Rechnungen mit unterjähriger Preisanpassung

  • Der Auszugstermin ist korrekt eingetragen (in diesem Fall 30.09.) und wird bei der Abrechnung auch entsprechend berücksichtigt (s.Anlage). Als Bezugsgröße für die anteiligen Verbrauchskosten bezieht sich das Programm offensichtlich grundsätzlich auf das gesamte Jahr als Abrechnungszeitraum (01.01.-31.12.). M.E. ist die Angabe zu einigen Positionen unter "Ihre Kosten im Zeitraum 01.01.-31.12.2022" für den Mieter irritierend wenn er schon am 30.09. ausgezogen ist. Das Ergebnis ist jedoch rechnerisch richtig und (vielleicht) auch formal korrekt, wenn der Bezug zur Summe aller Verbräuche im Jahr berücksichtigt wird.

    In jedem Fall ggf. erklärungsbedürftig.

  • für den Mieter irritierend wenn er schon am 30.09. ausgezogen ist.

    Das ist zwar so, aber er bekommt ja nur den Anteil für seinen Zeitraum berechnet.


    Es ist halt so, dass alles in einen Topf geworfen wird, und der wird verteilt halt nach Mietzeit, wenn ich es mal so sagen darf. Du bist auf der richtigen Spur und ich denke, dass du diese Abrechnung so auch abgeben kannst.

  • Das ist zwar so, aber er bekommt ja nur den Anteil für seinen Zeitraum berechnet.

    Stimmt nicht ganz.

    Abrechnungszeitraum auf 31.12. und 30.9. gestellt, sind doch unterschiedlich. Das kann die Lösung sein, um Brennstoffkosten abzugrenzen.


    Mit Korrektur der Warmwasseraufbreitung:


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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()