Hallo,
es gibts ja unter den Punkt:
Sparer und Vermieter.....Viermietung von einegen Wohnraum und andren Räumen......Augaben Werbungskosten..........Laufende Betreibskosten.
Strom und Wasser, darf ich das die Kompl. Wasserkosten eintragen von der Rechung von den Stadtwerken bzw die vom Energieversorger ?
Dankeschön Freundlicher Gruß