Hallo
Ich habe folgende Frage
Ich bin freiwillig Gesetzlich versichert .
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 24 zwei Summen über steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur KV und PV.
Unter dem Punkt Allgemeine Ausgaben ->Kranken und Pflegeversicherung , gebe ich nun die Kosten ein die ich hatte. Dort steht nochmals Zuschüsse zur KV und Zuschüsse zur PV .....
Muss ich dort die Summen aus Punkt 24 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Oder wäre das dann eine Doppeleintragung.
Es kommt mir komisch vor denn wenn ich sie dort eintrage verringert sich meine Erstattung enorm.....
Ich bitte um eure Hilfe.
Liebe Grüße