Hallo,
Mein Forstwirtschaftlich genutztes Grundstück hat eine amtl. Größe von 23480 nutzen kann ich allerdings nur 22657 der Rest (823 qm) ist ein Weg.
Muss ich für die Restfläche (Weg) eine Nutzungseigenschaft angeben oder muss ich nur die tatsächliche forstwirschaftlich genutzte Fläche angeben?
Oder gehört der Weg zur forstwirtschaftlichen Nutzfläche und ich muss die komplette amtl. Größe als Nutzfläche angeben?
Besten Dank im Voraus.
Gruß
Markus