Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich da irgendwelche Anträge stellen, z.B. gegenüber meinem E-Werk?

    Die Konsequenzen aus den Neuregelungen kannst Du alle hier im Thread, in den ich Deinen Post verschoben habe, nachlesen. Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Hallo,

    ich habe im April 2022 ein Schreiben zur Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlangen meines Finanzamt erhalten, der ich kurz danach schriftlich widersprochen habe. Nun stelle ich bei meiner Einkommenssteuererklärung für 2022 fest, dass es in WISO Steuer 2023 nicht möglich ist, diesen Sachverhalt zu hinterlegen. Die Berücksichtigung der Anlage bei der Steuer kann nicht ausgewählt werden , sie richtet sich nach der Leistung der Anlage in kWp. Sobald ich einen Wert > 30 eintrage wird die Anlage berücksichtigt, darunter nicht.


    Wie kann ich das Problem lösen, dass meine Anlage bei der Einkommenssteuererklärung 2022 berücksichtigt wird?


    Grüße und vielen Dank,

    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich das Problem lösen, dass meine Anlage bei der Einkommenssteuererklärung 2022 berücksichtigt wird?

    Gar nicht, weil sich insoweit eben seitdem die Rechtslage geändert hat.


    Und ich habe den Post in einen entsprechenden Thread verschoben, den man über die Forumssuche auch leicht hätte finden können.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023“ zu „Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung“ geändert.
  • Ok, mittlerweile habe ich verstanden, dass ich die Anlage nicht abschreiben kann.

    Warum bietet mir aber Wiso weiterhin die Eingabemaske dafür an? Sollte die dann nicht ausgeblendet werden?

    Dekativieren kann ich die Abschreibung scheinbar nicht, nur ob ich Sonderabschreiben will oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Warum bietet mir aber Wiso weiterhin die Eingabemaske dafür an? Sollte die dann nicht ausgeblendet werden?

    Werden Sie doch, sobald Du die entsprechenden Fragen vollständig beantwortet hast und das Programm die daraus resultierenden Rechtsfolgen prüfen kann. Und im Übrigen gibt es ja auch Fälle, die, z.B. wegen der Größe der Anlage, nicht unter die Gesetzesänderung fallen.

  • Warum bietet mir aber Wiso weiterhin die Eingabemaske dafür an? Sollte die dann nicht ausgeblendet werden?

    Werden Sie doch, sobald Du die entsprechenden Fragen vollständig beantwortet hast und das Programm die daraus resultierenden Rechtsfolgen prüfen kann. Und im Übrigen gibt es ja auch Fälle, die, z.B. wegen der Größe der Anlage, nicht unter die Gesetzesänderung fallen.

    Ok danke, hab jetzt den Hinweis im Programm gesehen:

    "Für die Photovoltaik-Anlage ist keine Gewinn oder Verlust für die Einkommensteuer zu ermitteln.

    [...]

    In den folgenden Eingabemasken geht es deshalb nur um die Umsatzsteuer."


    Bedeutet also wohl die folgenden Angaben zur Abschreibung werden nur für die Umsatzsteuererklärung verwendet.

    • Offizieller Beitrag

    "Für die Photovoltaik-Anlage ist keine Gewinn oder Verlust für die Einkommensteuer zu ermitteln.

    [...]

    In den folgenden Eingabemasken geht es deshalb nur um die Umsatzsteuer."


    Bedeutet also wohl die folgenden Angaben zur Abschreibung werden nur für die Umsatzsteuererklärung verwendet.

    Ja. Genau so steht es da doch. Wobei die AfA für die USt keinerlei Relevanz hat. Es werden die für die USt-Erklärungen benötigten Besteuerungsgrundlagen ermittelt, ausgewertet und für Rückfragen des FA zusammengestellt. ;)

  • PV mit Speicher, installiert 10/2022 vom Netzbetreiber abgenommen 2/2023, Eigenverbrauch und Einspeisung ins Netz. Thema MwSt. Erstattung möglich und am besten wie?

    • Offizieller Beitrag

    Erstattung möglich und am besten wie?

    Eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ansonsten solltest Du mal die erweiterte Forumssuche nutzen. Dann hättest Du sicherlich auch den Thread gefunden, in den ich Deinen Post verschoben habe, als auch den Thread PV Anlage.

  • Ich habe jetzt nochmal beim Finanzamt nachgefragt und auch jetzt, zum wiederholten mal, die Auskunft bekommen, dass der Wegfall der Einkommenssteuer auf die PV Erträge für Altverträge bis 2021 bei dem damaligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht gilt! Diese müssen sogar - weil ein Wechsel aus der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung frühstens erst nach 5 Jahren möglich ist, nach der bis dahin geltenden Vorschrift umsatzsteuer- sowie einkommenssteuerrechtlich veranlagt werden und können somit auch abgeschrieben werden!


    Was auch wirklich Sinn macht und warum sollten drei verschiedene FA-Mitarbeiter die gleiche, falsch Auskunft geben?!


    Leider ist dies in der aktuellen Softwareversion noch immer nicht möglich!


    Da bin ich seit vielen Jahren zufriedener Kunde und ich verstehe noch immer nicht, warum mir die Möglichkeit der Umsetzung der alten Gesetzgebung hier nicht gegeben wird?!


    Die Begründung, es gelte für alle Anlagen seit Anno Tubak, ist einfach haltlos....

  • Wegfall der Einkommenssteuer auf die PV Erträge für Altverträge bis 2021 bei dem damaligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nicht gilt!

    Die Umsatzsteuer hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.


    Diese müssen sogar - weil ein Wechsel aus der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung frühstens erst nach 5 Jahren möglich ist, nach der bis dahin geltenden Vorschrift umsatzsteuer- sowie einkommenssteuerrechtlich veranlagt werden und können somit auch abgeschrieben werden!

    Und genau hier bringst Du erneut Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander. Einkommensteuer ist raus ab 01.01.2022.


    Was auch wirklich Sinn macht und warum sollten drei verschiedene FA-Mitarbeiter die gleiche, falsch Auskunft geben?!

    Das solltest Du diese fragen. Oder Du solltest diese einmal fragen, ob die über die USt oder über die ESt reden.



    Leider ist dies in der aktuellen Softwareversion noch immer nicht möglich!

    Weil es aus den mehrfach dargelegten Gründen in den unter die Rechtsänderung fallenden Sachverhalten nicht mehr zulässig ist.


    Da bin ich seit vielen Jahren zufriedener Kunde und ich verstehe noch immer nicht, warum mir die Möglichkeit der Umsetzung der alten Gesetzgebung hier nicht gegeben wird?!

    Weil diese, wie Du selber schreibst, alt und überholt ist und in den besagten Fällen ab dem 01.01.2022 nicht mehr anzuwenden ist.


    Die Begründung, es gelte für alle Anlagen seit Anno Tubak, ist einfach haltlos....

    Dann solltest Du den Gesetzestext sowie sonstige Veröffentlichungen und Kommentare noch einmal lesen oder ggf. einen Angehörigen der steuerberatenden berufe aufsuchen, der Dir alles erklärt. Aber auch eine Suchmaschine würde sicherlich helfen, wenn Du dem Forum und Buhl nicht glaubst.


    Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt (FAQ) - Quelle finanzverwaltung.nrw.de

  • Moin,

    PV-Anlagen sind unter bestimmten Bedingungen von der EkSt. befreit, soweit klar. Die Steuer-Software bietet in der EkSt.-Erklärung an, Angaben für die Umsatzst.-Erklärung zu machen. Dazu können laufende Einkünfte, EÜR usw. nachfolgend in einer Maske eingegeben werden, in der sich die Daten aus dem Vorjahr befinden. Da ich die Umsatzsteuer bereits separat erstellt und abgesendet habe, meine Frage: Diese Abfragemasken kann man doch dann komplett löschen. Sie sind für die Abgabe der EkSt. nicht erfoderlich. Oder?


    Danke für jede Antwort

  • Danke für jede Antwort

    Bitte künftig auch mal die Forumssuche nutzen. Ich habe es in ein entsprechendes Thema verschoben.


    Einfach die Eingabemaske Zeile für Zeile abarbeiten, dann erklärt Dir Deine Software alles. ;)

  • Hallo zusammen,nur mal infohalber (@ mod :wenns falsch ist bitte verschieben):


    Unsere Steuererklärung 2022 kam bearbeitet zurück.

    Tenor:

    ALLE Anlage sind -zwangsweise auch die die keine Kleinunternehmerregelung hatten wie bisher- unter 30 kwp Steuerbefreit:

    D H KEINE EÜR mehr und auch keine Wahlweise besteuerung wie bisher -somit auch keine Verluste mehr abschrei :( (gut das unser Speicher zumindest 2 Jahr als Verlust lief und wir die Mwt so plus ein kleines Taschengeld dazu absetzen konnten.)

    - Die Gesamte EÜR mit Eigenverbrauch usw ist somit vom FA abgezogen und ausgesteuert worden. Auch wurde sie nicht Einkommenssteuermässig berücksichtigt. Sprich die Einnahmen waren nicht ins Steuereinkommen berücksichtigt bzw besteuert worden.

    Mal sehen ob die gezahlte Vorsteuer auch zurückkommt..:-((



    Schade aber mann kanns auch positiv betrachten-weniger Arbeit und die Anlage lässt sich in Zukunft einfacher erweitern.


    Grüße aus Hessen

  • Hallo,


    brauche mal Hilfe. Ja habe auch schon länger erfolglos gesucht aber nichts wirklich passendes gefunden.

    Das Finanzamt hat sich beschwert das die EÜR fehlt. Zu Recht leider.

    Bei mir wird die EÜR nicht automatisch erzeugt, ( Nur EKST und UMST ) obwohl ich

    das eigentlich so eingestellt habe.

    Ist die erste EÜR , da die Anlage 2022 gekauft wurde

    Wahrscheinlich nur eine Kleinigkeit aber ich finde den Fehler nicht ?!

    Vielen Dank vorab.



    Gruß Michael

  • Das Finanzamt hat sich beschwert das die EÜR fehlt. Zu Recht leider.

    Naja, ob zu Recht, das sei mal dahingestellt. Welche Größenordnung hat denn die Anlage ? Das wird doch im Programm abgefragt.

    Wenn die Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG fällt, ist sie ab 2022 von der Einkommensteuer befreit, damit entfällt regelmäßig auch die EÜR.

    Nur bei der Umsatzsteuer ändert sich für die 2022 in Betrieb genommenen Anlagen nichts. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html