Frage zu Fünftelregelung bei Abfindung

  • Guten Morgen,


    meine Name ist Nico und ich bin 33 Jahre alt. Ich möchte hier mal eine Frage zu der Fünftelregelung stellen, da ich im Netz nichts eindeutiges dazu finde.

    Folgende Situation: Mein Arbeitgeber hat 2021 das Werk geschlossen und mir auf Wunsch 2022 meine Abfindung ausgezahlt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2022 ist die Fünftelregelung gekennzeichnet. Nun meine Frage: Wenn ich meine Steuerklärung nun für 2022 wie immer selbst machen möchte, weiß ich wo ich die Abfindung eintragen muss. Nur muss ich aufgrund der Fünftelregelung die nächsten 5 Jahre bei der Steuererklärung auf etwas achten oder noch irgendwo was eintragen?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber hat 2021 das Werk geschlossen und mir auf Wunsch 2022 meine Abfindung ausgezahlt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2022 ist die Fünftelregelung gekennzeichnet. Nun meine Frage: Wenn ich meine Steuerklärung nun für 2022 wie immer selbst machen möchte, weiß ich wo ich die Abfindung eintragen muss.

    Dann sind doch die Zeilen 10ff der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend befüllt. Und diese Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 einzugeben. Etwaige Nachweise musst Du für den Fall einer Rückfrage des FA zum Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen bereitlegen.


    Nur muss ich aufgrund der Fünftelregelung die nächsten 5 Jahre bei der Steuererklärung auf etwas achten oder noch irgendwo was eintragen?

    Die Fünftelregelung betrifft nur den aktuellen Veranlagungszeitraum und beschreibt das Besteuerungsverfahren zu diesen begünstigten Einkünften.