Vortragsfähiger Gewerbeverlust

  • Folgende Situation:


    Gemeinsame Veranlagung

    Ehemann hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Ehefrau aus nichtselbständiger Arbeit (sollte aber f. d. Beantwortung keine Rolle spielen)


    Vortragsfähiger Gewerbeverlust für 2021 gem. Feststellungsbescheid 6.000 EUR

    Einnahmen aus Gewerbebetrieb in 2021 10.000 EUR

    Gewerbesteuerbescheid f. 2021 rechnet 10.000 - 6.000 = 4.000 EUR Einnahmen aus Gewerbebetrieb, also keine GewSt., da unterhalb der Freibetragsgrenze

    Im Einkommensteuerbescheid f. 2021 werden beim Ehemann die EK aus Gewerbe jedoch mit 10.000 EUR angerechnet, nicht der um den Verlustvortrag verminderte Betrag von 4.000 EUR.


    Ist das so korrekt? Lt. Steuersparbuch sollte der um den Verlustvortrag verminderte Betrag der Gewerbeeinnahmen bei der ESt. Berechnung in Ansatz gebracht werden.

    Danke im Voraus

    Ulrich

    • Offizieller Beitrag

    Ist das so korrekt?

    Ja. Was soll denn der vortragsfähige Verlust aus der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerveranlagung zu tun haben? Bei der ESt-Veranlagung interessiert ausschließlich der § 10d EStG und ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Lt. Steuersparbuch sollte der um den Verlustvortrag verminderte Betrag der Gewerbeeinnahmen bei der ESt. Berechnung in Ansatz gebracht werden.

    Nein, auch das Sparbuch vermischt die Gewerbesteuerveranlagung nicht mit der Einkommensteuerveranlagung. Könnte es auch gar nicht, weil diese Module überhaupt nicht miteinander verknüpft sind.

  • Ja. Was soll denn der vortragsfähige Verlust aus der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerveranlagung zu tun haben? Bei der ESt-Veranlagung interessiert ausschließlich der § 10d EStG und ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Ok. Meine Kernfrage ist aber:

    Im Einkommensteuerbescheid f. 2021 werden beim Ehemann die EK aus Gewerbe jedoch mit 10.000 EUR angerechnet, nicht der um den Verlustvortrag verminderte Betrag von 4.000 EUR.

    Weshalb werden bei der ESt-Veranlagung nicht 4.000 EUR Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt, sondern die kompletten 10.000 EUR?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Kernfrage ist aber:

    Und die wurde Dir beantwortet.


    Weshalb werden bei der ESt-Veranlagung nicht 4.000 EUR Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt, sondern die kompletten 10.000 EUR?

    Was soll denn der vortragsfähige Verlust aus der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerveranlagung zu tun haben? Bei der ESt-Veranlagung interessiert ausschließlich der § 10d EStG und ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Einfach mal einen Blick in die maßgeblichen Vorschriften des GewStG und des EStG werfen. Zwei Steuern aus zwei Gesetzen mit unterschiedlichen Regelungen. ;)

  • Zitat von miwe4

    Was soll denn der vortragsfähige Verlust aus der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerveranlagung zu tun haben? Bei der ESt-Veranlagung interessiert ausschließlich der § 10d EStG und ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte.


    Ja eben. Weshalb werden für die Berechnung des "Gesamtbetrages der Einkünfte" 10.000 EUR Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugrunde gelegt und nicht 4.000 EUR? Also die 10.000 EUR - 6.000 EUR (Verlustvortrag).


    Ich dachte, von den 10.000 EUR gewerblichen Einkünften in 2021 werden 6.000 EUR Verlustvortrag abgezogen, bleiben 4.000 EUR Einkünfte in 2021. Weshalb werden bei der ESt Berechnung nicht diese 4.000 EUR angesetzt, sondern der Gesamtbetrag von 10.000 EUR?

    Damit "verpufft" doch der Verlustvortrag.

  • Weil bei der Einkommensteuer der Verlust schon im letzten Jahr berücksichtigt (sprich verrechnet) wurde. Ein Blick in das letzte Jahr sollte doch einmal möglich sein. Hast du dich da beklagt, dass du weniger versteuern musstest?

    Der Gewinn/Verlust nach § 10d EStG ist das, was bei der EÜR/GuV unten am Ende als Ergebnis steht. Nicht mehr und nicht weniger. Gewerbesteuerliche Verlustverrechnung erfolgt auf eine andere Art und Weise und steht nicht in der EÜR/GuV

    • Offizieller Beitrag

    Damit "verpufft" doch der Verlustvortrag.

    Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen Einkommensteuer und Gewerbesteuer verstanden. Schau in Deinen Einkommensteuerbescheid 2020.