Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Da steuerrechtliche Fragen hier nicht erörtert werden sollen, werde ich mich nicht weiter dazu äußern.

    Da gibt es doch derzeit gar nichts zu beraten, da hier Neuland betreten wird, dessen Ausgang niemand kennt. Der einzige sichere Rat ist, alles möglichst lange hinauszuzögern.


    Ob das gewünschte und dringend erwartete BMF-Schreiben je kommt, da habe ich inzwischen meine Zweifel.

    Ernsthaft? Die Dauer bis zur Veröffentlichung verdeutlicht doch eindrücklich die Anzahl und Schwierigkeit der abzuhandelnden Themen. Niemandem nützt ein Schreiben, das nach ein paar Wochen in diversen Punkten korrigiert oder gar ganz wieder eingestampft wird. Und gerade im Hinblick auf die sicherlich noch zahlreich ausstehenden bzw. nicht bestandskräftigen 2021er Beraterfälle wird man da wegen möglichen Gestaltungsspielraums bzw. -missbrauchs sehr gründlich sein.


    Hier noch ein Auszug aus der amtlichen Anleitung zur EÜR:


    Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags ist dem Finanzamt durch Übermittlung einer berichtigten Anlage EÜR für das Jahr anzuzeigen,

    in dem der Investitionsabzugsbetrag abgezogen worden ist.

    Und wann wurde der Satz geschrieben bzw. seit wann existiert der in dieser Formulierung in den Anleitungen zu den EÜRs der diversen Veranlagungszeiträume? Müsste so ab VZ 2017 der Fall sein. Da ahnte mit Sicherheit noch niemand etwas von der nunmehr anzuwendenden Rechtslage und ihren möglichen weiteren rechtlichen Konsequenzen daraus.

  • Da ahnte mit Sicherheit noch niemand etwas von der nunmehr anzuwendenden Rechtslage und ihren möglichen weiteren rechtlichen Konsequenzen daraus.

    Das ist zwar richtig, weil auch die Anleitung zur Anlage EÜR 2022 vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 herausgegeben wurde,

    aber es bleiben ja nur 2 Varianten und die zweite müsste erst per Erlass geschaffen werden. Wir gehen auf Mitte Juli zu und viele Leute

    erstellen jetzt ihre Einkommensteuererklärungen für 2022. Was hilft es denen, auf ein BMF-Schreiben zu warten, dass im Januar 2023

    erbeten wurde, aber bis heute aussteht. So kompliziert sind die offenen Fragen m. E. nicht.


    https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/presse-und-kommunikation/stellungnahmen/BStBK_2023-004_2023-01-19_Eingabe_BMF_PV-Anlagen.pdf

  • Das ist zwar richtig, weil auch die Anleitung zur Anlage EÜR 2022 vor Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 herausgegeben wurde,

    Meinst Du allen ernstes, so etwas ändert noch jemand, wenn wirklich dringlichere Fragen zu klären sind.


    aber es bleiben ja nur 2 Varianten und die zweite müsste erst per Erlass geschaffen werden.

    Es sind aber eben nicht nur zwei Fragen zu klären.


    Was hilft es denen, auf ein BMF-Schreiben zu warten, dass im Januar 2023 erbeten wurde, aber bis heute aussteht.

    Und was hilft die Erklärungsabgabe bei ungeklärten Fragen? Im Zweifel wird die Erklärung nicht bearbeitet, es wird zum Nachteil geändert und man muss ins Rechtsbehelfsverfahren oder günstigenfalls wird es herausgelassen und insoweit der Bescheid für teilweise vorläufig erklärt. Ohne Berater würde ich in jedem Fall längstmöglich warten. Und das ist ein gut gemeinter Rat aus langer beruflicher Praxis heraus.


    So kompliziert sind die offenen Fragen m. E. nicht.
    https://www.bstbk.de/downloads…ingabe_BMF_PV-Anlagen.pdf

    Das sind doch nur die Fragen eines der vielen Lobbyisten, zu denen ja auch in gewisser Weise die Beraterzunft gehört. Da sind noch etliche Andere Dinge zu berücksichtigen. Aber selbst diese Punkte dort sind möglichst verlässlich und rechtssicher zu klären.


    Ansonsten sollte man dann hier auch mal abbrechen. Jeder kann machen, was er will. Dann muss er aber auch sehen, wie er es, ggf. ohne Berater, hinbekommt.

  • Hallo,

    soweit so gut.

    Wenn man die Umsatzsteuererklärung aber bereits abgegeben hat und dann erst die ESt-Erklärung ausfüllt, dann wird vom Programm überflüssigerweise die implizite Abgabe der USt-Erklärung für den Bereich PV angeboten. Wie kann man das ausschalten oder den Bereich Gewinneinküfte aus der ESt-Erklärung entfernen? Ist mir bisher nicht gelungen und ich werde immer wieder durch diese Anlage irritiert.

    Für einen Hinweis wäre ich dankbar.

  • Wie kann man das ausschalten ...

    Wie schon dutzendfach im Forum erläutert, einfach am Ende bei der Abgabe der Erklärungen abwählen.


    Wenn man die Umsatzsteuererklärung aber bereits abgegeben hat und ... oder den Bereich Gewinneinküfte aus der ESt-Erklärung entfernen?

    Warum sollte man ihn dann überhaupt noch eingeben? ?(

  • Hallo!


    Ich habe die letzten Jahre meine Steuern immer mit WISO erledigt. Durch den Betrieb einer kleinen PV-Anlage hat WISO auch eine EÜR erstellt und an das Finanzamt übermittelt.


    Dieses Jahr habe ich wieder alle Daten erfasst - aber die App hat keine EÜR übermittelt und das Finanzamt hat mich nun ermahnt, dass ich die Anlage bitte abgeben soll.


    Kann ich WISO:Mac anweisen, die erfassten Daten als EÜR zu übermitteln?


    Viele Grüße

  • Kann ich WISO:Mac anweisen, die erfassten Daten als EÜR zu übermitteln?

    Nein. In den Thread mit entsprechender Lösung verschoben. Mac oder Windows-Version ist dabei irrelevant. Bitte künftig auch einmal die Forumssuche nutzen.

  • Hallo und guten Tag,


    ich habe meine Steuererklärung im Steuersparbuch erstellt. Es gibt 2 Gewerbebetriebe. Für einen davon wird eine Anlage EÜR ausgegeben für das FA.

    Der andere Betrieb ist eine PV-Anlage. Alle Daten sind eingegeben und es kommen auch entsprechende Summen raus aber am Ende wird keine Anlage EÜR für das FA ausgegeben.


    Was mache ich falsch?


    Vielen Dank, Frank

  • Hallo,

    ich habe diesen Thread komplett gelesen, auch einige andere. Ich habe verstanden, dass das oben angesprochene Modul (innerhalb des ESt-Moduls) die PV-Daten nur zur Berechnung Umsatzsteuer erfasst. Aber wie kommen die Daten in das Umsatzsteuer-Modul hinein? Ich kann dort Daten aus EÜRs importieren... aber es wird ja keine "echte" EÜR erstellt (siehe oben). Was übersehe ich?

  • Was mache ich falsch?

    Nichts. Lediglich die Forumssuche hättest Du nutzen können. Ich habe den Post zum Thread mit der Lösung verschoben.

    Hallo und vielen Dank für die Hilfe und die Verschiebung. Die Suche habe ich genutzt aber leider war ich auf dem vollkommen falschen Fehlerweg. Mir war nicht klar, dass es mit den Veränderungen in Sachen PV-Versteuerung zu tun hat. Jetzt ist alles klar und schick! Nochmal Danke!

  • Hallo zusammen,

    ich habe in meiner Einkommensteuererklärung 2022 zusätzlich die Umsatzsteuererklärung 2022 für meine PV-Anlage erfasst.



    Dazu hab ich auch die Sonderabschreibung nach §7 Abs. 5 und 6 EStG erfasst.



    Allerdings fehlt, wenn ich die Steuererklärung abgeben möchte, die Anlage EÜR auf der auch die Sonderabschreibung ausgewiesen wird?


    Wäre super wenn mir hierzu jemand einen Tipp geben könnte.


    Vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße


  • Meine PV-Anlage wurde 2018 installiert und 2019 in Betrieb genommen. Für die PV-Anlage wurde 2018 ein Gewerbe angemeldet und die Vorsteuer geltend gemacht. Kein Kleinunternehmen. Für die Folgejahre habe ich Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Ab 2023 hat der Gesetzgeber für solche bzw. neue PV-Kleinanlagen (meine Anlage 3,45 kwp) die Gesetzeslage geändert. Solche Kleinanlagen sind dann von der Umsatzsteuer befreit.

    Frage: Bin ich für 2023 Umsatzsteuer befreit oder gilt dann für mich noch die bisherige Regelung bis die 5-Jahresfrist abgelaufen ist und ich erst dann die Kleinunternehmerregelung wählen kann.

    Danke für ihre Auskunft im Voraus.

    Hans Pröbstl