Hallo zusammen,
ich habe einen Dienstwagen und habe hier als Arbeitsweg 54 km angegeben, diesen habe ich auch im Fahrtenbuch (klar die Strecke fahre ich auch meistens).
Kann ich bei der Einkommensteuer (Pendlerpauschale) auch eine Strecke von 62km angeben wegen Zeitersparnis? Oder geht das nicht? Dann passen halt die Werte DW 54km vs FB 54-62km und PP 62km nicht zusammen, …. aber ich glaube mal gelesen zu haben das dies machbar ist. Danke