Firmen-PKW Verkauf/Übernahme Privatvermögen

  • Hier das Buchungsjournal im Anhang.


    Ich hab auch nochmal versucht, etwas manuell zu buchen (alles via Verrechnungskonto), allerdings bucht MB dann natuerlich keine "Abschaffung" und er laeuft am Jahresende weiter. Buch ich die "Abschaffung" habe ich direkt die Buchung auf 2310, auch wenn die Einnahme im Verrechnungskonto den Betrag von 29080,- aufweist, also weit hoeher ist als der Buchwert.

  • Buch ich die "Abschaffung" habe ich direkt die Buchung auf 2310, auch wenn die Einnahme im Verrechnungskonto den Betrag von 29080,- aufweist, also weit hoeher ist als der Buchwert.

    Da würde ich mir mal vorrangig Gedanken drüber machen.

    War doch bisher immer die Rede von 29.000,-- brutto

    Schon bei den Abschreibungen Mist gebaut?

    Möglicherweise hat MBüro deshalb keine Lust auf 2315 zu buchen

    Gut dass zwischenzeitlich zumindest vom ehemals geplanten Erlösekonto 8910 auf mein empfohlenes 8820 gewechselt wurde

  • Da würde ich mir mal vorrangig Gedanken drüber machen.

    War doch bisher immer die Rede von 29.000,-- brutto

    Die 29.000 brutto wurden leicht angehoben, weil die Preise auf dem Markt anziehen. Und da ich dem FA ja einen Nachweis echter Strassenpreise per Screenshot/Datum liefern koennen muss, will ich da schon korrekt sein.


    Der Wagen wurde 2019 mit ca. 36.000,- brutto = ca 30250,- netto im Anlageverzeichnis angelegt, zwei Monate spaeter wurden Winterreifen angefuegt und seither alles abgeschrieben. Restbuchwert bei Abschaffung buchen = ca. 12872,- und damit nachweislich unter Strassenpreis von 24430,- netto. Sind die Winterreifen das Problem :/

  • Sind die Winterreifen das Problem

    wenn die hinzugebucht wurden, nicht.

    Also kurz anhand Deiner letzten angegebenen Zahlen. Entnahmepreis Netto 24.436,97 und RBW 12.872,39 beträgt Dein steuerpflichtiger Gewinn logischer weise 16.207,61

    Und da ist es piepegal ob meinBüro auf 2310 oder 2315 als Entlastungskonto für 0320 nimmt.

  • wenn die hinzugebucht wurden, nicht.

    wurden sie.



    Also kurz anhand Deiner letzten angegebenen Zahlen. Entnahmepreis Netto 24.436,97 und RBW 12.872,39 beträgt Dein steuerpflichtiger Gewinn logischer weise 16.207,61

    Und da ist es piepegal ob meinBüro auf 2310 oder 2315 als Entlastungskonto für 0320 nimmt.

    Danke. Den Gewinnanstieg von Ausgabe 29080,- - Einnahme 12872,39,- = Gewinn 16207,- beim "Abschaffen des PKW" sehe ich hier auch. Also meinst du ists fuer das FA gehuepft wie gesprungen?

  • Also ich habe nochmal versucht die Anleitungen in der Hilfe zu Zu und Abgängen und Verkäufen von Anlagegut nachzuvollziehen und bin der Meinung die Buchung bei Privatentnahme auf das 2310 müsste richtig sein.


    Das Programm erzeugt unabhängig vom Verkaufspreis des Anlagegutes eine Betriebsausgabe auf das 2310 zum Buchwert/Restwert der Anlage. Weil diese Anlage zu diesem Restwert dem Betrieb entnommen wird ist es ein Buchverlust zunächst.

    Die Einnahme durch den Verkauf bucht es auf 8801 Erlöse Sachanlagenverkauf.


    Somit müsste es meiner bescheidenen Denkkapazität nach in Ordnung sein.

  • Michael1972 Das erscheint mir - mit dem Hintergrund der Info aus der "Erste Hilfe Steuern (siehe Zitat unten)" trotzdem nicht schluessig...auch weil das SKR03 2315 ja einen Sinn hat. Und ich gebe MB bei der einzigen Buchung, die ich bei der Abschaffung mache, ja genau den aktuellen Wiederverkaufspreis, d.h. das Programm kann genau errechnen

    • Buchwert < Wiederverkaufspreis = 2315
    • Buchwert > Wiederverkaufspreis = 2310
  • Die Konten entstammen einem Standard Kontenplan, wie die Arbeitsweise des Programmes ist obliegt dem Programmierer.


    Rechne doch mal die Summen aus.


    Vorher. KFZ im Anlagenbestand mit Restwert 12.872,39

    nach Abschaffung KFZ weg, Verlust der Firma -12.872,39 oder Betrag auf Ausgabenkonto 2310 12.872,39

    Einnahme auf einem Erlöskonto 8801


    Summa Summarum -12872,39+29080 Ergibt Verkaufserlös von 16207


    Ob der Anlagenabgang auf 2310 oder 2315 gebucht wird, dient rein der Übersichtlichkeit, Verrechnet wird es wohl gleich, letzten Endes.

    Alles in Ordnung... :/ :thumbup: Angaben ohne Gewähr, bin kein Steuerberater, ist nur meine persönliche Auffassung


  • Michael1972 Ja, OK. Bin bei dir. Schaut man sich alles als Einzelbuchung und ohne das grosse Ganze an, mag es genau so sein.


    Ich hab heute morgen schon um einen Rueckruf bei meinem StB gebeten und hier eben die Info erhalten was maxundmoriz auch schon bestaetigt hat. Nicht schoen, aber "das grosse Ganze" ist entscheidend. Und das ist, dass ich zahlen muss ;( 8o


    Danke euch