Wie Wareneinsatz bei differenzbesteuerten Artikel berücksichtigen

  • Hallo Zusammen,

    ich habe viel gesucht, aber leider bisher auf meine Frage, weder hier noch durch googlen, eine Antwort gefunden.


    Es geht um Artikel die von Privat eingekauft, dann aufgearbeitet und schließlich wieder verkauft werden. Hier kommt die Differenzbesteuerung zum Tragen, was grundsätzlich nicht das Problem darstellt - geht ja in MB Desktop recht einfach wenn man die Funktion gefunden hat ;)

    Meine Herausfoderung möchte ich an folgendem (vereinfachten) Beispiel erläutern:
    Artikel eingekauft für 500€

    Material zur Reparatur benötigt, auch 500€

    Verkaufspreis 1.500€

    Nach Differenzbesteuerung würde nun für 1.000€ (1.500 - 500) Steuer anfallen. Defacto ist der EK aber 500 + 500, wobei das Material mit USt. eingekauft wurde.

    (Die Rechnung vom Materialeinkauf habe ich normal als "Waren, Roh- und Hilfsstoffe" gebucht. Die Ausgabe als solches ist also bereits erfasst. Und ja, dafür wurde die USt. auch in der Voranmeldun entsprechend berücksichtigt.)


    Jetzt kann ich dem Kunden ja schlecht sagen - und will das auch gar nicht - "ich kann Ihnen nur eine Rechnung über 1.000€ ausstellen" nur damit die USt.-Berechnung stimmt.


    Wie bekomme ich in Wiso MB diese beiden Dinge zusammen?

    Vielen Dank im Voraus

    Stephan

  • Die Rechnung vom Materialeinkauf habe ich normal als "Waren, Roh- und Hilfsstoffe" gebucht. Die Ausgabe als solches ist also bereits erfasst. Und ja, dafür wurde die USt. auch in der Voranmeldun entsprechend berücksichtigt.)

    Und was sollte sich daran ändern?


    Jetzt kann ich dem Kunden ja schlecht sagen - und will das auch gar nicht - "ich kann Ihnen nur eine Rechnung über 1.000€ ausstellen" nur damit die USt.-Berechnung stimmt.

    ?(

    Nach Differenzbesteuerung würde nun für 1.000€ (1.500 - 500) Steuer anfallen.

    Und was hat bei Differenzbesteuerung auf der Rechnung zu stehen?

    Verkaufspreis 1.500€

    Differenzbesteuerung

    § 25a UStG - Dif­fe­renz­be­steue­rung

  • 1000.- 19% oder welcher Steuersatz auch immer zurAnwendung kommen muss.

    500.- differenzbesteuert

    Also ich kenne es noch so, dass Reparaturkosten die BMG für die Differenzbesteuerung nicht mindern und in der Rechnung keine USt gesondert ausgewiesen werden darf. BMG somit Differenz zwischen VK und EK. Hat sich da insoweit etwas geändert und hast Du da nähere Infos?


    Differenzbesteuerung - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Differenzbesteuerung - Quelle: nwb.de

  • Also ich kenne es noch so, dass Reparaturkosten die BMG für die Differenzbesteuerung nicht mindern

    Nein, ich weiss da gar nichts zu; Wir wissen ja nicht welchen Fall genau der Threadersteller hat; Ich wollte mit dem Beispiel nur eine Entscheidungshilfe geben. Es gibt da ja etliche anders zu behandelten Fälle (z.B. Schmuck etc. oder Ausfuhren von reparierten Panzern)

    Im Zweifelsfalle immer einen kompetenten Steuerberater fragen.

  • Zur generellen Aufklärung durch einen Nutzer, der monatlich mehrere Rechnungen mit Differenzbesteuerung erstellt:


    Für eine Differenzbesteuerung sind NUR die Anschaffungskosten und der Verkaufspreis ausschlaggebend. An dem genannten Zahlenbeispiel würde sich für einen Einzelnachweis folgendes ergeben:


    Verkaufspreis 1.500,00 €
    abzgl. Einkaufspreis 500,00 €

    = Differenzbetrag 1.000,00 €


    Der Differenzbetrag ist nun quasi als "Brutto" anzusehen, das heißt mit der Formel [Differenzbetrag x 19/119] rechnest du jetzt die Umsatzsteuer raus, was einem Betrag von 159,66 € entspricht. Übrig bleibt der sogenannte Differenzerlös in Höhe von 840,34 €. Das wäre dann dein theoretischer "Gewinn", wenn du keinen Wareneinsatz zur Erreichung des Verkaufspreises hättest. Ob das Ganze dann lohnenswert war, musst du dir anschließend selbst errechnen. Anhand des Zahlenbeispiels (500,00 € brutto Wareneinsatz) ergäbe sich dann ja ein theoretischer Wert (allerdings ohne Arbeitslohn, Gemeinkosten etc.) von 420,17 € netto (840,34 € Differenzerlös - Wareneinsatz 420,17 € netto / 500,00 € brutto).

    Zusammenfassend ist also wichtig, dass der "Wareneinsatz" zur "Herstellung" um den Verkaufspreis zu erreichen, NICHT berücksichtigt wird bei der Steuerermittlung in der Differenzbesteuerung.


    Übrigens: Du musst die Steuerermittlung IMMER mit einem extra Dokument ("Einzelnachweis") dokumentieren, welches im Fall einer Prüfung geprüft wird und quasi deine Buchungsgrundlage neben der Rechnung darstellt. Vorlagen hierzu findest du online oder zum Kaufen HIER. Alternativ einfach in Excel selbst nachbauen ;)


    Sämtliche Hinweise die es zu beachten gilt findest du auch auf den einschlägigen IHK-Seiten, zum Beispiel HIER.

  • Für eine Differenzbesteuerung sind NUR die Anschaffungskosten und der Verkaufspreis ausschlaggebend. An dem genannten Zahlenbeispiel würde sich für einen Einzelnachweis folgendes ergeben:


    Verkaufspreis 1.500,00 €
    abzgl. Einkaufspreis 500,00 €

    = Differenzbetrag 1.000,00 €


    Der Differenzbetrag ist nun quasi als "Brutto" anzusehen, das heißt mit der Formel [Differenzbetrag x 19/119] rechnest du jetzt die Umsatzsteuer raus, was einem Betrag von 159,66 € entspricht.

    Genau so mein Kenntnisstand. Und es darf eben keine USt gesondert ausgewiesen werden und die Rechnung muss den Hinweis auf die Anwendung der Regelungen zur Differenzbesteuerung enthalten.

  • Über den Wareneinkauf brauchst eine Quittung oder Kaufvertrag. Ich leg den Artikel in MB an inkl Einkaufspreis und schreibe in das Anmerkungen Feld wann ich den Artikel eingekauft habe und wie bezahlt wurde und am besten hängst bei Dokumente noch den Kaufbeleg dran.


    Differenzbesteuerung berücksichtigt nur den EK und VK.

    Alles andere sind Betriebskosten und fliessen nicht in die Diff Besteuerung ein, sonst würdest Du ja doppelt UST sparen.

    Über die Betriebskosten wird die USt der Waren und Hilfsstoffe ja schon als Vorsteuer geltend gemacht.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Die letzte Antwort von Michael 1972 beantwortet meine Frage.

    Mir scheint, ich war in meiner Erklärung zu unklar, sorry dafür, aber daher drösele ich das Ganze hier noch einmal auf, falls Jemand einen ähnliche Fall hat und die Suchfunktion nutzt.

    Der Artikel um den es geht ist ein Gebrauchtwagen, der von Privat angekauft wurde. Daher ohne USt. und somit beim Verkauf der Differenzbesteuerung unterliegt. Ein entsprechende Ankaufbeleg liegt selbstverständlich vor.

    Damit das Auto wieder verkauft werden kann, mussten diverse Reparaturen durchgeführt werden. Da die Aufwände dafür ja quasi "vom Erlös beglichen werden", war ich der Annahme, dies würde beim der Ermittlung der Differenz zwischen Einkaufs- ud Verkaufspreis berücksichtigt und daher Auswirkungen auf die Summe habe für welche die Differenzbesteuerung gilt.

    Somit noch einmal das Beispiel mit Zahlen.
    Auto gekauft für 500 € - ohne USt., bar bezahlt und auch so gebucht

    Investition zur Erlangung der Verkaufsfähigkeit: Reparaturen für 500 € (netto) - gebucht als Waren, Roh- und Hilfsstoffe Verkaufspreis: 1.500 € - ohne USt.

    Mein Verständnis auf Basis der Kommentare:

    • die angefallenen Reparaturkosten fallen unter Betriebsaufwändungen, mindern dort den "Gewinn", aber haben keine Auswirkungen auf die Ermittlung des Betrags zur Differenbesteuerung
    • somit ist USt. für die Differenz zwischen EK und VK (in dem Beispiel oben also für 1.000€) abzuführen

    Ich hoffe, mein Verständnis ist so richtig und richtig wiedergegeben.

    Eine Frage ergibt sich aber noch, die zumindest indirekt zu der Betrachtung dazugehört.

    Die eingekauften Waren, als Beispiel seien hier 4 Fahrwerksfedern genannt, sind ja nach dem das Auto weg ist, nicht mehr in meinem Bestand.

    Jetzt könnte bei einer Prüfung ja Jemand zurecht fragen "Was ist denn mit den 4 Federn geschehen? Wo sind die denn hin?"

    Was ist den der korrekte Weg diesen Artikel auszubuchen? Privatentnahme?

    Bitte ob der Frage nicht Steinigen, ich bin gelernter "Schrauber" und gebe in Sachen MB das Beste, lerne aber immer noch - und gerne dazu.
    Danke und viele Grüße
    Stephan

  • Was ist den der korrekte Weg diesen Artikel auszubuchen? Privatentnahme?

    Auf keinen Fall Privatentnahme.


    Du wirst die 4 Federn ja irgendwo gekauft haben und dann als Wareneingang verbucht haben.


    Der Nachweis des Warenausgangs erfolgt durch die geordnete Ablage der Belege.


    wenn Du Einzelteile kaufst und diese an Autos verbaust, werden die Teile auf einem Aufwandskonto (z.B. 3400 in SKR 03) gesammelt und fertig. Am Jahresende steht deinen Auto- und Materialeinkäufen der Ertrag aus den verkauften Autos gegenüber.

  • Soweit alles richtig, Du hast ja keine Lagerhaltung von dem her müssen die Federn weder in den Lagerbestand ein noch ausgetragen werden. Was Du machen kannst, wäre bei der gebuchten Ausgabe im Feld Anmerkungen einen Hinweis reinschreiben wofür diese Ausgabe verwendet wird. Bei den Federn werden diese ja komplett "verbraucht" und in das Auto eingebaut. Wenn Du Verbrauchsmaterial Fett, Schleifscheiben, Öl ect.... kaufst, das bei vielen Auto Reparaturen verbraucht wird, hättest ja einen riesen Aufwand jedesmal die Menge an Verbrauchsmaterial zum entsprechenden Auto zu buchen.