer muss ab 2023 nur auf die Einspeisevergütung entrichtet werden.

  • Guten Morgen,


    danke für die rasche Antwort. Bisher bn ich auch nach Recherche hier im Forum davon ausgegangen, dass ich eine Nullwerteerklärung abgeben muss. Ist dies nicht mehr der Fall? Sorry wenn ich als Steuerlaie "dumm" frage.

  • Hier kannst du alle Neuregelungen nachlesen:

    Finanzämter in Bayern: Steuerinfos - Weitere Themen - Photovoltaikanlagen

    Wie oft haben wir das jetzt schon hier im Thread oder an anderer Stelle im Forum verlinkt oder auch das PDF direkt angehängt. Sogar @rzimmi1 selber ist es schon verlinkt worden. :(

  • Habe jetzt mal alle 171 Beiträge überflogen und fasse das mal kurz für meinen wahrscheinlich häufigsten Fall zusammen:

    Anlage 10kWp in 2023 auf einem Privathaus mit einer Mietwohnung errichtet / in Betrieb genommen.


    1. Die Anschaffungskosten (Hardware) kann nicht mehr abgesetzt werden

    2. Abschreibung ist auch nicht mehr möglich

    3. Die Lohnkosten lassen sich im Bereich Handwerkerleistungen angeben

    4. die PV-Anlage muss beim Finanzamt nicht angezeigt werden

    5. ein Gewerbe oder Kleingewerbe muss ebenfalls nicht angemeldet werden


    Ich bitte um eine Korrektur falls etwas nicht richtig ist!


    LG


    Wolfgang

  • Im richtigen Thread bin ich offenbar schon.

    Ich habe vorab über eine Elster Nachricht an das FA rückwirkend zum 01. Januar 2023 die Entnahme meiner Photovoltaikanlage als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG zum Nullsteuersatz aus dem Unternehmensvermögen und Zuordnung zum Privatvermögen erklärt.

    Wie wird das jetzt korrekt in der Wiso Steuersoftware 2023 eingetragen und kann man dies vor Abgabe der Steuererklärung irgendwo kontrollieren, dass Wiso dies korrekt in der Steuererklärung abgebildet hat?


  • Oder anders gefragt: Reicht das Obenstehende, um die Entnahme zu dokumentieren? Kann man sich das vor Abgabe der Steuererklärung nochmal ansehen, was diesbezüglich an das FA übermittelt wird?

  • Wie wird das jetzt korrekt in der Wiso Steuersoftware 2023 eingetragen und kann man dies vor Abgabe der Steuererklärung irgendwo kontrollieren, dass Wiso dies korrekt in der Steuererklärung abgebildet hat?

    Warum nicht einfach mal Zeile für Zeile im PV-Modul im Rahmen der ESt vorgehen und sich die Erläuterungen der Software dazu anschauen?