Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin kein klein Unternehmen Regelung sonder U.St zahlen.

    Bitte einfach mal hier, wohin ich Deinen Post verschoben habe, zur Neuregelung nachlesen.

  • Hallo,

    Habe meine PV Anlage in Feb. 2022 in Betrieb genommen, jezt kann das ding nicht mehr Abschreiben-Aufgrund v. Gesetzänderung von. 01.01.2023.


    In Wisosparprogramm habe keine Möglichkeit mehr.


    Habe sowiel Geld Investiert u.jezt kann ich nicht mehr Abschreiben.


    Gibt es keine möglichkeit

    mehr die PV. Anlage abzuschreiben, Absetzen von der Steuer?

    ;(


    Vg.

    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es keine möglichkeit mehr die PV. Anlage abzuschreiben, Absetzen von der Steuer?

    Nein. Und Deinen erneuten Post diesbezüglich auch wieder in den entsprechenden Thread verschoben, den auch Du über die Forumssuche hättest finden können.

  • Ich Überlege von Wiso das Profimodul zu Buchen für PV- Anlage was würde kosten?

    Das kann dir auch nicht helfen, denn die Regelung, dass die Verluste nicht mehr einkommensteuerlich anerkannt werden, wird durch ein anderes Programm nicht beseitigt. Und die Umsatzsteuererklärung ist doch relativ schnell erledigt.

  • Ich finde das Sauerei warum kann die Anlage nicht mehr Abschreiben?

    Die Anlage ist in Betriebgenommen Mai 2022 damals vor Gesetzänderung.


    Habe damals gerechnet

    kann Abschreiben u.in 15,20 Jahre Abschreiben.

    Jezt Amortiesiert sich die Anlage gar nicht mehr.


    Wir auch keine mehr kaufen und wenn mann noch Kredit Aufnimmt...

    :(

  • Habe damals gerechnet

    kann Abschreiben u.in 15,20 Jahre Abschreiben.

    Jezt Amortiesiert sich die Anlage gar nicht mehr.

    Das kann ich nicht nachvollziehen. Für eine Amortisation - nach welcher Zeit auch immer - muss die Anlage unterm Strich einen Gewinn abwerfen. Diesen Gewinn musste man früher versteuern, jetzt nicht mehr. Das sieht mir nicht nach einer Verschlechterung Deiner Situation ( und erst recht nicht nach einer "Sauerei") aus.

  • Habe damals gerechnet

    kann Abschreiben u.in 15,20 Jahre Abschreiben.

    Jezt Amortiesiert sich die Anlage gar nicht mehr.

    Das bedeutet, nur durch die Abschreibungen (und die dadurch erzielte Verminderung deiner Einkommensteuerlast) hattest du "unter dem Strich" eine Entlastung! Genau das ist die typische "Liebhaberei", und du hättest mit einer Berechnung unter Umständen nachweisen müssen, dass du über 20 Jahre gesehen einen Totalgewinn (ohne Steuerersparnis einzurechnen) erzielt hättest. So einfach ist es nicht, Steuern sparen zu wollen.

  • Hallo,

    ich habe mal wieder eine (vielleicht doofe) Frage:

    Ich habe mit WISO 2023 eine EÜR für meine PV-Anlage für 2022 erstellt. Die Werte des Anlagenverzeichnisses sind aus dem Vorhajr (Inbetriebnahme 20202) übernommen.


    Die EÜR (für die Umsatzsteuererklärung, die abgegeben habe) gibt mir aus:


    Dahinter steht:


    In der Einkommensteuererklärung steht nun:



    beim Anlagenverzeichis:




    Beim Vorjahr waren die Werte beider gleich (identisch mit den 844 oben).


    Woran kann das liegen?

    Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mit WISO 2023 eine EÜR für meine PV-Anlage für 2022 erstellt. Die Werte des Anlagenverzeichnisses sind aus dem Vorhajr (Inbetriebnahme 20202) übernommen.

    .....

    Die EÜR (für die Umsatzsteuererklärung, die abgegeben habe) gibt mir aus:

    .....

    In der Einkommensteuererklärung steht nun:

    Was soll jetzt die AfA mit der USt-Erklärung zu tun haben?


    Ansonsten solltest Du Dich mal mit der Neuregelung zu den PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern im Rahmen der Einkommensteuer beschäftigen. In den dies alles erklärenden Thread habe ich Deinen Post mal verschoben.

  • Hmm?

    Es gilt doch weiterhin etwa:


    "Umsatzsteuerpflichtig sind Sie nach wie vor in folgenden Fällen:

    Ihre PV-Anlage wurde zwischen 2018 und 2022 installiert und Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung aktuell nicht, sondern befinden sich in der Regelbesteuerung." (Zitat aus: https://www.aroundhome.de/sola…euer-fuer-neue-pv-anlagen)


    Gilt nicht:


    "Diese Regelbesteuerung bedeutet allerdings auch, dass Ihnen ein Vorsteuerabzug zusteht. Damit können Sie sich die gezahlte Mehrwertsteuer, die für die Planung, den Kauf und die Montage der PV-Anlage angefallen ist, vom Finanzamt zurückholen. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird allerdings nicht erstattet.

    Umsatzsteuerpflichtig sind Sie nach wie vor in folgenden Fällen:Ihre PV-Anlage wurde zwischen 2018 und 2022 installiert und Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung aktuell nicht, sondern befinden sich in der Regelbesteuerung.

    [...]


    Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?

    Um die Umsatzsteuer zu umgehen, können Sie unter bestimmten Umständen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Installieren Sie Ihre Photovoltaikanlage ab 2023, ist das von Anfang an möglich. Als Kleinunternehmer:in zahlen Sie keine Umsatzsteuer, haben aber auch nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

    Wer eine ältere Anlage besitzt, kann zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung wählen. In der Praxis hat es sich oft gelohnt, mit der Inbetriebnahme der Anlage zunächst die Regelbesteuerung mit 19 Prozent zu wählen, da hier die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Dadurch war es möglich, die Mehrwertsteuer, die von der Planung bis zur Installation der Anlage angefallen ist, mit der Umsatzsteuer, die Sie für das Einspeisen des Solarstroms zahlen müssen, zu verrechnen."

    • Offizieller Beitrag

    Du verwechselst, wie viele andere auch, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Da sind zwei Steuerarten, die nichts miteinander zu tun haben.


    Einfach diesen Thread noch einmal von vorne bis hinten lesen und auch einmal den verlinkten Informationen folgen.

  • Nein, ich meine, dass ich das nicht tue.


    Es ist zwar vielfach zu lesen, dass begonnene Abschreibungen nicht mehr weitergehen können, aber ich findet immer noch (auch in Seiten, die die neuen Regelungen schon verarbeiten) entsprechende Hinweise, dass und wie Anlagen über 20 Jahre abzuschreiben sind, wenn man Regelbesteuerung hat: ETwa hier:

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator gelöscht)

    Gibt es irgendwo verlässliche(re) Auskünfte? Ist eigentlich hier schon einmal so etwas wie Bestandschutz vorgebracht worden?


    Und wenn es denn so ist: (Wie) kan ich in der Steuererkörung für 2022 (und ggf. 2023) noch so viel wie möglich herausholen (Sonderabschreibung)?

    Aber auch dann frage ich mich, wie WiSo auf die 352 € Abschreibung überhaupt kommt? Woher nimmt das Programm die?
    Und warum errechnet EÜR die 844 € Abschreibung?

    Und auch:

    Könnte man die EÜR und die Umsatzsteuererklärung von 2020 und 2021 noch nachträglich ändern und eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, weil sie die Lage geändert hat?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist zwar vielfach zu lesen, dass begonnene Abschreibungen nicht mehr weitergehen können, aber ich findet immer noch (auch in Seiten, die die neuen Regelungen schon verarbeiten) entsprechende Hinweise, dass und wie Anlagen über 20 Jahre abzuschreiben sind, wenn man Regelbesteuerung hat:

    Zum einen werden alte Beiträge nicht zwingend aktualisiert, zum anderen hat die Regelbesteuerung der Umsatzsteuer rein gar nicht mit der Einkommensteuer und der dortigen einkommensteuerlichen Behandlung zu tun. Das hatte ich bereits oben erläutert.


    Im Übrigen steht auch in dem von Dir selber oben #57 verlinkten Beitrag:

    Zitat

    Für die Befreiung von der Einkommensteuer müssen Sie keinen Antrag stellen. Sie gilt rückwirkend seit dem 01. Januar 2022. Dabei ist es egal, wann die Anlage in Betrieb gegangen ist.

    • Sie müssen Ihre Solaranlage nicht mehr in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 aufführen.
    • Eine Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (EÜR) zur Ermittlung von Gewinn und Verlusten ist nicht mehr beim Finanzamt einzureichen.
    • Sie zahlen keine Einkommensteuer mehr auf die Erträge Ihres Solarstroms.
    • Die An­schaf­fungs­kos­ten der Anlage können Sie ebenfalls nicht mehr steuerlich geltend machen.
    • Die Möglichkeit zu Abschreibungen und Sonderabschreibungen für PV-Anlagen, die von der Einkommensteuer befreit sind, gibt es nicht.
    • Sie können vor der Anschaffung der Solaranlage keinen Investitionsabzugsbetrag beim Finanzamt mehr geltend machen, um sie zu finanzieren.


    Und wenn es denn so ist: (Wie) kan ich in der Steuererkörung für 2022 (und ggf. 2023) noch so viel wie möglich herausholen (Sonderabschreibung)?

    Gar nicht. Auch sollten Dir ja Begriffe wie Einspruchsfrist und Bestandskraft eines Steuerbescheids bekannt sein.


    Aber auch dann frage ich mich, wie WiSo auf die 352 € Abschreibung überhaupt kommt? Woher nimmt das Programm die?
    Und warum errechnet EÜR die 844 € Abschreibung?

    Das ist aus den in diesem Thread bereits mehrfach genannten Gründen für die ESt 2022 vollkommen irrelevant.


    Beantworte die Fragen bei der PV-Unterstützung im ESt-Modul zutreffend und das Programm leitet Dich in dem gesetzlich gültigen Rahmen an.

  • Mit der neuen Gesetzgebung fällt ja die Einkommenssteuer für 2022 weg. Da ich aber negative Einnahmen habe, fallen diese jetzt auch weg.

    Habe ich die Möglichkeit diese trotzdem irgendwie gelten zu machen.

    Oder kann ich dem Program mitteilen diese Steuerbefreiung nicht anzuwenden?

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich die Möglichkeit diese trotzdem irgendwie gelten zu machen.

    Oder kann ich dem Program mitteilen diese Steuerbefreiung nicht anzuwenden?

    Nein und nein. In entsprechenden Thread verschoben. Bitte auch einmal die Forumssuche nutzen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Photovoltaik - Anwendungstool in Steuer Software“ zu „Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023“ geändert.
  • Leider keinen passenden Hilfe-Eintrag zum Eigenverbrauch PV In WISO Steuer 2023 gefunden (Anfänger! ;( )

    Habe im November 2022 PV-Anlage in Betrieb genommen, Regelbesteuerung, da ich die Umsatzsteuer zurückerhalten möchte.

    Mangels Kapazität beim Finanzamt bisher keine Aufforderung zur Umsatzsteuervoranmeldung bekommen, das hat wohl auch nichts mit Eigenverbrauch zu tun.

    Jetzt habe ich mit WISO-Steuer 2023 die Einkommensteuererklärung gemacht und dort auch die PV-Anlage mit Umsatzsteuer angegeben. Die Berechnung weist Einkommensteuernachzahlung und Umsatzsteuererstattung aus.

    Heute rief das Finanzamt an und möchte Umsatzsteuererklärung haben einschließlich Eigenverbrauch, EÜR sei nicht erforderlich.

    Über Eigenverbrauch PV habe ich in Programmteil "Umsatzsteuer 2022" nichts gefunden.

    Den Eigenverbrauch in kWh habe ich aus den Anlagendaten ermittelt.

    - Wo muss ich ihn eintragen?

    - Wie ist er wertmäßig anzusetzen? 20ct/kWh?

    Danke für Hilfe oder auch Verweis auf anderen Thread.

    mfg Ulf

    • Offizieller Beitrag

    Danke für Hilfe oder auch Verweis auf anderen Thread.

    In Thread verschoeben, der eigentlich alles beantwortet. Ansonsten bitte auch einmal die Forumssuche bemühen.

  • Wenig hilfreich!

    Eigentlich wollte ich ja wissen, wo und wie ich im Umsatzsteuerprogramm den Eigenverbrauch PV eintrage, da ich in der Programmhilfe bezüglich der Umsatzsteuererklärung nichts gefunden habe.

    So muss ich denn woanders suchen. Vielen Dank miwe4, weiter so ;(

    • Offizieller Beitrag

    Wenig hilfreich!

    Und warum? Dann hast Du nicht richtig gelesen.


    Eigentlich wollte ich ja wissen, wo und wie ich im Umsatzsteuerprogramm den Eigenverbrauch PV eintrage, da ich in der Programmhilfe bezüglich der Umsatzsteuererklärung nichts gefunden habe.

    Genau in der hier in dem Thema behandelten Photovoltaik-Anwenderhilfe der Software, die sich schon immer im ESt-Modul befindet, findest Du auch nach der Rechtsänderung zur ESt die Unterstützung zur USt-Jahreserklärung nebst Darstellung der Berechnungsgrundlagen. In anderen Modulen, insbesondere auch dem gesonderten USt-Modul, suchst Du nach wie vor vergeblich. Da gab es insoweit noch nie eine Unterstützung.


    Vielen Dank miwe4, weiter so ;(

    Mit Sicherheit ja. :)