Krankenversicherung

  • Hallo

    Ich habe folgende Frage

    Ich bin freiwillig Gesetzlich versichert .

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 24 zwei Summen über steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur KV und PV.


    Unter dem Punkt Allgemeine Ausgaben ->Kranken und Pflegeversicherung , gebe ich nun die Kosten ein die ich hatte. Dort steht nochmals Zuschüsse zur KV und Zuschüsse zur PV .....

    Muss ich dort die Summen aus Punkt 24 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Oder wäre das dann eine Doppeleintragung.

    Es kommt mir komisch vor denn wenn ich sie dort eintrage verringert sich meine Erstattung enorm.....


    Ich bitte um eure Hilfe.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist ja 1:1 einzugeben und dann sollten die dort eingetragenen Beträge auch programmgesteuert in der Software, ich habe mal die Windows-Version/Desktop unterstellt, verarbeitet werden.

  • Genau, habe sie 1 zu 1 eingegeben .


    Aber muss ich jetzt die Zuschüsse nochmals bei dem Punkt kranken und Pflegeversicherung eintragen wenn ich freiwillig gesetzlich bin oder nicht ?

    • Offizieller Beitrag

    Aber muss ich jetzt die Zuschüsse nochmals bei dem Punkt kranken und Pflegeversicherung eintragen wenn ich freiwillig gesetzlich bin oder nicht ?

    ... und dann sollten die dort eingetragenen Beträge auch programmgesteuert in der Software, ich habe mal die Windows-Version/Desktop unterstellt, verarbeitet werden.

  • Das habe ich verstanden

    Ich habe auch im forum gesucht aber dazu nix gefunden


    Im Teil 24 wurden die Daten 1 zu 1 eingetragen

    Da ich Selbstzahler bin und der arbeitgeber mir den Betrag aus Punkt 24 zum Gehalt überweist ist die Frage ob ich den Wert bei Zuschüsse der vom Programm mit 0 deklariert ist umändern in den Wert aus Punkt 24.


    Weil wenn es verarbeitet werden würde , müsste doch der Betrag bei den Zuschüssen automatisch stehen oder ?

    • Offizieller Beitrag

    Weil wenn es verarbeitet werden würde , müsste doch der Betrag bei den Zuschüssen automatisch stehen oder ?

    Das siehst Du doch selber. Da genügt ein kurzer Blick in die entsprechende Maske bei den Vorsorgeaufwendungen oder im Formularmodus in die Anlage Vorsorgeaufwand.

  • Da ich Selbstzahler bin und der arbeitgeber mir den Betrag aus Punkt 24 zum Gehalt überweist ist die Frage ob ich den Wert bei Zuschüsse der vom Programm mit 0 deklariert ist umändern in den Wert aus Punkt 24.


    Eigentlich reicht es, die vom Programm angebotene Hilfe zu nutzen - Klick auf das Fragezeichen vor dem Punkt: "Wichtig: Die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die bereits bei den Renten und Leistungen erfasst wurden, dürfen hier nicht erneut eingetragen werden. Es findet sonst eine Doppelberücksichtigung statt da diese bereits unter dem Punkt Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen aus Renten und Leistungen enthalten sind."