Photovoltaik - Anwendungstool in WISO Steuer 2023 nach Rechtsänderung

  • Danke für ihre Auskunft im Voraus.

    Hier im Thread steht alles relevante drin., deshalb hierhin verschoben.


    Für die PV-Anlage wurde 2018 ein Gewerbe angemeldet und die Vorsteuer geltend gemacht.

    ...

    Frage: Bin ich für 2023 Umsatzsteuer befreit oder gilt dann für mich noch die bisherige Regelung bis die 5-Jahresfrist abgelaufen ist und ich erst dann die Kleinunternehmerregelung wählen kann.

    Dann rechne doch einfach mal, wann die 5-Jahres-Frist nach dieser Vorschrift (§ 19 UStG) in Deinem Fall abgelaufen ist. Und Du solltest auch beachten, ob ggf. noch ein gesonderter Ausweis der USt, u.U. auch im Wege der Gutschrift, erfolgt ist bzw. noch erfolgt.

  • Ich habe mich gerade mit dem Assistenten zur Eingabe der EÜR für unsere in 2022 gekaufte PV Anlage in der ESt. durchgekämpft. Aber nachdem ich das wunderbar gemacht habe, finde ich die Daten in den Formularen nicht wieder.

    Wo muss ich es denn suchen? Wo ist diese EÜR zur PV Anlage nun? Mein Finanzamt hat mich schon zur Abgabe erinnert und ich würde das gerne getrennt von der ESt. machen. Geht das auf diesem Wege?


    Wenn nicht: wenn ich eine neue EÜR für unsere PV Anlage anlege, auf welches Steuerkonto muss ich die Rechnungen des Solateurs buchen?

    Ich freue mich über konstruktive Antworten.

  • Ich freue mich über konstruktive Antworten.

    Hier in dem Thread, in den ich Deinen Post verschoben habe, ist nun wirklich der aktuelle Stand beschrieben und verlinkt. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Guten Abend zusammen.

    Ich habe im Frühjahr 2022 eine PV Anlage mit 9,5 KWp auf meinem Gebäude für Eigennutzung und Überschusseinspeisung aufbauen lassen.

    Welche Kosten kann ich dafür in der Steuererklärung für 2022 geltend machen?

    Muss ich dafür noch Anträge beim Finanzamt einreichen?


    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo,

    ich habe eine PV Anlage die ich bis jetzt immer mittels Einkommensteuererklärung + EÜR + Umsatsteuererklärung mit dem

    Finanzamt steuer-mäßig abgerechnet habe.

    Im EKSt-Bescheid für 2022 wurde mir meine Verluste nicht mehr berücksichtigt. Nach Rückfrage beim Finanzamt wurde mir

    mitgeteilt, dass ich künftig wegen Vz2022 §3 Nr. 72 EStG keine EÜR mehr , aber nach wie vor eine Umsatzsteuererklärung

    abgeben muss.

    Jetzt frage ich mich , wie werden denn da die Abschreibungen berücksichtigt und der ganze andere Rest der als Ausgaben für die

    PV-Anlage bisher angefallen ist? Diese werden ja bei Umsatzsteuererklärung gar nicht erfasst, wenn ich das richtig sehe.


    Weiß jemand was genaueres dazu?


    Danke.

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Photovoltaikanlage seit 2019 <15kWp.


    Ich bin nicht in der Kleinunternehmerregelung und kann erst nach diesem Jahr dort hin wechseln.


    Muss ich durch das neue Gesetzt jetzt noch eine EÜR abgeben?


    Es ist auch richtig, dass ich keine Abschreibung mehr geltend machen kann oder?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß

    Christian

  • ich habe eine Photovoltaikanlage seit 2019 <15kWp.

    Ich habe den Post mal in den entsprechenden Thread verschoben, der alle Fragen dazu beantwortet. Bitte künftig vor dem Erstellen eines neuen Threads auch einmal die Forumssuche nutzen.

  • Muss ich bei der Wieso Erklärung unter Selbstständige überhaupt dann noch meinen Gewinn/Verlust eintragen?

    Nein, wenn die Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit ist, gibt es weder Gewinn noch Verlust. Nur die Umsatzsteuer ist weiterhin zu erklären. Das müsste aber alles bereits hier stehen, man muss nur von Anfang an lesen.

  • Muss ich bei der Wieso Erklärung unter Selbstständige überhaupt dann noch meinen Gewinn/Verlust eintragen?

    Nein, Du musst in Deiner WISO Steuersoftware keine Anlage G für gewerbliche Einkünfte mehr abgeben. Und genau das ist auf den Seiten vorher auch mehrfach beschrieben.


    Du musst dem FA aber weiterhin darlegen, wie sich die Bemessungsgrundlagen im Rahmen der USt-Erklären errechnen. Genau darum geht es ebenfalls in diesem Thread.

  • Also nur noch die Umsatzsteuererklärung richtig?

    Richtig, warum hast du Zweifel ? Das gilt doch bereits für 2022.

    Vielleicht erstellt er ja jetzt erst die 2022er Erklärungen. ;)