Firmen-PKW Verkauf/Übernahme Privatvermögen

  • Hallo zusammen.


    Ich weiss, das Thema "Entnahme/Verkauf Firmenpkw" kam hier schon so oft vor, allerdings fuehlt man sich aufgrund der Komplexitaet einfach sicherer, es nochmal schwarz auf weiss fuer den eigenen Fall zu haben. Bei meinem Steuerberater bin ich nur ab und an (1-2/Jahr) und hier habe ich das Thema zwar schon besprochen, allerdings kennen die das Programm nicht und koennen daher bei den einzelnen Buchungsschritten in der GUI von WISO MB nicht wirklich helfen.


    Kurz zur Info:

    - PKW, angeschafft 06/2019 fuer 36000 Euro brutto (Barzahlung), MwSt geltend gemacht, d.h. vom FA erstattet bekommen

    - 1%-Regel mtl. gebucht via Verrechnungskonto, ca. 500 Euro/Monat

    - Preis lt ADAC DAT heute 29.000 Euro brutto


    Ich moechte das Fahrzeug privat verkaufen, da ich aufgrund der neuen Lebensumstaende keinen PKW mehr brauche.


    Hierfuer wollte ich:

    - den PKW aus der Firma uebernehmen

    - direkt privat und ohne Garantieleistungen verkaufen (der PKW hat noch knapp 2 Jahre Anschlussgarantie vom Hersteller, aber das nur nebenbei)


    Folgende Fragen, bzw. die Vorgehensweise:

    - laeuft die Uebernahme des FirmenPKW ins Privatvermoegen via Verrechnungskonto, d.h. ohne echten Geldfluss? 30000 Euro hab ich natuerlich nicht parat

    - ich buche unter Anlageverzeichnis-> Abschaffung, aber was ist der naechste Schritt?

    - oder buche ich erst via Verrechnungskonto (Restbuchwert/Privatentnahme? 2315/320 und 1800/8905)?

    - als Teilwert/Zeitwert wuerde ich die 29000 Euro vom ADAC verwenden (der Buchwert waere ja weit geringer)


    Vielen, vielen Dank.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „FirmenPKW Verkauf/Uebernahme Privatvermoegen“ zu „Firmen-PKW Verkauf/Übernahme Privatvermögen“ geändert.
  • Wieso klärst Du nicht die fachlichen Dinge mit Deinem Steuerberater und wenn die feststehen, fragst Du hier wie diese Fakten dann im Programm umgesetzt werden können. Dann bräuchten die Leute hier nur die Bedienung erklären und nicht noch fachliche Dinge, die evtl dann falsch sind

  • Danke in die Runde. Ich hab erneut einen Termin mit dem SB ausgemacht, um die Sachlage nochmal zu klaeren. Wie ich auch dem Thread von maxundmoriz entnehmen konnte, sollte es jedoch auch in meinem Fall mit folgender Buchung klappen (Ausgangslage identisch)


    1) 2315 Anlageabgang Sachanlage bei Buchgewinn

    AN

    320 = 11076,--


    und dann


    2) 1800 Privatentnahme 29000,--

    AN

    8910 = 24370,-

    Umsatzsteuer 4630,--


    Die Frage ist nun. Wie buch ich das im WISO Mein Buero. Unter Verrechnungskonto? Muss ich die Anlage als Abschaffung buchen oder mit der Position im Verrechnungskonto verknuepfen?

  • 8910 =

    frage einmal Dein StBerater ob nicht 8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen19 % USt (bei Buchgewinn) besser sei, das 8910 Waren betrifft.

    Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt

    und Du entnimmst ja ein Anlagegut und kein Karton Persil oder Schokolade mit der du ansonsten handelst

  • - direkt privat und ohne Garantieleistungen verkaufen (der PKW hat noch knapp 2 Jahre Anschlussgarantie vom Hersteller, aber das nur nebenbei)

    Nur mal so:

    Wenn Dein Käufer dahinter kommt, wird Dir das wenig nützen. Da könnte es auch noch strafrechtliche Gesichtspunkte geben.

  • Da könnte es auch noch strafrechtliche Gesichtspunkte geben.

    warum? GroßesFragezeichen!

    er als Privatmann ist, im Gegensatz zu einem Gebrauchtfahrzeughändler, nicht gewährleistungspflichtig.

    Und die restliche Herstellergarantie ist nicht an den ehemaligen Käufer sondern ans Fahrzeug gebunden. Geht also mit dem Fahrzeug auf den neuen Besitzer über.

  • maxundmoriz ja, so sehe ich das auch, nachdem ich mich erkundigt hatte. Ein Problem wie von mbmz angesprochen koennte es nur geben, wenn ich das Fahrzeug als Firma verkaufe, im Verkaufsvertrag jedoch explizit Gewaehrleistung ausschliesse. Nicht jedoch bei Verkauf von privat.

  • maxundmoriz ja, so sehe ich das auch, nachdem ich mich erkundigt hatte. Ein Problem wie von mbmz angesprochen koennte es nur geben, wenn ich das Fahrzeug als Firma verkaufe, im Verkaufsvertrag jedoch explizit Gewaehrleistung ausschliesse. Nicht jedoch bei Verkauf von privat.

    Naja es ist ja so, dass es ein Geschäftswagen ist und er wohl so auch angeschafft wurde. Die Überführung in den Privatbesitz und sofortiger Verkauf ausschliesslich dazu dient die Gewährleistungspflicht auszuhebeln, was bei einem Schaden beim Käufer wenn er Spitz kriegt dass es so gelaufen ist, vermutlich auf wenig Verständnis stossen dürfte wenn das dann anwaltlich oder gar gerichtlich wird.

  • Michael1972 hmm...das soll so natuerlich nicht laufen. Ich moechte mich ja keiner Verantwortung entziehen, und habe auch genau deswegen die Anschlussgarantie auf alle "Nicht-Verschleissteile". Ich klaer das nochmal mit dem StB ab. Es soll schon alles transparent laufen. Nur bin ich bald fuer laengere Zeit ausser Landes und moechte auch nicht extra bei Fehlern nach DE kommen

  • Garantieleistungen vom Hersteller sind freiwillig und nach dessen Vorgaben frei gestaltbar. Gesetzliche Gewährleistung ist Pflicht und nicht umgehbar, ausser es wird bei einem Privatverkauf explizit ausgeschlossen. Ich handle mit Fahrzeugteilen und gelegentlich auch mit Fahrzeugen und achte deswegen darauf meine privaten Fahrzeuge mindestens 3 Monate im Privatbesitz zu haben, bevor ich sie verkaufe wobei auch 3 Monate sehr kurzfristig ist und ich das ja nicht mehrmals so mache. Manche Händler die sich in der Grauzone bewegen, machen das mit einem Zwischenhandel, also Verkauf als Händler an eine Vertrauensperson die dann als Privat weiterverkauft.

  • Manche Händler die sich in der Grauzone bewegen, machen das mit einem Zwischenhandel, also Verkauf als Händler an eine Vertrauensperson die dann als Privat weiterverkauft.

    Zitat

    Gewerbetreibende neigen dazu, einen Firmenwagen unter dem Label „privat“ zu verkaufen. Der Umweg läuft zum Beispiel über den Unternehmer selbst (Entnahme-Verkaufs-Modell) oder über eine andere Privatperson.

    • Zunächst verkauft die GmbH das Auto an den Unternehmer oder an eine nahestehende Privatperson.
    • Diese verkauft das Fahrzeug dann an eine andere Privatperson und wähnt sich damit aus der Haftung.

    An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Umweg riskant ist. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die bestätigen, dass dieser Umweg über Privatpersonen, die dem Gewerbebetrieb nahestehen, nicht zulässig ist.

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun offene Punkte mit meinem StB besprochen und braeuchte nochmal eure Hilfe, wie es jetzt im MB umzusetzen ist.

    Ich werde das Fahrzeug privat uebernehmen und erstmal noch weiter privat nutzen.


    Fuer die Buchung wuerde ich nun

    - unter Mein Buero->Anlageverzeichnis die "Abschaffung" des Fahrzeugs waehlen


    - alle Buchungen direkt unter Verrechnungskonto, da ja kein echtes Geld fliesst


    - also neue Ausgabe, d.h. Restwert laut Anlageverzeichnis = 11076,-

    -> Neue Ausgabe -> Skr03 320 = 11076,- + 19% MwSt oder?

    - und neue Einnahme, d.h. Wert des Fahrzeugs inkl. MwSt laut ADAC/DAT

    -> Neue Einnahme -> Skr03 8910 = 29000,- ohne ausg. MwSt?


    Und noch was. Da das Fahrzeug das Unternehmen nun Ende Januar "verlaesst", buche

    ich auch nur noch ein letztes Mal fuer 01.2023 den Privatanteil nach 1%-Regel und

    kann das dann einfach einstellen, korrekt?


    Vielen Dank fuer die Hilfe.

  • ich habe nun offene Punkte mit meinem StB besprochen und braeuchte nochmal eure Hilfe, wie es jetzt im MB umzusetzen ist.

    Ich werde das Fahrzeug privat uebernehmen und erstmal noch weiter privat nutzen.

    - und neue Einnahme, d.h. Wert des Fahrzeugs inkl. MwSt laut ADAC/DAT

    -> Neue Einnahme -> Skr03 8910 = 29000,- ohne ausg. MwSt?

    Die Hilfesteller haben Dir doch oben bereits erläutert, dass diese Entnahme zum vollen Regelsteuersatz von 19% der USt unterliegt. Dein Steuerberater sollte Dich dann doch ebenfalls darauf hingewiesen haben.