Gewerbesteuer: Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG

  • Thema Steuerermäßigung für Selbständige bei der Einkommenssteuer bei zu zahlender Gewerbesteuer.


    Im Buhl Online-Ratgeber zur Anlage G wird über die Felder zur Gewerbesteuer ausgeführt:

    Zitat

    Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG

    § 35 EStG ist eine Sonderform der Besteuerung für Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei wird ein Teil der Gewerbesteuer bereits bei der Einkommensteuer angerechnet. So wirst du ein wenig entlastet.

    Zeile 17 bis 22

    Du trägst ein, auf welchen Betrieb (Zeile 4 bis 13) sich die Steuerermäßigung bezieht. Das Finanzamt braucht dann noch den (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf den Gewinn entfällt, sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die sich nach dem Gewerbesteuer-Messbetrag richtet.

    Als Laie erschießt sich mir dass es hier eine Entlastung bei der Einkommessteuer gibt, wenn ich Gewerbesteuer zahle. Das Finanzamt ist wohl verantwortlich, diese Steuerermäßigung mit Einkommenssteuerbescheid zu gewähren.


    Die Eingabemaske in WISO-Steuer sieht dazu so aus:



    Nun möchte ich sicher gehen un habe folgende Fragen. Die Gewerbesteuererklärung erstelle ich für das gleiche Jahr auch mit WISO-Steuer und hatte vor, sie zusammen mit der Einkommenssteuererklärung einzureichen.


    • Werden für die Felder "Gewerbesteuer-Messbetrag" und "Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer" die Werte für das gleiche Jahr gebraucht? (Also, es handelt sich nicht um Abfrage von Beträgen, die ich in dem Jahr für andere Jahre gezahlt haben mag?)


    • Wo bekomme ich diese Werte her? Den Gewerbesteuerbescheid habe ich ja noch nicht. Vielleicht aus eigener Berechnung, bzw. Software-Berechnung, wie folgt:


    • Nachdem ich Bei WISO-Steuer Angaben zum Hebesatz und Gewinn des Gewerbebetriebs (und evtl. Vorauszahlungen) gemacht habe, wird mir angezeigt eine Nachzahlungsbetrag angezeigt. Wird die Summe aus Nachzahlungsbetrag und geleisteten Vorauszahlungen als "Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer" bei der Einkommenssteuer eingetragen?


    • Der Messbetrag wird mir anscheinend nicht angezeigt. Den kann ich aber wohl selbst bestimmen: (Gewinn auf volle 100EUR abgerundet – Freibetrag) x 3,5 %. Trage ich diesen dann als Messbetrag ein?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Werden für die Felder "Gewerbesteuer-Messbetrag" und "Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer" die Werte für das gleiche Jahr gebraucht?

    Ja.


    Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG - BMF vom 3.11.2016 (BStBl I S. 1187)

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage zu "Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG", Gewerbesteuer“ zu „Gewerbesteuer: Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG“ geändert.