Laufende Betriebskosten Strom und Wasser was darf ich ansetzen ?

  • Hallo,

    es gibts ja unter den Punkt:

    Sparer und Vermieter.....Viermietung von einegen Wohnraum und andren Räumen......Augaben Werbungskosten..........Laufende Betreibskosten.


    Strom und Wasser, darf ich das die Kompl. Wasserkosten eintragen von der Rechung von den Stadtwerken bzw die vom Energieversorger ?


    Dankeschön Freundlicher Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Strom und Wasser, darf ich das die Kompl. Wasserkosten eintragen von der Rechung von den Stadtwerken bzw die vom Energieversorger ?

    Das musst Du doch selber wissen, was auf etwaige vermietete Gebäudeanteile entfällt. Nur die kennst die Zahlen und die Verhältnisse. Ansonsten steht doch alles in der Software und ist deutlich beschriftet.

    • Offizieller Beitrag

    Nutze doch bitte einfach mal die Programmhilfen oder lese die Zeilenbeschreibungen.


    Wir dürfen hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten. Du solltest Dich ggf. mal an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung wenden.