Krankenkassenbeiträge

  • Ich bin seit 02/2021 Vollrentner, habe aber dann noch bis August 2021 voll gearbeitet und arbeite jetzt noch in Teilzeit. Dadurch war ich in 2021 eine zeitlang noch freiwillig krankenversichert und ab September 2021 pflichtversichert. Ich musste deshalb Ende 2021 Zuschüsse an die DRV zurückzahlen, die ich erst in meiner Einkommenssteuererkl. für 2022 geltend machen kann. Von meiner Rente werden ja jetzt die Pflichtversichertenbeiträge für KV und PV abgezogen. Diese Werte kann ich auch eintragen. Aber wo muss ich den Betrag in der Steuererklärung eintragen, den ich an die DRV zurückgezahlt habe und der quasi erst in 2022 von mir geltend gemacht werden kann wegen der Buchung im Rahmen des Jahresübergangs. Diese Rückzahlung erhöht ja quasi auch meine Krankenkassenbeiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wo muss ich den Betrag in der Steuererklärung eintragen, den ich an die DRV zurückgezahlt habe und der quasi erst in 2022 von mir geltend gemacht werden kann wegen der Buchung im Rahmen des Jahresübergangs. Diese Rückzahlung erhöht ja quasi auch meine Krankenkassenbeiträge.

    Da, wo die anderen gleichartigen Beträge in der Anlage Vorsorgeaufwand auch stehen. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Abgesehen davon würde ich dann auch erst einmal abwarten, ob diese Beträge nicht auch durch den Versicherungsträger entsprechend dem FA übermittelt und bescheinigt werden.