[Bayern] Grundstück Forstwirtschaft mit anteiligem Weg

  • Hallo,


    Mein Forstwirtschaftlich genutztes Grundstück hat eine amtl. Größe von 23480 nutzen kann ich allerdings nur 22657 der Rest (823 qm) ist ein Weg.

    Muss ich für die Restfläche (Weg) eine Nutzungseigenschaft angeben oder muss ich nur die tatsächliche forstwirschaftlich genutzte Fläche angeben?


    Oder gehört der Weg zur forstwirtschaftlichen Nutzfläche und ich muss die komplette amtl. Größe als Nutzfläche angeben?


    Besten Dank im Voraus.


    Gruß

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Da wäre mein erster Blick erst einmal in die letzte Einheitswerterklärung bzw. in den letzten Einheitswertbescheid. Aber gelesen habe ich, dass doch wohl Wege bis 5m Breite einschließlich Gräben zur Fläche hinzugehören. Aber das musst Du als Waldbesitzer doch eigentlich eher wissen.

  • Habs gefunden.

    Zu der forstwirtschaftlichen Nutzung zählen alle Flächen, die zur Erzeugung von Rohholz genutzt werden. Hierzu zählen
    Holzboden- und Nichtholzbodenfläche.
    Zur Holzbodenfläche zählen:
     bestockte Flächen
    Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht übersteigt
     Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht übersteigt
     vorübergehend nicht bestockte Flächen (Blößen)
    Zu der forstwirtschaftlichen Nutzung gehören auch die Nichtholzbodenflächen, die für den Transport und die Lagerung des
    Holzes genutzt werden wie z. B. Waldwege oder ständige Holzlagerplätze.