Offene Posten EÜR

  • Hallo zusammen,


    ich buche seit einiger Zeit für meine GmbH mit Buhl Unternehmer Professional, ganz klassisch Bilanzierung, Ist-Besteuerung. Soweit, so gut.


    Aus diversen Gründen kommt da jetzt noch ein Einzelunternehmen mit anderem Geschäftszweck hinzu. Also EÜR, Ist-Besteuerung. Ich bin dort in der Buchhaltung ein wenig am Verzweifeln, weil ich bisher nur die doppelte Buchführung gewohnt bin.


    Eingangsrechnung einer Tankstelle. Normalerweise würde ich einfach lfd. Kfz-Kosten (mit 19% Vorsteuer) an Tankstellenkreditor buchen, dadurch entsteht ein offener Posten, dem kann ich die Abbuchung auf dem Bankkonto zuordnen, fertig.


    WIe mache ich das mit EÜR? Ich kann einmal den Buchungssatz im Hauptbuch anlegen, für lfd. Kfz-Kosten mit der Vorsteuer, aber kein Kreditorenkonto dazu auswählen. Es entsteht auch kein offener Posten. Oder ich könnte eine Lieferantenrechnung erfassen, kann dabei als Positionen aber nur Artikel auswählen, nicht aber Aufwandskonten. Wie bekomme ich bei einer EÜR-Firma den offenen Posten erzeugt, sodass die Bankbuchungen zu den Buchungssätzen zuordenbar sind?


    Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal sage, aber mit Bilanzierung ist das alles so schön logisch und einfach.


    Vielen Dank!

    hamlet20

  • weil ich bisher nur die doppelte Buchführung gewohnt bin.

    EÜR buchen ist nichts anderes als das was du bisher praktizierst. Doppelte Buchführung heißt nicht mehr wie auf 2 Konten buchen.

    Eingangsrechnung einer Tankstelle. ..........dem kann ich die Abbuchung auf dem Bankkonto zuordnen, fertig.

    warum machst Du das bei EÜR nicht auch so? (wenn Du mit Debi+Kredi arbeitest)

    aber kein Kreditorenkonto dazu auswählen.

    dann hast Du wahrscheinlich keinen Kreditor (Lieferant) für die Tankrechnung angelegt.


    aber mit Bilanzierung ist das alles so schön logisch und einfach.

    mach es mit der EÜR-Firma einfach so wie mit Deiner Bilanzierungspflichtigen Firma.

  • Moin,


    das sehe ich etwas anders - bei der EÜR werden keine Verbindlichkeiten (Kreditoren) oder Forderungen (Debitoren) aufgezeichnet :gamer:

    Zum Zahlungszeitpunkt wird die Ausgabe gebucht - die Buchungsmaske erfordert hier nur dieses Konto - die Gegenbuchung erfolgt auf ein Verrechnungskonto, ebenso bei den Einnahmen....



    aber mit Bilanzierung ist das alles so schön logisch und einfach.

    ... vor allem die Überwachung der offenen Posten ist hier auch m. E. ein entscheidender Vorteil :vain:


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • bei der EÜR werden keine Verbindlichkeiten (Kreditoren) oder Forderungen (Debitoren) aufgezeichnet

    wenn das Programm ähnlich einem ERP-System schon mit Warenwirtschaft Faktura und Auftrag umgehen kann, warum soll man das nicht nutzen. Lieferant schickt Rechnung per Mail ich versende Rechnungen ebenso. Zack, alle Belege digital erfasst und lassen sich bei onlinebanking ebenso gut dem Kunden / Lieferanten zuordnen und buchen. Auswertungen und und ist einfacher

  • Zum Zahlungszeitpunkt wird die Ausgabe gebucht - die Buchungsmaske erfordert hier nur dieses Konto - die Gegenbuchung erfolgt auf ein Verrechnungskonto, ebenso bei den Einnahmen....

    Ich weiß zwar nicht mit welchem Programm Du buchst, aber schon WISO EÜR und Kasse nutzt 2 Konten Bankkonto und Erlöskonto oder Waren u. Bank

    Debitor und Bank oder Kredi u.Bank.

    Da ist nichts mit Verrechnungskonto. Oder wie meinst Du das?

  • Wie der TE mit dem Unternehmer Pro... hier gibt es bei der "Art der Gewinnermittlung" EÜR eine Buchungseingabe nur die Möglichkeit, das Ausgabe-/Einnahmekonto einzugeben.- Í

    ist doch aber auch ausreichend ... denn wie sollte es in der Praxis aussehen: Kreditor und Debitor nach Belegdatum buchen :search: ?

  • eine Buchungseingabe nur die Möglichkeit, das Ausgabe-/Einnahmekonto einzugeben.- Í

    der Rest wird für **x² -Nutzer im Hintergrund geregelt. :thumbup: :rolleyes:

    Warum überhaupt EÜR wenn Unternehmer Pro auch Bilanz, also doppelte Bf. kann, und hamlet20 damit besser zurecht kommt?

    Es gibt doch keine Vorschrift EÜR zu machen, wenn die verpflichtenden Voraussetzungen für GuV nich vorliegen.