Da die Erträge aus Photovoltaik-Einspeisungen rückwirkend ab 2022 von Ertragssteuern (Eink.St.) befreit sind, stellt sich mir die Frage, wie ich das rückbuche bzw. künftig buche.
Übrigens gilt die Befreiung, meines Wissens nach, für private Anlagen bis 30 kwp und Anlagen auf Mischgebäuden (priv./gewerbl.) bis 15 kwp.
Ich betreibe die Anlage (11,61 kwp) auf meinem hauptsächlich gewerblich genutzen Gebäude, in dem ich auch wohne. Anschaffung und Erträge der PV-Anlage, alles über die Firma.
Bisher habe ich die eingehenden Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber für Einspeisungen gebucht:
(SKR 03, EüR): 10... / 84..
Ich gehe davon aus, dass ich die in den Abschlagszahlungen enthaltene Umsatzsteuer weiterhin abführen muss.
Hat jemand Buchungsvorschläge für die Rückabwicklung der in 2022 bereits gebuchten Abschlagszahlungen und auch für die Buchung der künftigen eingehenden Abschlagszahlungen?
Den Nettoanteil als Privateinlagen buchen? Oder gibt es ein Konto für Eink-St.-befreite Erlöse?
Vielen Dank schon mal.