Zu versteuerndes Einkommen in WISO ungleich Online-Rechnern (Splittingtarif) - Günstigerprüfung Zulage Altersvorsorge <-> Sonderausgabenabzug

  • Hallo,


    in der Vorschau von WISO Steuer 2023 wird mir angezeigt:

    Zu versteuerndes Einkommen: 51.185 €

    Festzusetzende Einkommensteuer: 8.285 €


    Steuer bei uns nach dem Splittingtarif.


    Jetzt wollte ich diese Steuer mal selbst online nachrechnen lassen aber alle Seiten geben mir aus: 7.320 €

    Z.B. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml


    Warum wird in WISO soviel abgezogen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Im Programm ist die ESt laut Splittingtabelle an dieser Stelle doch gar nicht abgebildet. Bei Deiner Veranlagung sind ja noch die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen/Einkünfte berücksichtigt, denn davon hat es ja für die meisten Steuerzahler (mit Kindern) so einige gegeben. Der BMF-Rechner unterstellt pauschal, dass Steuer laut Splittingtabelle und festzusetzende ESt übereinstimmen. Da sind keine dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen/Einkünfte berücksichtigt.

  • Im Wiso-Steuertachi heißt es in der ersten Zeile (nicht im Screenshot zu sehen): "Veranlagungsart: Zusammen".

    Deshalb kennt es doch die Splittingtabelle.

    Oder kann man der Zahl hier noch nicht trauen und im "echten" Steuerbescheid kommt dann eine andere Zahl raus?

  • Ich habe jetzt die Ursache gefunden. In der Berechnungs-Ansicht sieht man das 950.- Zulage dazuaddiert werden.

    Wir haben zwei Riester-Verträge wo die 950.- als Zulage herkommen. (175 pro Person + 2x 300 für Kinder).

    Die Riester-Daten werden automatisch abgerufen/importiert in WISO.


    Ist da dann was falsch eingertragen worden? Denn aktuell würde ich die Zulage dann ja direkt wieder zurückzahlen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ist da dann was falsch eingertragen worden? Denn aktuell würde ich die Zulage dann ja direkt wieder zurückzahlen?

    Das solltest Du Dir gut überlegen, denn nicht um sonst nennt sich die genannte Vorschrift des § 10a Absatz 2 EStG "Günstigerprüfung":

    Zitat

    (2) 1Ist der Sonderausgabenabzug nach Absatz 1 für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf die Zulage nach Abschnitt XI, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. 2In den anderen Fällen scheidet der Sonderausgabenabzug aus. 3Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen vorgenommen.

    Euer Steuervorteil beim Sonderausgabenabzug ist größer als die 950€ Zulage. Deshalb bekommt Ihr den für Euch günstigeren Sonderausgabenabzug gewährt und, zur Vermeidung eines doppelten Steuervorteils, entsprechend wird der Zulagenanspruch bei der Steuerfestsetzung gegengerechnet.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Zu versteuerndes Einkommen in WISO ungleich Online-Rechnern (Splittingtarif)“ zu „Zu versteuerndes Einkommen in WISO ungleich Online-Rechnern (Splittingtarif) - Günstigerprüfung Zulage Altersvorsorge <-> Sonderausgabenabzug“ geändert.