Vermietung - Fehlermeldung bei sonstigen Kosten (Werbungskosten, Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter)

  • Hallo,

    ich erstelle gerade meine Steuererklärung für eine Vermietung einer Wohnung (50/50% Eigentumsanteil) als Feststellungserklärung. Die letzten 4 Jahre ging das problemlos und ich habe jedes Jahr die Daten vom Vorjahr übernommen und neue Rechnungen ergänzt.

    Da wir dieses Jahr einige Ausgaben (Haushaltsartikel, Möbel-Ersatz etc.) als Werbungskosten hatten, habe ich diese (wie jedes Jahr) bei den beweglichen Wirtschaftsgütern eingegeben. Die höhenwertigen schreibe ich in der Regel über 3 Jahre ab, die geringwertigen setze ich im gleichen Steuerjahr zur vollen Berücksichtigung an.

    Bei der Prüfung vor Abgabe kommt nun neuerdings diese Fehlermeldung:


    "ELSTER meldet:

    Bei den sonstigen Kosten wurde der Gesamtbetrag, wenn die Aufwendungen nur teilweise Werbungskosten sind, angegeben. Bitte geben Sie auch an, ob die Ausgaben, die nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).

    Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."


    Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden automatisch durch das Programm in die Rubrik "Sonstige Kosten" überführt. Dort habe ich keine weiteren Auswahlmöglichkeiten.

    Wenn ich in der Rubrik Abschreibung von Wirtschaftsgütern die Abschreibung der oben genannten niederpreisigen Rechnungen auf mehrere Jahre umstellen würde, entfällt in der Folge logischerweise der systemgenerierte Block "Sonstige Kosten - Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter". Die Fehlermeldung von Elster verschwindet dann auch. Das wäre ein Work-around. Ich möchte aber eigentlich diese Rechnungen im Wirtschaftsjahr 2022 komplett abschreiben. Hat jemand einen Tipp, woran es liegen könnte?


  • Bei der Errechnung der AfA ist ziemlich am Ende noch die Abfrage, ob direkt zugeordnet oder prozentual. Diese muss beantwortet werden.