Rechnung aus Niederlanden mit 19% Steuer

  • Hallo Liebe Buchhaltungsfreunde,


    ich bin Einzelunternehmer im Nebenerwerb, jedoch Umsatzsteuerpflichtig.

    Vergangene Woche war ich auf eine schnelle Softwarebeschaffung für den Eigenbedarf angewiesen... schnell alles im Portal durchgeklickt, bezahlt und Software erhalten - soweit gut. Jetzt habe ich die Rechnung heruntergeladen und sehe das Dilemma:

    1. Niederländischer Zahlungsdienstleister,

    2. ausgestellt in den Niederlanden, mit entsprechender USt.-IDNr.,

    3. und mit 19% Umsatzsteuer.


    Soweit ich weiß haben unsere Nachbarn 21% Umsatzsteuer.

    Wie bucht man so etwas?


    Vielen Dank im Voraus an die Community.


    Gruß

    kide

  • Hallo maxundmoriz,


    diese Stichworte sind durchaus bekannt. In dem Portal war das leider nicht ganz so transparent dargelegt, wie das bei in Deutschland erzwungen wird.


    Wie kann ich das sauber einbuchen?


    bzw., wie ist folgender Artikel zu Bewerten?


    Welche Lieferschwelle für Fernverkäufe gilt zwischen den Niederlanden und Deutschland?

    Um zu verhindern, dass Sie sich schon für Kleinlieferungen direkt bei der niederländischen Steuerbehörde erfassen lassen müssen, haben die EU-Länder einen Schwellenwert festgelegt. Bis zu diesem Schwellenwert können Sie die deutsche Umsatzsteuer berechnen. Darüber hinaus müssen Sie den Privatkunden die niederländische Umsatzsteuer (oder die eines anderen EU-Landes) in Rechnung stellen. Zwischen Deutschland und den Niederlanden und andere EU-Mittgliedstaaten zusammen gilt ein Schwellenwert von 10.000 €.


    (Quelle: https://www.nedtax.nl/de/umsat…lung-onlinehandel-holland)


    Danke im Voraus


    kide

  • Hallo nochmal,

    danke für alle Beiträge. Ich habe das jetzt im Steuerbüro klären lassen.

    Softwarepreis auf Softwarekonto bzw. betrieblichen Aufwand

    Steuer auf "nicht abzugsfähige Steuern"


    Bis demnächst.


    kide

  • Komisches Steuerbüro - es ist und bleibt eine innergemeinschafltiche sonstige Leistung, für die der § 13b UStG gilt. Der Lieferant in Holland ist von einem B2C-Geschäft ausgegangen, nicht von einem B2B-Geschäft.

  • Steuer auf "nicht abzugsfähige Steuern"

    Sicher?

    Soweit ich weiß haben unsere Nachbarn 21% Umsatzsteuer.

    Eben.


    Komisches Steuerbüro - es ist und bleibt eine innergemeinschafltiche sonstige Leistung, für die der § 13b UStG gilt. Der Lieferant in Holland ist von einem B2C-Geschäft ausgegangen, nicht von einem B2B-Geschäft.

    Zumindest ähnlich war auch mein Gedankengang.